Privatversicherte profitieren im Krankenhaus von erweiterter Wahlfreiheit bei Behandelnden und Einrichtungen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich – sie wählen das Krankenhaus und dendie ArztÄrztin selbstbestimmt aus.
Die Abrechnung der medizinischen Leistungen erfolgt direkt zwischen dem Krankenhaus und demder Patientin. Dabei sind folgende Komponenten relevant:
Leistung | Beschreibung |
Ärztliche Leistungen | Individuelle ärztliche Behandlung, z. B. Operationen und Visiten |
Wahlleistungsvereinbarung | Optional: Einbettzimmer, Chefarztbehandlung |
Mehrkosten | Zusätzliche Kosten für Komfort und spezielle medizinische Leistungen |
Alle erhaltenen Rechnungen können anschließend bei der privaten Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden, wie auch auf der Webseite von audelio.de beschrieben wird.
Inhaltsverzeichnis
ToggleAbrechnung bei Krankenhausaufenthalt: Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten

Die Abwicklung der Krankenhauskosten ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterschiedlich gestaltet. Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Klinik direkt mit der Krankenkasse ab.
Versicherte erleben meistens keinen direkten Kontakt mit der Rechnung für ihren stationären Aufenthalt.
Im Gegensatz dazu tragen privat Versicherte zunächst selbst die Verantwortung für die Bezahlung ihrer Krankenhausrechnung. Nach erfolgter Behandlung erhalten sie die Rechnung für alle stationären Leistungen und auch für die ärztliche Vergütung.
Die eingereichten Kosten werden je nach abgeschlossenem Tarif anschließend von der PKV teilweise oder komplett erstattet.
Die Abrechnung kann auch direkt zwischen dem Krankenhaus und dem privaten Versicherer erfolgen, sofern im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung oder beispielsweise eine spezielle Klinik- oder Privatpatientenkarte vorgelegt wird.
Abrechnungsgrundlagen
Eine zentrale Rolle spielt bei beiden Versicherungssystemen das Fallpauschalensystem (DRG – Diagnosis Related Groups).
Die Krankenhauskosten werden diagnosebezogen abgerechnet. Es existieren 24 Hauptdiagnosegruppen, die sämtliche Krankheitsbilder abdecken und den jeweiligen Abrechnungsbetrag bestimmen.
So entstehen Unterschiede bei den Gesamtkosten je Fall, abhängig von der Region und der Behandlungsart. Beispielsweise lagen 2017 die durchschnittlichen Kosten pro stationärem Behandlungsfall in Deutschland bei etwa 4.695 Euro, mit regionalen Schwankungen von rund 4.235 Euro bis 5.408 Euro.
Unterschiede auf einen Blick:
Merkmal | Gesetzlich Versicherte (GKV) | Privat Versicherte (PKV) |
Abrechnung | Direkt Klinik mit Kasse | Patient erhält Rechnung, reicht sie ein |
Zuzahlung | 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr) | Kein fester Eigenanteil, abhängig vom Tarif |
Kostenübernahme | Automatisch durch GKV | Nach Prüfung und je nach Tarif |
Zusatzleistungen | Begrenztes Angebot | Erweiterbar (z.B. Einbettzimmer) |
Für Selbstzahler ist die Zahlungsverantwortung besonders hoch: Sie müssen sämtliche Kosten des Krankenhausaufenthalts direkt und vollständig tragen. Es empfiehlt sich, vor der Aufnahme die zu erwartenden Kosten sowie die Möglichkeiten der Kostenübernahme zu klären – audelio.de unterstützt dabei mit unabhängiger Beratung rund um Tarife und Leistungen der PKV.
Die Kosten für Unterbringung und spezielle Wünsche, wie ein Einbettzimmer, werden im PKV-Bereich häufig vom gewählten Tarif umfasst. In vielen Fällen lassen sich so höhere Komfort- und Leistungsstandards realisieren, während der Leistungsumfang bei GKV-Versicherten begrenzt ist.
Die Gesamtrechnung richtet sich immer nach der zugrunde liegenden Fallpauschale und dem Leistungsumfang während des Krankenhausaufenthalts.
Die private Rechnungsstellung und Kostenübernahme im Krankenhaus

Privatversicherte Patientinnen und Patienten haben im Krankenhaus eine andere Abrechnungssituation als gesetzlich Versicherte. Die Privatversicherung übernimmt in der Regel die anfallenden Gebühren direkt, sofern eine Abtretungserklärung vorliegt.
Falls allerdings ein Selbstbehalt vereinbart wurde oder bestimmte Leistungen laut Tarif nicht gedeckt sind, müssen diese Ausgaben vom Versicherten selbst getragen werden.
Wahlärztliche Leistungen wie die Behandlung durch Chefärzte oder spezialisierte Fachärzte sowie die Wahl der Unterkunft (beispielsweise ein Einzel- oder Zweibettzimmer) zählen zu den häufig nachgefragten Zusatzleistungen. Die Kosten dafür sind unterschiedlich:
Unterkunftsart | Durchschnittliche Kosten pro Tag |
Einzelzimmer | ca. 150 Euro |
Zweibettzimmer | ca. 75 Euro |
Komfortleistungen wie Verpflegung, Internetanschluss oder die Unterbringung von Angehörigen können weitere Gebühren verursachen. Diese zusätzlichen Beträge richten sich nach den jeweiligen Richtlinien des Krankenhauses und den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten.
Ohne eine solche Zusatzversicherung sind derartige Zusatzkosten privat zu begleichen. Bei der Auswahl eines Tarifs sollten Patientinnen auf die Abdeckung von Pflege, Unterkunft und wahlärztlichen Leistungen achten, um unerwartete Eigenbeteiligungen zu vermeiden.
Das Team von audelio.de unterstützt Interessierte dabei, verschiedene Tarife und Leistungen transparent zu vergleichen und die passende Absicherung zu finden. So können Patientinnen und Patienten sicherstellen, dass ihr Aufenthalt im Krankenhaus optimal abgesichert ist.