PKV für Kinder: Kosten und spezielle Kindertarife

Individueller Schutz durch die private Krankenversicherung ermöglicht oft bessere Konditionen als in der gesetzlichen Variante. Kinder können ebenfalls in eigenen Tarifen privat versichert werden. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wo eine Familienversicherung besteht, muss jedes Kind in der PKV einzeln versichert werden.

In diesem Artikel klären wir wichtige Fragen rund um das Thema Krankenversicherung für Kinder: Sollte man sich für die PKV oder GKV entscheiden, welche Leistungen werden geboten, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und mehr.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Kinder pkv
Die Art der Versicherung der Eltern spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Krankenversicherung für das Kind.
  • Die private Krankenversicherung für Kinder sichert die bestmögliche medizinische Versorgung im Hinblick auf die Leistungen.
  • Kindertarife sind bei verschiedenen Versicherern bereits für monatliche Beiträge zwischen 60 und 130 Euro erhältlich, wobei niedrigere Beiträge oft mit einem Selbstbehalt verbunden sind.
  • Wenn beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, kann das Kind kostenlos über die Familienversicherung der GKV mitversichert werden.
  • Sind beide Eltern privat versichert, erfolgt die Versicherung der Kinder meistens durch eine Kindernachversicherung, die normalerweise ohne formelle Anforderungen und ohne eine Gesundheitsprüfung stattfindet.

PKV oder GKV – worauf kommt es an?

Die Art der Versicherung der Eltern spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Krankenversicherung für das Kind.

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, hängt die Mitversicherung des Nachwuchses vom gemeinsamen Einkommen der Eltern ab – das Kind kann entweder kostenfrei über die Familienversicherung oder als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert werden.

Sind die Elternteile unterschiedlich versichert, bestimmt das Einkommen, welche Versicherungsoptionen für das Kind verfügbar sind.

Zusätzlich, wenn die Eltern ihre Versicherungen bei verschiedenen privaten Anbietern abgeschlossen haben, können sie wählen, bei welchem Unternehmen der Krankenversicherungsschutz für das Kind erfolgen soll.

Sie haben auch die Möglichkeit, für die private Krankenversicherung des Kindes einen ganz neuen Versicherer zu wählen.

Nicht verheiratete Paare – das ist zu beachten

Für Kinder von unverheirateten Eltern besteht die Möglichkeit, das Kind kostenfrei mitzuversichern, sofern mindestens ein Elternteil entweder pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert ist. Diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2011 bestätigt.

Das Gericht stellte klar, dass leibliche Kinder entweder günstig in der gesetzlichen

Krankenversicherung versichert sein können oder alternativ über einen privaten Krankenversicherungstarif für Kinder abgesichert werden dürfen.

In Deutschland ist die Krankenversicherung für jedes Kind Pflicht, unabhängig vom Versicherungsstatus der Eltern und der familiären Verhältnisse.

Vorteile der PKV für Kinder

Private Krankenversicherung für Kinder

Es gibt einige überzeugende Gründe, warum die private Krankenversicherung für Ihr Kind eine gute Wahl sein kann:

  • Kinder, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, erhalten von Geburt an Zugang zu erstklassiger medizinischer Versorgung.
  • Die Tarife der PKV für Kinder bieten ein breites Spektrum an Leistungen, die in vielen Fällen über das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Einmal vereinbarte Versicherungsleistungen bleiben zudem dauerhaft bestehen.
  • Behandlungskosten für Zahnfehlstellungen und Kieferorthopädie sowie die allgemeine Zahnversorgung sind in der PKV umfassender abgedeckt. Darüber hinaus besteht Anspruch auf die Verwendung hochwertigerer Materialien und Behandlungsmethoden.
  • Üblicherweise wird das Kind dem PKV-Tarif eines Elternteils zugeordnet und erbt somit dessen Leistungen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Tarif mit besseren Versicherungsleistungen zu wählen, wobei in diesem Fall meist eine Risikoprüfung erforderlich ist.

Gesundheitsprüfung – wann sie bei Kindern erforderlich ist

Kinder
Die Aufnahme des Kindes erfolgt rückwirkend ab dem ersten Tag des Geburtsmonats.

Wenn ein Neugeborenes innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt in die private Krankenversicherung (PKV) eines Elternteils eingeschlossen wird, ist keine Risikoprüfung erforderlich.

Dieses Verfahren fällt unter den gesetzlich geregelten Kontrahierungszwang, der jedoch keine Leistungen für Reisekrankenversicherungen oder Auslandsaufenthalte abdeckt.

Wartezeiten entfallen ebenfalls in dieser Frist, da der Versicherer zur Aufnahme des Kindes verpflichtet ist, ohne eine Risikoprüfung durchzuführen oder Wartezeiten einzuführen.

Dafür muss allerdings die PKV eines Elternteils seit mindestens drei Monaten bestehen.

Die Aufnahme des Kindes erfolgt rückwirkend ab dem ersten Tag des Geburtsmonats. Im Rahmen dieser Nachversicherung wird auch keine Gesundheitsprüfung durchgeführt, solange die Leistungen denen des elterlichen PKV-Tarifs entsprechen.

Sollte jedoch ein höherer Schutz gewählt werden, der über die Leistungen des bestehenden Tarifs hinausgeht, ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei erhöhtem Risiko kann der Versicherer einen Risikozuschlag erheben oder bestimmte Leistungen ausschließen.

Privaten Krankenversicherung für Kinder – die Kosten Die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) von Kindern sind im Allgemeinen relativ gering.

Dies liegt daran, dass Kinder abseits von den regulären Vorsorgeuntersuchungen statistisch gesehen vergleichsweise wenige Kosten verursachen.

Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres werden zudem keine Altersrückstellungen gebildet. Weiterhin entfällt der Anspruch auf Krankengeld für Kinder in der PKV.

Die Höhe der Beiträge wird ähnlich wie bei Erwachsenen nach dem Alter, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand bestimmt.

Allerdings gibt es bei der Aufnahme in die PKV durch Nachversicherung eines Neugeborenen oder durch die “Vererbung” des Versicherungsschutzes von einem Elternteil Ausnahmen, die eine Anpassung der Beitragshöhe beeinflussen können.

Tarifrechner – schnell und unkompliziert Tarife berechnen

  • Nutzen Sie unseren einfach zu bedienenden Tarifrechner, um schnell und unkompliziert Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung zu ermitteln.
  • Der Service ist kostenlos, anonym und ohne Verpflichtungen.
  • Tragen Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein, wie Geburtsdatum, Berufsstand, die gewünschte Schutzklasse und die Höhe der Selbstbeteiligung.
  • Für Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Nutzungsbestätigung: Ich bestätige hiermit, die Erstinformationen des Versicherungsmaklers Umut Özer gemäß § 15 VersVermV sowie die Informationen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VVG heruntergeladen und zur Kenntnis genommen zu haben.

Fordern Sie eine Beratung an und sparen Sie durchschnittlich 200 Euro pro Monat!

Erhalten Sie Ihren PKV-Tarif mit nur vier Informationen!