Die monatlichen Zahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richten sich nach dem individuellen Einkommen, wobei die Beiträge sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig Versicherte relevant sind.
Bei der Bestimmung der Höhe der Abgaben existiert ein festgelegter Höchstbetrag, der nicht überschritten werden kann. Diese Obergrenze wurde zum 1. Januar 2025 angehoben, sodass GKV-Mitglieder mit höheren Einkommen nun folgende maximale Beiträge pro Monat zu leisten haben:
Jahr | Mit Kindern | Ohne Kinder |
2025 | 1.141,09 € | 1.174,16 € |
2024 | 1.019,48 € | 1.050,53 € |
Die Höchstbeiträge ergeben sich aus mehreren Komponenten: dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung (14,6 %), dem jeweiligen durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen sowie dem Beitrag zur Pflegeversicherung. Für Versicherte ohne Kinder fällt zudem ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag an.
Die stetige Entwicklung der Höchstbeiträge verdeutlicht den Trend: Die finanziellen Aufwendungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsschutz nehmen zu. Besonders für Angestellte ist diese Entwicklung oft weniger spürbar, da der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet und somit nur etwa die Hälfte der Beitragslast direkt getragen wird.
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ToggleZusatzbeiträge und Beitragssätze

Seit 2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 %, wobei die gesetzlichen Krankenkassen berechtigt sind, einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist zusätzlich zum verpflichtenden Beitragssatz von jedem Mitglied zu entrichten.
Während der durchschnittliche Zusatzbeitrag in den letzten Jahren gestiegen ist, übernehmen seit Januar 2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Beitrag wieder zu gleichen Teilen. Rentner teilen sich die Kosten ebenfalls paritätisch mit der Rentenversicherung.
- Allgemeiner Beitragssatz GKV: 14,6 %
- Individueller Zusatzbeitrag: variabel, durchschnittlich z. B. 2,5 % im Jahr 2025
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung: 3,6 % bis 4,2 % (je nach Kinderstatus)
Ermäßigter Beitragssatz
Für bestimmte Mitgliedergruppen, etwa Selbstständige ohne Krankengeldanspruch, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Die genaue Ausgestaltung hängt von Faktoren wie Beschäftigungsstatus und gewähltem Versicherungsschutz ab.
Bei freiwillig Versicherten Selbstständigen werden zudem zu versteuernde Einnahmen aus diversen Quellen in die Berechnung miteinbezogen.
Mindestbeitrag
Unterschreitet das Einkommen die sogenannte Mindestgrenze, wird ein festgelegter Mindestbeitrag fällig. Damit ist sichergestellt, dass auch Versicherte mit sehr geringem Einkommen einen Grundbeitrag leisten. Die aktuelle Mindestbeitragsgrenze wird jährlich angepasst.
Ausblick auf die Private Krankenversicherung (PKV)

Der Wechsel in die PKV kann insbesondere bei hohen Einkommen oder speziellen Anforderungen an die medizinische Versorgung attraktiv sein.
Die Beiträge im Basistarif der PKV orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV, was eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Darüber hinaus bietet die PKV häufig einen erweiterten Leistungsumfang, der über das gesetzliche Mindestmaß der GKV hinausgeht.
Veränderungen durch den medizinischen Fortschritt
Bei der GKV beschränkt sich die Versorgung gemäß Sozialgesetzbuch V auf das Notwendige und Wirtschaftliche. In der PKV hingegen profitieren Versicherte oftmals von einem breiteren Zugang zu altersunabhängigen und fortschrittlichen Behandlungsmethoden.
Damit bestehen zwischen GKV und PKV deutliche Unterschiede, die sich insbesondere bei innovativen medizinischen Maßnahmen zeigen.
Beispiele unterschiedlicher Beitragshöhen
Versicherungsstatus | Beitrag (Monat, 2025) | Beitragssätze |
Pflichtversicherter (mit Kindern) | bis 1.141,09 € | 14,6% + Zusatzbeitrag (2,5%) + Pflegebeitrag (3,6%) |
Pflichtversicherter (ohne Kinder) | bis 1.174,16 € | 14,6% + Zusatzbeitrag (2,5%) + Pflegebeitrag (4,2%) |
Selbstständiger (ohne Krankengeld) | Mindestbeitrag variiert je nach Einkommen, jedoch greift eine Mindestgrenze | Ermäßigter Beitragssatz möglich |
Entwicklung der Höchstbeiträge (Auszug)
- 2005: Einführung eines zusätzlichen Beitrags von 0,9 %
- 2009-2014: Einheitlicher Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag
- Ab 2015: Zusatzbeitrag wird kassenindividuell erhoben und nicht mehr im allgemeinen Beitragssatz inkludiert
- Erwähnung: audelio.de bietet regelmäßig Informationen und Aktualisierungen zu den Entwicklungen rund um Beiträge und Grenzwerte in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Informationen zu relevanten Einkommensgrenzen bei der Beitragsberechnung

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der höchstmögliche Betrag des Arbeits- bzw. Gesamteinkommens, auf dessen Basis Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden.
Einkommen, das diesen Grenzbetrag überschreitet, bleibt bei der Beitragsberechnung außen vor. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt von 66.150 Euro. Die Anpassung der Grenze erfolgt in regelmäßigen Abständen, um der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung Rechnung zu tragen.
Bedeutung für Arbeitnehmer und Selbstständige
Für abhängig Beschäftigte ist die Beitragsbemessungsgrenze ausschlaggebend für den maximalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil am Beitrag.
Für freiwillig versicherte Selbstständige werden sämtliche relevanten Einkünfte zugrunde gelegt, wie etwa Gewinne aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträge. Bei sehr geringem Einkommen greift ein Mindestbeitrag, um die Solidargemeinschaft der Versicherten zu schützen.
Jahresarbeitsentgeltgrenze & Versicherungspflicht

Eine Unterscheidung zur Beitragsbemessungsgrenze ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Sie markiert die Schwelle, ab der ein Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, sich privat zu versichern.
Für 2025 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich). Eine besondere JAEG in Höhe von 66.150 Euro jährlich gilt für Versicherte, die bereits vor dem 01.01.2003 privat versichert waren.
Höchstzuschuss des Arbeitgebers bei PKV
Die Beitragsbemessungsgrenze spielt ebenfalls für privat Versicherte eine Rolle, da sie den maximalen Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag bestimmt. Dies verhindert, dass der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung höher ausfallen kann als zu einer gesetzlichen Kasse.
Zusammenhang mit weiteren Grenzwerten
Neben den genannten Grenzwerten sind auch Mindestbemessungsgrenzen für die Beitragsberechnung von Bedeutung. Sie sorgen dafür, dass für Versicherte mit niedrigen Einkünften eine Untergrenze für die Beitragszahlungen besteht.
So bleibt die Beitragsbelastung auch für Versicherte mit geringen Einnahmen nachvollziehbar geregelt.

Kurzübersicht relevanter Grenzwerte (2025)
Grenzwert | Betrag |
Beitragsbemessungsgrenze | 66.150 € pro Jahr |
Jahresarbeitsentgeltgrenze | 73.800 € pro Jahr (allgemein) / 66.150 € bei Bestandsschutz |
Mindestbemessungsgrenze | jährlich festgelegt, abhängig von Mindesteinkommen |
Relevanz für die Praxis
Sowohl Beitragsbemessungsgrenze als auch weitere Grenzwerte gewährleisten Transparenz und Fairness bei der Beitragsberechnung.
Sie schützen sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber vor überproportionalen finanziellen Belastungen und stellen gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des solidarischen Krankenversicherungssystems sicher.
Häufig gestellte Fragen
- Beitragsbemessungsgrenze (monatlich): 5.512,50 €
- Beitragssatz GKV (allgemein): 14,6 %
- Zusatzbeitrag: individuell, ca. 2,5 %
- Beitragssatz Pflegeversicherung: 3,4 % bis 4,2 % (für Kinderlose gilt meist der höhere Satz)
Quelle: audelio.de – Informationen und Aktualisierungen zu Beiträgen und Grenzwerten der gesetzlichen Krankenversicherung.