In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist jeder Versicherte verpflichtet, einen eigenen Vertrag abzuschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keine Möglichkeit, Angehörige wie Ehepartner oder Kinder kostenfrei mitzuversichern.
Inhaltsverzeichnis
ToggleDies führt dazu, dass Familienmitglieder in der PKV jeweils einen individuellen Beitrag zahlen und nicht automatisch von einer Familienversicherung profitieren. Alle wichtigen Informationen zu den Regelungen für Familien und zur Absicherung von Kindern finden sich übersichtlich bei Audelio.
Key Takeaways
- In der PKV muss jede Person eigenständig versichert werden.
- Familienmitglieder profitieren nicht von einer kostenfreien Mitversicherung.
- Die Beitragspflicht gilt unabhängig vom gesundheitlichen Zustand des Kindes.
Besonderheiten für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Für Ehepaare und Lebenspartner gelten spezielle Vorgaben bei der privaten Krankenversicherung (PKV).
Bei versicherungsfreien Partnern ist es möglich, unabhängig vom Familienstand in die PKV zu wechseln und den Versicherungsumfang flexibel zu bestimmen. Dabei werden Gesundheitsfragen zu Beginn gestellt und der Beitrag individuell festgelegt.
Im Standardtarif gibt es eine besondere Beitragsregelung: Während Einzelpersonen höchstens den gesetzlichen Höchstbeitrag zahlen, liegt die gemeinsame Belastung für Ehepaare oder Lebenspartner bei maximal 150 % dieses Wertes. Dies bringt finanzielle Vorteile, da der Beitrag gedeckelt wird.
Status | Beitragsgrenze | Besonderheiten |
Einzelpersonen | GKV-Höchstbeitrag | Freie Tarifwahl, individuelle Beiträge |
Ehepaare/Lebenspartner | 150 % des GKV-Höchstbeitrags | Beitrag gedeckelt, gemeinsame Berechnung |
Beamten-Partner | Erleichterter Wechsel bei Beihilfe | Kein Risiko-Check bei rechtzeitigem Antrag |
Was gilt für minderjährige Versicherte?
Kinder und Jugendliche sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Schullaufbahn* über einen Elternteil versichert.
- Schul- oder Berufsausbildung: Versicherungsschutz bleibt meist über die Familienversicherung bestehen.
- Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr: Die Wahl der Krankenversicherung wird in dieser Zeit erneut relevant.
Kinder versichern

Für Familien spielt die Wahl der Krankenversicherung eine große Rolle, insbesondere bei der Absicherung der Kinder. Je nach Versicherungsstatus der Eltern stehen unterschiedliche Optionen und Bedingungen zur Verfügung.
Überblick über die mögliche Versicherung von Kindern:
Versicherungsstatus Eltern | Versicherung des Kindes | Beitragsfrei mitversichern möglich |
Beide privat versichert | Private Krankenversicherung | Nein |
Beide gesetzlich versichert | Gesetzliche Familienversicherung | Ja |
Ein Elternteil privat, einer gesetzlich | Wahl zwischen GKV & PKV1 | Nur unter bestimmten Voraussetzungen |
Beamte | Beihilfe und ergänzende PKV | Nein (direkt in GKV), teils durch Beihilfe |
1 Eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist ausgeschlossen, falls der privatversicherte Elternteil ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €) erzielt und mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil.
In diesem Fall fällt für das Kind ein eigener monatlicher Beitrag an.
- Neugeborene werden in der Privaten Krankenversicherung zu erleichterten Bedingungen aufgenommen, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten Mitglied der jeweiligen PKV ist. Der Antrag auf Versicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach Geburt gestellt werden, damit rückwirkend Versicherungsschutz besteht.
- In dieser Zeit entfällt eine Gesundheitsprüfung, somit gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse – selbst bei bestehenden Krankheiten oder Behinderungen.
- Für adoptiere Kinder finden in aller Regel die gleichen Regelungen Anwendung. Allerdings kann bei hohem Risiko ein Zuschlag verlangt werden.
Optionen auf Mehrleistung:
Wird für das Kind ein umfangreicherer Versicherungsschutz – etwa bessere Unterbringung im Einbettzimmer oder besondere Zusatzleistungen – als für die Eltern gewählt, ist eine zusätzliche Risikoprüfung erforderlich.
Beitragsfreie Familienversicherung:

Befinden sich beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Kind beitragsfrei mitversichert werden. Dies entfällt, sobald ein Elternteil privat versichert ist und bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet. Eine Ausnahme besteht, falls die Eltern nicht verheiratet sind.
Beihilfe für Kinder von Beamten:
Kinder von Beamten erhalten einen Teil der Krankenversorgung durch Beihilfe des Dienstherrn. Die verbleibenden Kosten werden meist durch eine ergänzende private Krankenversicherung abgesichert.
Was ist zu beachten, wenn ein Kind krank wird?

Wenn ein Kind privat krankenversichert ist, läuft der Ablauf beim Arztbesuch unkompliziert ab: Die Eltern geben an, dass das Kind privat versichert ist, erhalten nach der Behandlung eine Rechnung und reichen diese bei der Privatversicherung zur Erstattung ein. Das Verfahren unterscheidet sich hier nicht von dem für erwachsene Versicherte.
Lohnfortzahlung und Freistellung:
Arbeitnehmende, deren Kind krankheitsbedingt Betreuung zu Hause benötigt, können in bestimmten Fällen bei voller Lohnzahlung freigestellt werden.
Voraussetzung ist, dass das Kind unter acht Jahre alt ist und keine abweichenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag bestehen. Diese Lohnfortzahlung gilt für bis zu fünf Tage im Jahr je Kind.
Wichtige Eckpunkte bei Freistellung:
Anspruchsberechtigte | Maximale Tage pro Kind/Jahr | Maximal insgesamt/Jahr |
Beide Elternteile | 10 | 25 |
Alleinerziehende | 20 | 50 |
Weitere Hinweise und Services
Weitere Informationen zu verwandten Themen bietet die Website von audelio.de, einschließlich praktischer Tipps und umfassender Hinweise zur privaten Krankenversicherung für Familien.
Bleiben Sie informiert
Interessierte können sich für den monatlichen Newsletter anmelden und erhalten so regelmäßig kompakte Argumente sowie Fakten rund um gesundheitspolitische Entwicklungen.
Häufig gestellte Fragen
Zusätzlich können für Kinder eigene Tarife abgeschlossen werden. Es ist möglich, durch angepasste Leistungen und Selbstbehalte die Beiträge zu senken. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich, um die bestmögliche Absicherung für die Familie zu erreichen.
Personen, die dauerhaft oberhalb dieser Grenze verdienen, können die gesetzliche Kasse verlassen und sich privat absichern. Wer unter diesem Wert bleibt, bleibt weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Selbstständige oder Beamte können sich unabhängig von der Einkommensgrenze privat versichern. Bei Angestellten spielt das regelmäßige Bruttojahreseinkommen eine zentrale Rolle. Für Kinder kann eine eigene Versicherung abgeschlossen werden, sofern die Eltern privat versichert sind.
Die Betriebsstättenregelung bleibt bestehen: Es gibt eine Begrenzung für den Zuschuss, und dieser ist in der Regel pro versicherter Person möglich, allerdings maximal bis zum gesetzlichen Höchstsatz.
Personenkreis | Maximale Zuschusshöhe (2025) |
Arbeitnehmer/in | ca. Hälfte des PKV-Beitrags |
Kind (pro Kind) | Bis zur gesetzlichen Höchstgrenze |
Für die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung selbst spielt die Bemessungsgrenze keine direkte Rolle, denn die Beiträge richten sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen. Sie wirkt sich also nicht wie in der gesetzlichen Versicherung direkt auf den Beitrag aus, sondern indirekt über den Arbeitgeberzuschuss.
PKV-Anbieter müssen Beitragserhöhungen transparent begründen. Ein Anbieterwechsel oder eine Tarifoptimierung, beispielsweise durch Beratung bei spezialisierten Dienstleistern wie audelio.de, kann helfen, Kosten auf einem stabilen Niveau zu halten. Familien profitieren dabei unter Umständen von Gruppenverträgen oder speziellen Familientarifen.