Privatpraxis als Kassenpatient: Kosten und Abrechnung für Selbstzahler beim Arztbesuch erklärt

Artzt Besuch

In Deutschland sind fast 90 % der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert und bekannt als Kassenpatienten. Diese Gruppe wird in der Regel von Vertragsärzten behandelt, bei denen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Dennoch gibt es Situationen, in denen Kassenpatienten einen Privatarzt aufsuchen möchten, was bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht direkt übernimmt. Daher muss eine andere Partei, entweder der Patient selbst oder eine zusätzliche Versicherung, für die anfallenden Gebühren aufkommen.

Um die finanziellen und organisatorischen Aspekte eines Besuchs in einer Privatpraxis als Kassenpatient zu verstehen, sind mehrere Faktoren zu beachten. Es wird erklärt, wer die Kosten trägt und ob es Möglichkeiten gibt, eine Erstattung durch die Krankenkasse zu erhalten.

Alles Wichtige im Überblick

  • Kassenpatienten können Privatärzte ohne Kassenabrechnung besuchen.
  • Die Abrechnung erfolgt nicht über die gesetzliche Krankenkasse.
  • Vor der Behandlung sollte das Kostenrisiko geklärt werden.

Was umfasst eine private Praxis? Was zeichnet einen privaten Arzt aus?

Privatärzte sind medizinische Fachkräfte, die sich dafür entschieden haben, außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Krankenversicherung zu arbeiten. Sie haben keine Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und sind dadurch nicht in der Lage, gesetzlich versicherte Patienten über diese Kassen abzurechnen.

Ein privater Arzt besitzt die gleiche medizinische Qualifikation wie ein Vertragsarzt, jedoch haben unterschiedliche persönliche oder berufliche Umstände dazu geführt, dass sie keine Kassenzulassung haben.

Dies kann etwa darin begründet sein, dass keine freien Sitze verfügbar sind oder dass sie nicht an gesetzliche Einschränkungen gebunden sein möchten.

Wichtige Fakten zu privaten Praxen:

  • Abrechnung: Die Kosten für Behandlungen bei Privatärzten werden meist von den Patienten selbst getragen oder – im Falle privater Versicherungen – von diesen erstattet.
  • Kostenrahmen: Gesetzliche Versicherte, die diese Dienste in Anspruch nehmen möchten, treten als Selbstzahler auf, wobei die Preise für einfache Konsultationen etwa zwischen 25 € und 50 € liegen können.

Unterschied in der Wahl: Vertragsarzt oder privater Arzt

Seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes am 01.01.2004 besitzen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht, anstelle einer durch ihre Krankenkasse gedeckten Abrechnung eine private Bezahlung zu wählen.

Dies erlaubt es ihnen auch, Behandlungsangebote von privaten Ärzten wahrzunehmen, womit sie eine größere Flexibilität in ihrer medizinischen Versorgung erhalten. Das Gesetz bietet den Versicherten eine Option, die es ihnen ermöglicht, von der umfassenden Betreuung und dem individuelleren Service privater Ärzte zu profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstzahler und Privatpatient?

Wie sollte die medizinische Rechnung bezahlt werden
Ein Privatpatient bekommt von seinem Arzt eine Rechnung und bezahlt diese zunächst selbst.

Die Unkosten kann er dann bei seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Somit trägt er die Kosten nicht dauerhaft aus eigener Tasche.

Ein Selbstzahler hingegen erhält ebenfalls eine Rechnung und muss sie vollständig selbst bezahlen. Er hat keine Möglichkeit, den Betrag von einer Krankenkasse zurückzufordern.

Gemeinsamkeiten:

  • Beide Gruppen erhalten Rechnungen.
  • Beide sind verantwortlich für die Zahlung der erbrachten Leistungen.

Der entscheidende Unterschied bleibt die Erstattungsmöglichkeit für Privatpatienten.

Ist eine Privatpraxis nur für Privatpatienten?

Privatpraxen stehen nicht ausschließlich Privatpatienten offen. Auch Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung können diese Ärzte konsultieren, indem sie die Kosten selbst tragen. Privatarzt-Praxen werden oft als Privatpatienten- und Selbstzahlerpraxen bezeichnet.

Das verdeutlicht, dass gesetzlich Versicherte in solchen Praxen behandelt werden können, wenn sie bereit sind, die anfallenden Kosten aus eigener Tasche zu begleichen.

Übernahme von Kosten: Wird ein privater Arztbesuch durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet?

Die Möglichkeit zur Erstattung von Kosten für Behandlungen in Privatpraxen durch die gesetzliche Krankenversicherung steht nicht offen. Kassenpatienten können demnach keinen Anspruch auf Erstattung haben, wenn sie sich in eine rein private Praxis begeben.

Es gibt keine Möglichkeit, die entstehenden medizinischen Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung teilweise oder vollständig erstattet zu bekommen. Selbstzahlermodell für einen Kassenarzt Für Versicherte, die bei einem zugelassenen Kassenarzt eine Behandlung als Privatpatient wünschen, ist dies jedoch möglich.

Durch einen Antrag auf „Kostenerstattung“ bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Patienten die Abrechnung als Selbstzahler durchführen. Nach dem Besuch reicht der Patient die erhaltene Rechnung zur teilweisen Erstattung durch die Versicherung ein.

Äußerung der AOK zur Gebühren-Erstattung:

Versicherte der AOK haben die Option, anstelle der klassischen Abrechnung über ihre AOK-Versichertenkarte, auf die Kostenerstattung umzusteigen. Bei dieser Wahl stellt der behandelnde Arzt, ähnlich wie bei Privatpatienten, eine Rechnung aus. Fazit: Die Entscheidung für die Kostenerstattung sollte gut überlegt sein.

Es bringt zwar den Vorteil der privaten Behandlung, birgt jedoch finanzielle Risiken. Eine exakte Kalkulation und Abwägung der Mehrkosten im Vergleich zum Nutzen ist unerlässlich, um unvorhergesehene finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Kosten eines Arztbesuchs: Wie viel kostet eine ärztliche Behandlung?

Kosten eines Arztbesuchs
In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung durch einen Privatarzt nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.

Die Abrechnung in Privatpraxen erfolgt gemäß bestimmter Gebührenordnungen wie der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Diese Gebührenordnungen legen fest, welche Kosten für verschiedene medizinische Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Diese werden mit bestimmten Sätzen multipliziert, um den endgültigen Betrag zu bestimmen.

Rechnet die Privatpraxis mit folgenden Sätzen ab:

  • 2,3-facher Regelhöchstsatz: Gilt für normale Arztgespräche, Untersuchungen oder Behandlungen.
  • 3,5-facher Höchstsatz: Bei umfangreichen oder komplexen ärztlichen Gesprächen und Behandlungen.
  • 1,8-facher Satz: Für technische Untersuchungen wie Röntgen oder Dienstleistungen wie Krankengymnastik.
  • 1,15-facher Satz: Für Laboruntersuchungen.

Ein Beispiel: Wenn die Gebührenordnung für eine Standarduntersuchung 10 Euro angibt, wird dieser Betrag mit dem 2,3-fachen Satz multipliziert, sodass sich 23 Euro ergeben.

Bei außergewöhnlichen oder besonders umfangreichen Behandlungen können die Kosten bis zum 3,5-fachen Satz ansteigen.

Beispiele für Arztkosten aus der Praxis:

In der Gesundheitsversorgung können verschiedene Kosten für Untersuchungen und Behandlungen anfallen. Beratungen, seien sie persönlich oder telefonisch, werden mit 10 € berechnet. Eine Ermittlung des Ganzkörperstatus kostet 35 €. Wer im Krankenhaus besucht wird, sollte 10 € für die Visite erwarten.

Die Blutentnahme wird mit 5 € abgerechnet. Krebsvorsorgeuntersuchungen sind für Männer und Frauen mit jeweils 40 € veranschlagt. Ein Verband schlägt mit 10 € zu Buche, während Schutzimpfungen ebenso 10 € kosten. Hochentwickelte bildgebende Verfahren wie die Computertomographie (CT) und die Magnetresonanztomographie (MRT) sind kostenintensiver und liegen bei 300 € bzw. 500 €.

Auszug 1: Kostenbeispiele für allgemeine Beratung und Untersuchung

Die Kosten für allgemeine Beratung und Untersuchung können stark variieren und dienen nur als Orientierung. Die individuellen Gebühren können je nach zusätzlichen Leistungen und Materialien, die während des Arztbesuchs in Anspruch genommen werden, abweichen.

Die endgültigen Kosten müssen direkt mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Im folgenden Abschnitt sind die Kostenbeispiele aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgeführt, wobei die Berechnungen nach dem Regelhöchstsatz und einem Faktor von 2,3 durchgeführt wurden:

Nummer Leistung Punktzahl Gebühr in EUR Gebühr mit 2,3-fachem Satz
1 Beratung – auch per Telefon 80 4,56 10,49
2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen 30 1,71 3,93
3 Ausführliche Beratung, die das normale Maß übersteigt – auch per Telefon 150 8,55 19,67
4 Erhebung der Fremdanamnese und Beratung von Bezugsperson(en) bei der Behandlung eines Kranken 220 12,54 28,84
5 Symptombezogene Untersuchung 80 4,56 10,49
6 Vollständige Untersuchung mindestens eines Organsystems wie Augen, HNO 100 5,70 13,11
7 Vollständige Untersuchung von Organen wie Haut, Brust oder Bauch, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation 160 9,12 20,98
8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, inklusive Dokumentation 260 14,82 34,09
11 Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata 60 3,42 7,87
15 Einleitung und Koordination von therapeutischen und sozialen Maßnahmen in der ambulanten Betreuung von chronisch Kranken 300 17,10 39,33

Jedem Patienten wird geraten, im Voraus klarzustellen, welche Kosten auf ihn zukommen können, um böse Überraschungen zu vermeiden und den Behandlungsablauf planbar zu gestalten.

Auszug 2: Kosten für „Anlegen von Verbänden“

Kosten der Verbandanwendungen gemäß GOÄ

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) listet verschiedene Leistungen beim Anlegen von Verbänden auf, die je nach Art und Umfang der Verbandsleistung unterschiedlich bewertet werden. Beim Verband gemäß Nummer 200, der unter Verschluss Schnelltücher, Sprühverbände und spezielle Augen- oder Ohrenklappen ausschließt, beträgt die Punktzahl 45, was eine Gebühr von 2,57 Euro ergibt.

Dieser Betrag erhöht sich auf 5,90 Euro mit dem 2,3-fachen Satz. Redressierende Klebeverbände, die dachziegelförmig angelegt werden, fallen unter Nummer 201 und haben eine Punktzahl von 65. Diese Leistung wird mit 3,71 Euro berechnet, während der erhöhte Satz den Betrag auf 8,52 Euro anhebt.

Der zirkuläre Verband des Kopfes, wie in Nummer 204 beschrieben, hat eine Punktzahl von 95, was Kosten von 5,42 Euro bedeutet; mit dem Faktor 2,3 wird dieser auf 12,45 Euro erhöht.

Empfehlung: Vorher die Kosten und das Risiko abklären

Wer plant, die Kosten einer Behandlung selbst zu tragen, sollte sich im Vorfeld gründlich über die anfallenden Gebühren informieren. Bei kleineren Eingriffen ist es oft ausreichend, den Kostenvoranschlag grob einzuschätzen. Bei umfangreicheren Behandlungen ist eine detaillierte Kostenübersicht unverzichtbar.

Eine klare Kommunikation mit dem behandelnden Arzt ist entscheidend; präzise Angaben wie „Ein Ultraschall kostet 80 €“ sind äußerst hilfreich. Transparenz bei den finanziellen Aspekten schützt vor unerwarteten Ausgaben und gibt Sicherheit.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Ausgaben haben gesetzlich Versicherte in einer Privatpraxis?
Gesetzlich Versicherte, die eine Privatpraxis aufsuchen, müssen mit Kosten rechnen, die sie in der Regel selbst tragen. Diese können je nach Art der Behandlung und der Praxis variieren. Es ist ratsam, vorab nach den Preisen zu fragen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Weitere Details dazu finden Sie in der Diskussion über den Besuch in einer Privatpraxis.
Wie hoch sind die Gebühren, die Selbstzahler für einen Arztbesuch von einer Stunde zahlen müssen?
Die Gebühren für eine einstündige Konsultation als Selbstzahler können stark variieren. Eine einfache Behandlung könnte zwischen 25 und 50 Euro kosten, während komplexere Leistungen teurer sein können. Weitere Informationen hierzu können im Artikel über die Kosten eines Arztbesuchs gefunden werden.
Welche Aspekte müssen bei der Rechnungsstellung als Selbstzahler beachtet werden?
Selbstzahler sollten darauf achten, dass alle in Rechnung gestellten Leistungen klar und verständlich aufgelistet sind. Es ist hilfreich, die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen und im Voraus Klarheit über die Kosten und Leistungen zu haben.
Lohnen sich Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte beim Besuch in einer Privatpraxis?
Eine Zusatzversicherung kann sich lohnen, wenn man häufig Leistungen einer Privatpraxis in Anspruch nehmen möchte.  Sie kann helfen, Kosten zu decken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Eine Analyse der individuellen Situation und des Versicherungsangebots ist empfehlenswert.
Worin unterscheiden sich Selbstzahler von Privatpatienten?
Während Privatpatienten oft über eine private Krankenversicherung verfügen, die im Nachhinein die Kosten erstattet, zahlen Selbstzahler die Arztkosten direkt aus der eigenen Tasche.  Die Vorgehensweise bei der Abrechnung und die zugrundeliegenden Gebührenstrukturen können sich unterscheiden.
Wie hoch sind die Kosten für einen Arztbesuch ohne Versicherungsschutz?
Personen ohne Versicherung sollten sich auf hohe Kosten einstellen, da sie selbst alle anfallenden Gebühren tragen müssen.  Die genauen Beträge hängen von der Art der Behandlung und der Arztpraxis ab. Ein Preisvergleich kann helfen, finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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