Bin ich freiwillig oder pflichtversichert? Ihr Weg zur Klarheit

Zwei Hände halten schützend ein rotes Miniatur-Regenschirmmodell mit dem Logo „Audelio – Deine PKV-Experten“

In Deutschland ist die Frage nach dem Versicherungsstatus wichtiger als viele denken. Jeder Bürger muss krankenversichert sein, doch nicht jeder hat die gleichen Bedingungen. Die Art der Versicherung bestimmt sowohl die Beiträge als auch die verfügbaren Optionen.

Wer mehr als 5.550 Euro monatlich verdient oder selbständig arbeitet, ist oft freiwillig versichert und kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Arbeitnehmer unterhalb dieser Grenze sind meist pflichtversichert. Diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Beitragshöhe und Leistungen.

Der Versicherungsstatus kann sich durch Jobwechsel oder Gehaltsänderungen schnell ändern. Wer seinen aktuellen Status nicht kennt, riskiert falsche Entscheidungen bei wichtigen Versicherungsfragen. Eine genaue Einordnung hilft dabei, die beste Krankenversicherung für die persönliche Situation zu finden.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Versicherungsstatus hängt hauptsächlich vom Einkommen und der beruflichen Situation ab
  • Freiwillig Versicherte können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen
  • Beiträge und Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherungsart erheblich

Was bedeutet es, pflichtversichert oder freiwillig versichert zu sein?

Holzfigur unter einem roten Regenschirm mit Logo „Audelio – Deine PKV-Experten“
2025 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 73.800 €. Wer darunter verdient, ist automatisch gesetzlich pflichtversichert

Die Krankenversicherung in Deutschland teilt sich in zwei Arten auf: Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung. Beide Formen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung, unterscheiden sich aber in den Voraussetzungen und Bedingungen.

Definition Pflichtversicherung

Pflichtversicherung bedeutet, dass bestimmte Personen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen. Sie haben keine Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Folgende Gruppen sind pflichtversichert:

  • Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 6.150 Euro (2025)
  • Die meisten Rentner mit ausreichenden Vorversicherungszeiten
  • Auszubildende und Studierende bis zum 30. Lebensjahr
  • Arbeitslose und Empfänger von Sozialleistungen

Das Einkommen spielt eine wichtige Rolle. Wer als Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, muss in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Die Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Beiträge mit.

Definition freiwillige Versicherung

Freiwillig versichert sind Personen, die sich entscheiden können, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Sie wählen bewusst die gesetzliche Krankenversicherung.

Diese Gruppen können freiwillig versichert sein:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 6.150 Euro monatlich
  • Rentner ohne ausreichende Vorversicherungszeiten
  • Studierende über 30 Jahre
  • Personen, die von ihrem Ersparten leben

Freiwillig Versicherte müssen ihre Beiträge selbst zahlen. Bei Selbstständigen werden alle Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen.

Wer einmal privat versichert war, kann nur unter bestimmten Bedingungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Unterschied zwischen pflichtversichert und freiwillig versichert

Der wichtigste Unterschied liegt in der Wahlfreiheit. Pflichtversicherte müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Freiwillig Versicherte können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.

Bei den Beiträgen gibt es folgende Unterschiede:

Pflichtversichert Freiwillig versichert
Arbeitgeber zahlt die Hälfte Vollständige Selbstzahlung
Beitrag nur vom Arbeitslohn Beitrag von allen Einnahmen
Familienversicherung möglich Familienversicherung möglich

Die Leistungen sind identisch. Beide Gruppen erhalten die gleichen medizinischen Leistungen von ihrer Krankenkasse.

Der Wechsel zwischen den Formen ist begrenzt. Pflichtversicherte werden automatisch freiwillig versichert, wenn ihr Einkommen die Grenze überschreitet.

Freiwillig Versicherte können zur Pflichtversicherung zurück, wenn ihr Einkommen wieder unter die Grenze fällt.

Wann bin ich pflichtversichert?

Illustration eines Mannes im Büro, der ein Dokument unterschreibt; daneben ein rotes Auto und ein Regenschirm, Logo „Audelio – Deine PKV-Experten“
Arbeitnehmer sind pflichtversichert, wenn ihr Jahresgehalt unter 73.800 € (2025) liegt – die Versicherung erfolgt automatisch über die GKV

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt hauptsächlich vom Einkommen und der Beschäftigung ab. Bestimmte Personengruppen sind automatisch pflichtversichert, während für andere Ausnahmen gelten.

Versicherungspflicht nach Einkommen und Beschäftigung

Arbeitnehmer sind krankenkasse pflichtversichert, wenn ihr monatliches Einkommen über 556 Euro liegt. Das Einkommen darf aber nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2025 genau 73.800 Euro. Wer weniger verdient, ist automatisch gesetzlich versichert.

Für Bestandsfälle der privaten Krankenversicherung gilt eine niedrigere Grenze. Diese liegt bei 66.150 Euro pro Jahr.

Überschreitet ein Arbeitnehmer die Grenze, endet die Versicherungspflicht erst am Ende des Kalenderjahres. Voraussetzung ist, dass das Einkommen auch im folgenden Jahr über der Grenze liegt.

Bei einem Wechsel über die Grenze kann der Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Personengruppen mit Versicherungspflicht

Verschiedene Gruppen sind automatisch pflichtversichert, unabhängig von ihrem Einkommen:

Arbeitnehmer und Auszubildende:

  • Beschäftigte mit mehr als 556 Euro monatlich
  • Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen
  • Praktikanten bei vorgeschriebenen Tätigkeiten ohne Entgelt

Bezieher von Sozialleistungen:

  • Arbeitslosengeld-Empfänger
  • Bürgergeld-Bezieher unter bestimmten Bedingungen
  • Rentner mit ausreichenden Vorversicherungszeiten

Besondere Berufsgruppen:

  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse
  • Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer
  • Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

Studierende sind bis zum 30. Lebensjahr versicherungspflichtig. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 82,99 Euro monatlich.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Pflichtversicherung

Nahaufnahme einer Hand beim Unterschreiben eines Dokuments, darüber Symbol eines grauen Regenschirms; daneben Logo „Audelio – Deine PKV-Experten“
Beamte und Selbstständige unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht – sie können sich privat oder freiwillig versichern

Bestimmte Personengruppen haben trotz Beschäftigung keine Versicherungspflicht. Beamte sind grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit.

Geringfügig Beschäftigte mit weniger als 556 Euro monatlich sind nicht pflichtversichert. Sie können sich über die Familienversicherung oder freiwillig versichern.

Familienversicherung als Alternative:

  • Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden
  • Einkommensgrenze liegt bei 535 Euro monatlich
  • Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr versichert

Selbstständige unterliegen grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht. Ausnahmen gelten für Künstler, Publizisten und bestimmte andere Berufsgruppen.

Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war und keinen anderen Versicherungsschutz hat, wird automatisch pflichtversichert.

Wann bin ich freiwillig in der Krankenversicherung?

Miniaturfigur unter goldenem Schirm, daneben Logo „Audelio – Deine PKV-Experten“
Freiwillig versichert ist, wer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 € (2025) verdient und in der GKV bleiben möchte.

Eine Person ist freiwillig gesetzlich versichert, wenn sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegt, aber trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte. Dies betrifft vor allem Gutverdiener über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und bestimmte Berufsgruppen.

Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung

Die wichtigste Voraussetzung ist das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Für 2025 liegt diese bei 6.150 Euro pro Monat.

Arbeitnehmer werden freiwillig versichert, wenn sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als diesen Betrag verdienen. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 73.800 Euro.

Weitere Voraussetzungen:

  • Vorherige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Keine Unterbrechung der Versicherung länger als drei Monate
  • Mindestversicherungszeit von 12 Monaten in den letzten fünf Jahren

Beamte, Richter und Soldaten können ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert sein. Sie müssen jedoch auf ihren Beihilfeanspruch verzichten.

Selbstständige können sich freiwillig versichern, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Übergang von der Pflicht- zur freiwilligen Versicherung

Der Wechsel erfolgt automatisch, wenn das Einkommen die Grenze überschreitet. Die Krankenkasse informiert den Versicherten schriftlich über den Statuswechsel.

Wichtige Zeitpunkte:

  • Wechsel erfolgt zum 1. Januar des Folgejahres
  • Bei neuer Beschäftigung über der Grenze: sofortiger Wechsel möglich
  • Drei Monate Bedenkzeit für Entscheidung zwischen gesetzlich und privat

Der Arbeitgeber meldet weiterhin die Beiträge ab. Die Beitragsberechnung ändert sich jedoch, da das gesamte Einkommen berücksichtigt wird.

Wer einmal privat versichert war, kann nur unter besonderen Umständen zurück in die gesetzliche Versicherung. Eine Rückkehr ist möglich, wenn die Person wieder versicherungspflichtig wird.

Freiwillige Mitgliedschaft für Selbstständige und andere Gruppen

Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn sie unmittelbar vor der Selbstständigkeit gesetzlich versichert waren. Die freiwillige Versicherung beginnt am Tag nach Ende der Pflichtmitgliedschaft.

Beitragsberechnung bei Selbstständigen:

  • Mindestbeitrag basiert auf einem Mindesteinkommen
  • Höchstbeitrag bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Selbstständige zahlen den vollen Beitragssatz

Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten können ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert sein. Sie haben oft die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Weitere berechtigte Gruppen:

  • Studenten nach Ende der Familienversicherung
  • Rentner ohne Pflichtversicherung
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld

Beiträge und Leistungen im Vergleich

Holzfiguren einer Familie vor Münzstapeln und Geldsack, schützende Hände darüber; daneben Logo „Audelio – Deine PKV-Experten“
Pflicht- und freiwillig Versicherte erhalten identische Leistungen, doch die Beitragshöhe richtet sich nach Einkommen und Versicherungsstatus

Die Beitragshöhe unterscheidet sich zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten deutlich. Der Leistungsumfang bleibt jedoch bei beiden Varianten grundsätzlich gleich.

Beitragshöhe: Pflichtversichert vs. freiwillig versichert

Pflichtversicherte zahlen Beiträge basierend auf ihrem tatsächlichen Einkommen. Der Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die maximale Beitragshöhe. Im Jahr 2025 liegt sie bei monatlich 5.175 Euro.

Freiwillig Versicherte zahlen oft höhere Beiträge. Sie müssen mindestens von einem fiktiven Einkommen von 1.096,67 Euro monatlich Beiträge entrichten.

Bei freiwilliger Versicherung werden alle Einkommensarten berücksichtigt. Dazu gehören Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte liegt deutlich über dem der Pflichtversicherten. Dies betrifft besonders Selbstständige und Beamte.

Leistungsumfang und Besonderheiten

Die Grundleistungen sind bei pflichtversichert und freiwillig versichert identisch. Beide erhalten die gleichen medizinischen Behandlungen und Medikamente.

Arztbesuche, Krankenhaus-aufenthalte und Vorsorge-untersuchungen sind vollständig abgedeckt. Die gesetzlichen Zuzahlungen gelten für beide Gruppen gleich.

Zusatzleistungen der Krankenkassen stehen beiden Versichertengruppen zur Verfügung. Diese können Bonusprogramme oder erweiterte Vorsorge umfassen.

Freiwillig Versicherte haben jedoch bei der Kassenwahl mehr Flexibilität. Sie können häufiger zwischen verschiedenen Anbietern wechseln.

Die Pflegeversicherung ist automatisch mit der Krankenversicherung gekoppelt. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent.

Arbeitgeberanteil und Eigenbeteiligung

Pflichtversicherte Arbeitnehmer profitieren vom Arbeitgeberanteil. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Krankenversicherungs-beiträge.

Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Die Kostenaufteilung erfolgt zu gleichen Teilen.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten ebenfalls den Arbeitgeberanteil. Dieser ist jedoch auf die Pflichtversicherungs-grenze begrenzt.

Verdient jemand über der Beitragsbemessungsgrenze, trägt er die Mehrkosten allein. Der Arbeitgeber zahlt maximal bis zur Höchstgrenze.

Selbstständige und Beamte tragen ihre Beiträge komplett selbst. Sie erhalten keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Beamte bekommen jedoch Beihilfe vom Dienstherrn. Diese deckt einen Teil der Krankheitskosten ab.

Wechselmöglichkeiten und praktische Hinweise

Zwei Hände halten je einen Schirm: einen roten und einen blauen mit Logo „Audelio – Deine PKV-Experten“
Ein Wechsel von der Pflicht- zur freiwilligen Versicherung erfolgt automatisch, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet

Der Wechsel zwischen verschiedenen Versicherungsarten ist unter bestimmten Bedingungen möglich und folgt klaren Regeln. Wichtige Fristen und Voraussetzungen müssen dabei beachtet werden.

Wechsel von der Pflichtversicherung zur freiwilligen Versicherung

Arbeitnehmer können von der Pflichtversicherung zur freiwilligen Versicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese Grenze liegt 2025 bei 69.300 Euro brutto jährlich.

Voraussetzungen für den Wechsel:

  • Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
  • Mindestens 12 Monate über der Grenze verdienen
  • Antrag bei der Krankenkasse stellen

Nach dem Wechsel zur freiwilligen Versicherung können Versicherte auch in die private Krankenversicherung wechseln. Dies ist jederzeit möglich.

Die Beitragsberechnung ändert sich bei freiwillig Versicherten. Sie zahlen Beiträge auf alle Einkommensarten, nicht nur auf das Arbeitseinkommen.

Rückkehr in die Pflichtversicherung

Die Rückkehr in die Pflichtversicherung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Das Einkommen muss unter die Versicherungspflichtgrenze fallen.

Mögliche Wege zurück:

  • Jobwechsel mit niedrigerem Gehalt
  • Arbeitslosigkeit
  • Beginn einer abhängigen Beschäftigung
  • Elternzeit oder Krankengeld

Selbstständige können durch eine abhängige Beschäftigung wieder pflichtversichert werden. Das Arbeitsverhältnis muss jedoch im Hauptberuf ausgeübt werden.

Private Krankenversicherte haben es schwerer, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Nach dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel praktisch ausgeschlossen.

Ablauf und Fristen bei einem Versicherungswechsel

Versicherungswechsel müssen rechtzeitig beantragt werden. Die Kündigungsfrist bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Wichtige Fristen:

  • Kündigung: 2 Monate zum Monatsende
  • Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats
  • Zusatzbeitrag-Änderung: Sonderkündigungsrecht

Der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen ist nach 18 Monaten Mitgliedschaft möglich. Versicherte können frei zwischen den Kassen wählen.

Bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung entfällt die Kündigungsfrist. Der Wechsel wird sofort wirksam, sobald der private Vertrag beginnt.

Benötigte Unterlagen:

  • Kündigungsschreiben
  • Bescheinigung über Versicherungsfreiheit
  • Nachweis über neuen Versicherungsschutz

Häufig gestellte Fragen

Welche Vor- und Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Versicherung?
Vorteile der freiwilligen Versicherung:

  • Freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse
  • Gleiche Leistungen wie Pflichtversicherte
  • Familienversicherung für Angehörige möglich

Nachteile der freiwilligen Versicherung:

  • Höhere Beiträge als bei Pflichtversicherten
  • Beiträge auf alle Einkommensarten
  • Mindestbeitrag auch bei geringem Einkommen

Freiwillig Versicherte zahlen oft mehr, weil sie Beiträge auf ihr gesamtes Einkommen entrichten müssen. Dazu gehören auch Mieteinnahmen oder Zinserträge.

Was bedeutet es, in der Krankenkasse pflichtversichert zu sein?
Pflichtversicherte sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 69.300 Euro brutto. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Monatlich liegt die Grenze bei 5.775 Euro brutto. Pflichtversicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Sie haben Anspruch auf alle gesetzlichen Leistungen.
Wie kann man von der freiwilligen wieder zurück in die Pflichtversicherung wechseln?
Ein Wechsel zurück in die Pflichtversicherung ist nur bei bestimmten Änderungen möglich. Dazu gehört eine neue Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze. Selbstständige können durch eine Anstellung wieder pflichtversichert werden. Das Einkommen muss dann unter 5.775 Euro monatlich liegen. Der Wechsel erfolgt automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine separate Anmeldung ist meist nicht nötig.
Ab welchem Zeitpunkt besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht?
Die Versicherungspflicht beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Sie gilt für alle Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Bei Selbstständigen gibt es keine automatische Versicherungspflicht. Sie können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Studenten sind bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester pflichtversichert. Danach können sie sich freiwillig versichern.
Wie hoch sind die Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Beiträge richten sich nach dem gesamten Einkommen des Versicherten. Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitrag selbst. Es gibt keine Beteiligung des Arbeitgebers. Ein Mindestbeitrag gilt auch bei geringem Einkommen. Dieser liegt bei etwa 170 Euro monatlich für die Krankenversicherung.
Unter welchen Voraussetzungen ist man als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert?
Rentner sind pflichtversichert, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. Zusätzlich müssen sie zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen sein. Seit 2017 werden Rentnern für jedes Kind drei Jahre Versicherungszeit angerechnet. Diese Regelung gilt auch für bereits bestehende Renten. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge sind dann meist höher als bei Pflichtversicherten.

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