PKV-Kosten im Alter

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In den Medien wird oft über die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) für Rentner berichtet, insbesondere über die hohen Kosten, die im Alter weiter ansteigen können.

In unserem Beitrag gehen wir ausführlich auf diese Thematik ein und erläutern, ob und inwieweit diese Darstellungen zutreffen. Zudem stellen wir verschiedene Möglichkeiten vor, wie Rentner ihre Kosten für die private Krankenversicherung senken können.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Altersvorsorge in der PKV: Jeder Beitrag zur privaten Krankenversicherung beinhaltet automatisch eine Vorsorgekomponente für das Alter.
  • GKV für VersorgungswerkBezieher: Personen, die Leistungen aus einem Versorgungswerk beziehen, sollten im Alter die Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung genau überprüfen.
  • Standardund Basistarif: Diese Tarife bieten eine finanzielle Entlastungsoption für hilfsbedürftige Versicherte.
  • Wechselmöglichkeiten: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch im Alter möglich.
  • Kostensenkungsoptionen für Rentner: Es gibt verschiedene Strategien, mit denen Rentner ihre Kosten in der privaten Krankenversicherung senken können.
  • Tarifrechner: Um die Kosten verschiedener Tarife zu vergleichen, können Sie unseren Online-Rechner nutzen.

GKV vs. PKV – das sind die Unterschiede

Nr. Private Krankenversicherung (PKV) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
1 Individuelle Tarife mit maßgeschneiderten Leistungen. Einheitliche Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben.
2 Bessere medizinische Versorgung und bevorzugte Behandlung. Standardversorgung ohne Priorität.
3 Freie Arzt- und Krankenhauswahl, auch Spezialisten. Eingeschränkte Wahlmöglichkeiten, vor allem im Krankenhaus.
4 Kurze Wartezeiten bei Fachärzten. Längere Wartezeiten bei Fachärzten.
5 Höhere Kostentransparenz durch direkte Abrechnung. Keine direkte Kostenübersicht, da Abrechnung über die Kasse läuft.
6 Zugang zu innovativen und modernen Behandlungsmethoden. Begrenzter Zugang zu neuen Behandlungsmethoden.
7 Beiträge unabhängig vom Einkommen. Einkommensabhängige Beiträge, die mit steigendem Einkommen zunehmen.
8 Altersrückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter. Keine Altersrückstellungen; Beiträge steigen im Alter durch höhere Renteneinkünfte.
9 Option auf exklusive Zusatzleistungen wie Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. Zusatzleistungen nur über separate Zusatzversicherungen.
10 Flexiblere Anpassung der Versicherung an individuelle Lebenssituationen. Starr an gesetzliche Vorgaben gebunden.

Die Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich deutlich in der Finanzierung und den Auswirkungen auf verschiedene Altersgruppen:

GKV Finanzierungsmodell:

  • In der GKV werden die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt für die Finanzierung der laufenden Leistungsausgaben verwendet.
  • Erwerbstätige finanzieren auch die beitragsfrei mitversicherten Kinder und Ehepartner ohne Einkommen durch die Familienversicherung.
  • Rentner verursachen aufgrund von Krankheitshäufigkeit im höheren Alter und steigender Lebenserwartung höhere Kosten, was die Krankenkassen zusätzlich belastet.

Belastungen für die aktuelle Arbeitnehmergeneration:

Die jetzige arbeitende Generation trägt die finanzielle Last der aktuellen Rentner und muss mit höheren Beiträgen rechnen, während sie gleichzeitig für die zukünftige Versorgung weniger Ressourcen zur Verfügung haben wird.

PKV Finanzierungsmodell
PKV Finanzierungsmodell

PKV Finanzierungsmodell:

  • Im Gegensatz zur GKV, werden Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben in der PKV kohortenweise kalkuliert.
  • Eine Kohorte besteht aus Versicherten desselben Jahrgangs innerhalb eines Tarifs, die gemeinsam altern.
  • Dieses System versucht, die Beitragsstabilität im Alter vorherzusehen und zu sichern.
  • Von jedem Euro, den die PKV erhält, wird durchschnittlich mehr als ein Drittel zur Vorsorge für das Alter zurückgelegt.

Diese unterschiedlichen Modelle zeigen, wie beide Systeme versuchen, die Gesundheitskosten zu decken, wobei jedes System seine eigenen Herausforderungen und Strategien hat, um mit den demografischen Entwicklungen umzugehen.

Das Prinzip hinter den Altersrückstellungen

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden zur Gewährleistung eines gleichbleibenden Beitragsverlaufs und zur Stabilisierung der Kosten im höheren Alter die Prämien unter Einbeziehung von Altersrückstellungen berechnet.

In jüngeren Jahren leisten die Versicherten höhere Beiträge, als es ihr tatsächliches Risiko für Krankheitskosten erfordern würde. Diese zusätzlichen Mittel dienen später dazu, im Alter aufgrund zunehmender Krankheitskosten anfallende höhere Beiträge auszugleichen.

Es wird zwischen gesetzlichen und tariflichen Rückstellungen unterschieden. Die gesetzlichen Rückstellungen, auch als gesetzlicher Zuschlag bekannt, machen 10% des Beitrags der PKV aus und sind im Gesamtbeitrag gesondert aufgeführt. Im Gegensatz dazu werden die tariflichen Rückstellungen nicht gesondert ausgewiesen und sind öffentlich nicht einsehbar.

Diese variieren je nach Tarif und die RFB-Quote, die von den Versicherungsgesellschaften veröffentlicht wird, gibt Aufschluss über deren Höhe.

GKV und PKV – welche Kosten Rentner zu erwarten haben

Warum sollten Sie uns hinzuziehen_
In der privaten Krankenversicherung wird Ihr Beitrag im Rentenalter unabhängig von Ihren Einkünften festgelegt.
Zudem können sich die Kosten für Ihre private Krankenversicherung im Alter verringern, da bestimmte Tarifbestandteile wegfallen.

Konkret entfallen mit dem Erreichen bestimmter Altersgrenzen einzelne Kostenbestandteile: Ab einem Alter von 60 Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene 10%-Zuschlag nicht mehr erhoben und mit dem Beginn der Rente entfällt ebenfalls der Beitrag für das Krankentagegeld.

Für Rentner, sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von 8,10% der gesetzlichen Renteneinkünfte, der bisher vom Arbeitgeber getragen wurde. Im Unterschied dazu basieren die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rentenalter auf Ihren Einkünften.

Es ist auch wichtig zu wissen, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind oder als freiwilliges Mitglied gelten. Personen, die in der zweiten Lebenshälfte mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert waren, fallen automatisch unter die Krankenversicherung der Rentner und sind somit pflichtversichert.

Wer diese Kriterien nicht erfüllt, wird als freiwilliges Mitglied eingestuft und muss Beiträge auf sämtliche Einkunftsarten zahlen, einschließlich der Beiträge zur Pflegeversicherung. Personen, die Einkünfte aus einem Versorgungswerk beziehen, sind in der Regel ebenfalls freiwillige Mitglieder.

Wechsel der PKV im Alter

Falls Sie die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung im Alter als zu hoch empfinden, können Sie entweder innerhalb Ihrer aktuellen Gesellschaft den Tarif wechseln oder zu einer anderen Versicherung wechseln.

Bedenken Sie jedoch, dass bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist, was nicht immer von Vorteil ist. Spezialisierte Berater können Ihnen beim Wechsel des Tarifs innerhalb Ihrer aktuellen Gesellschaft helfen.

Allerdings sollten Sie beachten, dass ein Tarifwechsel oft mit einem Verzicht auf bestimmte Leistungen verbunden ist.

Laut §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dürfen Anträge auf einen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherung nicht abgelehnt werden. Wenn der gewünschte Tarif bessere Leistungen bietet und Ihre Gesundheit es zulässt, können Sie diese ohne zusätzliche Kosten beanspruchen, was Ihnen Zugang zu allen Tarifen Ihrer Versicherung ermöglicht, einschließlich kostengünstiger Optionen.

Da Personen über 55 Jahre kaum noch in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln können, bietet das Wechselrecht eine wertvolle Möglichkeit, die Beiträge signifikant zu reduzieren.

Übertragung von Altersrückstellungen bei Versichertenwechsel

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Versicherungsgesellschaft wechselt und seinen vorherigen Tarif nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat, ist es möglich, einen Teil der Altersrückstellungen in den neuen Tarif zu übertragen. Die Höhe der übertragenen Rückstellungen orientiert sich an dem Betrag, der sich für eine Versicherung im Basistarif ergeben hätte.

Der Beitrag für den neuen Tarif bei der neuen Gesellschaft wird zunächst ohne Berücksichtigung von Altersrückstellungen berechnet. Nach der Übertragung der Rückstellungen wird der monatliche Beitrag angepasst. Dies führt dazu, dass der notwendige Beitrag zur Bildung ausreichender Rückstellungen niedriger ist, als wenn keine Rückstellungen übernommen worden wären.

Ist eine Rückkehr zur GKV möglich?

Ja, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 55. Lebensjahr ist durchführbar, sofern man innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens zweieinhalb Jahre Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war.

Diese Regelung betrifft auch privat versicherte Ehepartner, die das 55. Lebensjahr erreicht haben. Sie können ebenfalls in die GKV zurückkehren, falls die Möglichkeit einer Familienversicherung besteht. Das ist der Fall, wenn das Gesamteinkommen des über 55-Jährigen 470 Euro pro Monat nicht übersteigt und der Ehepartner gesetzlich versichert ist.

Tarifrechner – schnell und unkompliziert Tarife berechnen

  • Nutzen Sie unseren einfach zu bedienenden Tarifrechner, um schnell und unkompliziert Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung zu ermitteln.
  • Der Service ist kostenlos, anonym und ohne Verpflichtungen.
  • Tragen Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein, wie Geburtsdatum, Berufsstand, die gewünschte Schutzklasse und die Höhe der Selbstbeteiligung.

Für Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Nutzungsbestätigung: Ich bestätige hiermit, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Umut Özer gemäß § 15 VersVermV sowie die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und zur Kenntnis genommen zu haben.

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