Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert hat, findet Möglichkeiten, seine Beiträge steuerlich geltend zu machen. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2010 gilt, können Versicherte die Kosten für ihre Krankenversicherung bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Steuererklärung absetzen.
Die genauen Abläufe dafür zu verstehen, ist entscheidend, um keine steuerlichen Vorteile zu verpassen.
Es ist ratsam, die Eintragungen korrekt in der Steuererklärung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass keine Details übersehen werden.
Professionelle Beratung wird empfohlen, um Herausforderungen bei der steuerlichen Anrechnung zu vermeiden. Krankenversicherung Steuererklärung, wo eintragen? Wir geben Antworten.
Inhaltsverzeichnis
ToggleAlles Wichtige im Überblick
- Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
- Es gibt festgelegte Höchstbeträge für die Absetzbarkeit.
- Beratung durch Experten ist empfohlen zur Vermeidung von Fehlern.
Freiwillige Krankenversicherung: Einkommensteuerlich Absetzbar
Das seit dem 01.01.2010 geltende Gesetz zur Entlastung der Bürger ermöglicht es, Beiträge zur Krankenversicherung bis zu bestimmten Grenzwerten vollständig von der Steuer abzusetzen.
Insbesondere die freiwillige Krankenversicherung kann so lange steuerlich geltend gemacht werden, bis festgesetzte Grenzen überschritten sind.
Die Eintragung erfolgt über die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Einkommensteuererklärung. Das Bürgerentlastungsgesetz, verabschiedet im Jahr 2009, unterstützt die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen.
Steuerlich Abzugsfähig

- Eigene Beiträge zur Kranken– und Pflegeversicherung.
- Beiträge von Familienangehörigen wie Ehepartnern und Kindern, bei denen Unterhaltspflicht besteht.
- Beiträge für sonstige unterhaltspflichtige Personen, welche durch den Steuerpflichtigen unterstützt werden.
Nicht Abzugsfähig
- Wahlleistungen und Wahltarife, die über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
- Beiträge zu Zusatzversicherungen, die über dieses Niveau hinaus angeboten werden.
Für diejenigen, die in Erwägung ziehen, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, empfiehlt sich eine professionelle Beratung. Unabhängige Experten können hier tiefere Einblicke bieten, die häufig in Vergleichsportalen nicht ersichtlich sind.
Diese Beratungen gelten als wertvoll, um individuell zugeschnittene Entscheidungen zu treffen, die den spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten entsprechen.
Freiwillige Krankenversicherung absetzen: Höchstbeträge und Grenzen
Absetzbare Höchstbeträge:
- Arbeitnehmer und Beamte: Maximal 1.900 € jährlich.
- Selbständige: Bis zu 2.800 € pro Jahr möglich.
Trotz der schnell erreichten Höchstbeträge bleibt es sinnvoll, Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen.
Wie man freiwillige Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung einträgt

Hierbei sind insbesondere die Zeilen 11 bis 22 von Bedeutung, da sie die “Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung” erfassen.
Wichtige Informationen
- Freiwillig versicherte Selbstzahler: Für diese Gruppe sind die Zeilen 11 bis 15 nicht zutreffend.
- Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer: Für diese Personen entfallen die Zeilen 15 bis 21.
Es ist essenziell, die richtige Kategorie zu identifizieren, um die Steuererklärung ordnungsgemäß auszufüllen.

Aufschlüsselung der Zeilen
- Zeile 11: Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung, wie im Lohnsteuerbescheid angegeben.
- Zeile 12: Beiträge aus Zeile 11, die keinen Anspruch auf Krankengeld bieten.
- Zeile 13: Arbeitnehmerbeiträge zur Pflegeversicherung, ebenfalls im Lohnsteuerbescheid aufgeführt.
- Zeile 14: Erstattete Beiträge von Kranken- und/oder Pflegeversicherungen in Bezug auf Zeilen 11 bis 13.
- Zeile 15: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 14, ohne Krankengeldanspruch.
- Zeile 16: Beiträge zu Krankenversicherungen, nicht in Zeile 11 erfasst (z.B. für Rentner oder Selbstzahler).
- Zeile 17: In Zeile 16 enthaltene Beiträge, die Krankengeld abdecken.
- Zeile 18: Pflegeversicherungsbeiträge, nicht in Zeile 13 enthalten (z.B. für Rentner oder Selbstzahler).
- Zeile 19: Rückerstattete Beiträge für Zeilen 16 bis 18.
- Zeile 20: Beiträge aus Zeile 19 zur Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch.
- Zeile 21: Zuschüsse zu Beiträgen aus Zeilen 16 und/oder 18, exklusive bestimmter anderer Zuschüsse.
- Zeile 22: Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen, abzüglich erstatteter Beträge für Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen.
Das Ausfüllen dieser Zeilen ist entscheidend, damit das Finanzamt die angegebenen Beiträge anerkennt und sie im Rahmen der Steuererklärung korrekt von der Steuer absetzt. Ein korrekter Eintrag sichert die steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge.
Zusammenfassung zur Steuererklärung bei freiwilliger Krankenversicherung

Die relevanten Informationen über die Absetzbarkeit der Beiträge und deren korrekte Eintragung in der Steuererklärung sind hier besonders wichtig. Neben den steuerlichen Vorteilen ist eine gründliche Überprüfung sämtlicher Unterlagen unverzichtbar, um sicherzustellen, dass alle Posten korrekt angegeben werden.
Bei einer freiwilligen Krankenversicherung Steuererklärung empfiehlt es sich, die Höchstbeträge zu beachten, unter denen die freiwillige Krankenversicherung steuerlich absetzbar ist.