PKV für Ausländer in Deutschland – Tipps zum Tarif und mehr

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In Deutschland besteht für Einreisende eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Diese Regelung betrifft sowohl Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland als auch ausländische Staatsbürger.

Die Versicherungspflicht gilt unabhängig vom Grund des Aufenthalts, ob für Urlaub, Arbeitssuche, Studium, ein Praktikum, als Au-pair oder bei der Stellung eines Asylantrags – eine Krankenversicherung ist in jedem Fall erforderlich.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

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Zusätzlich bietet die Incoming-Krankenversicherung Schutz im gesamten EU- und Schengen-Raum.
  • In Deutschland ist die Krankenversicherung für alle Personen verpflichtend. Das System besteht aus der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
  • Einreisende müssen ihre Krankenversicherung nachweisen, was auch eine Bedingung für die Visumserteilung ist.
  • Der Reisezweck ist entscheidend: EU-Bürger, die zu touristischen Zwecken einreisen, sind oft über ihre heimische Krankenversicherung abgedeckt, hierfür benötigen sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
  • Die EHIC erlaubt es, sich im Bedarfsfall notwendigen medizinischen Behandlungen zu unterziehen.
  • Für Nicht-EU-Bürger stehen spezielle Reisekrankenversicherungen oder sogenannte Incoming-Versicherungen zur Verfügung, die zeitlich begrenzt sind und auch für das Besuchervisum benötigt werden.
  • Wer in Deutschland arbeitet oder hier seinen festen Wohnsitz hat, muss sich bei einer deutschen Krankenversicherung (GKV oder PKV) versichern. Dabei sind Einkommen und Berufsgruppe relevante Faktoren.

Kurze Aufenthalte – Incoming-Krankenversicherung als Lösung

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Sie eignet sich ideal für ausländische Besucher, die aus beruflichen oder privaten Gründen in Deutschland sind.

Bei kurzfristigen Aufenthalten in Deutschland ist die private Krankenversicherung für Ausländer im Rahmen der Incoming-Krankenversicherung eine gute Lösung. Sie eignet sich ideal für ausländische Besucher, die aus beruflichen oder privaten Gründen in Deutschland sind.

Für die Krankenversicherung von Ausländern ist entscheidend, aus welchem Land die Person anreist, insbesondere, ob die Herkunft innerhalb oder außerhalb der EU liegt.

Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum können meist durch die bestehende Krankenversicherung in ihrem Heimatland abgesichert bleiben.

Wichtig ist dabei die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte, falls sie nicht bereits auf der allgemeinen Gesundheitskarte vermerkt ist.

Incoming-Krankenversicherung – das sind die Leistungen

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Zusätzlich bietet die Incoming-Krankenversicherung Schutz im gesamten EU- und Schengen-Raum.

Die Incoming-Krankenversicherung deckt medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte, verschriebene Medikamente, Erstversorgung durch Notärzte, Transport und notwendige Krankenhausbehandlungen sowie Zahnbehandlungen ab. Die Gewährung dieser Leistungen setzt stets die medizinische Notwendigkeit voraus.

Wichtige Hinweise:

  • Die Konditionen, im Besonderen bei Krankenrücktransport und Überführung im Todesfall, können variieren.
  • Die maximale Versicherungsdauer unterscheidet sich je nach Anbieter und beträgt höchstens fünf Jahre. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die bisherige Laufzeit die fünf Jahre noch nicht voll ausschöpft. Dann kann die Versicherung bis zur maximalen Dauer verlängert werden.
  • Unterschiede gibt es auch bei den Bedingungen des Versicherungsabschlusses. Es empfiehlt sich, die Incoming-Krankenversicherung vor Reiseantritt abzuschließen, wobei der Versicherungsbeginn auf den Tag der Einreise festgelegt wird. Einige Versicherer ermöglichen eine Nachversicherung von zwei Tagen nach der Einreise bis zu einem Monat.
  • Für die Beantragung der Incoming-Krankenversicherung ist ein gültiges Ausweisdokument, wie ein Reisepass, erforderlich. Die Höhe des Beitrags wird üblicherweise durch das Geburtsdatum in Verbindung mit der Reisedauer bestimmt.

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland bei langem Aufenthalt

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In Deutschland besteht ein duales Krankenversicherungssystem.

In Deutschland besteht ein duales Krankenversicherungssystem. Dieses System erlaubt es Personen, sich entweder gesetzlich über die GKV, basierend auf dem Solidaritätsprinzip, oder privat über die PKV, basierend auf dem Leistungsprinzip, zu versichern.

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Einmal vereinbarte Leistungen in der PKV sind zudem nicht einfach einseitig kündbar.

So ist die Situation:

  • Die Mehrheit der Bevölkerung ist entweder pflicht- oder freiwillig in der GKV versichert, während die PKV nur bestimmten Personengruppen offensteht und höhere Leistungen auf Wunsch bietet.
  • Der Zugang zur PKV ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
  • Die Wahl zwischen GKV und PKV ist nicht für jeden frei. Arbeitnehmer, deren Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 Euro) liegt, sind gesetzlich pflichtversichert.
  • Liegt das Einkommen über dieser Grenze, können sie zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und PKV wählen.
  • Für Selbstständige, Personen ohne Einkommen und Studenten gelten Sonderregelungen.
  • Auch für Familien kann ein Kostenvergleich sinnvoll sein, da Kinder in der GKV meist kostenfrei über die Familienversicherung abgesichert sind, während in der PKV für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung mit entsprechenden Prämien notwendig ist.
  • Die Unterschiede zwischen GKV und PKV liegen hauptsächlich im Umfang der Leistungen.

Die GKV bietet eine solide Grundabsicherung, deren Leistungsspektrum erweitert werden kann, während die PKV Premium-Leistungen anbietet, die Vorteile wie bevorzugte Terminvergabe, höhere Kostenübernahmen bei Ärzten und Zugang zu moderneren Behandlungsmethoden umfassen.

Einmal vereinbarte Leistungen in der PKV sind zudem nicht einfach einseitig kündbar.

Welche Rolle die Herkunft spielt

Einmal vereinbarte Leistungen in der PKV sind zudem nicht einfach einseitig kündbar.
Generell werden Kosten nur im Rahmen von Notfallbehandlungen erstattet, wobei oft die Möglichkeit besteht, die Leistungen für das Ausland anzupassen.
  • Bei der privaten Krankenversicherung in Deutschland spielt das Herkunftsland der zu versichernden Person eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen EU-Bürgern, Bürgern aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland und Nicht-EU-Bürgern.
  • EU-Bürger, die nach Deutschland einreisen, benötigen ebenfalls eine Krankenversicherung, die die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen deckt. Diese kann jedoch durch den Versicherungsträger im Herkunftsland gewährleistet werden, indem eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragt wird.
  • Diese Regelung gilt auch für Bürger aus Island, der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein sowie für Länder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wie beispielsweise die Türkei.

Wichtige Hinweise:

Personen, die mit einem Visum einreisen, müssen eine private Reiseversicherung oder eine Incoming-Versicherung vorweisen, die bis zu fünf Jahre gültig ist. Danach ist eine spezielle private Krankenversicherung für Ausländer erforderlich, die auch für Besucher mit einem Visum gilt.

Achtung: Auch bei kurzen Aufenthalten ist der Nachweis einer Krankenversicherung erforderlich, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und im Schengen-Raum gültig ist. Zudem muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro gegeben sein.

Status / Berufsgruppe – weitere wichtige Aspekte

Ausländer, die nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten oder ihren Wohnsitz zu verlegen, müssen sich ebenfalls der Krankenversicherungspflicht unterwerfen.

Ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, sich privat (PKV) versichern oder freiwillig Mitglied der GKV werden, hängt von ihrer jeweiligen Berufsgruppe ab.

Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige:

Arbeitnehmer, die in Deutschland angestellt sind und deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) nicht überschreitet, sind in der GKV pflichtversichert. Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber, sodass regulär beschäftigte Arbeitnehmer in der Regel pflichtversichert sind.

Wichtig: Entsandte Arbeitnehmer und solche, die nur temporär in Deutschland arbeiten, wie beispielsweise Saisonarbeiter, bleiben über die Europäische Krankenversicherungskarte in ihrem Herkunftsland versichert.

Für Selbstständige hängt die Wahl der Krankenversicherung von ihrer bisherigen Versicherungssituation ab. War jemand in seinem Herkunftsland gesetzlich versichert, ist auch in Deutschland die GKV eine Option.

War die Person privat versichert oder hatte gar keine Krankenversicherung, wird in der Regel die PKV für Ausländer gewählt. Es ist ratsam, vorab zu prüfen, ob eine bestehende private Krankenversicherung aus dem Ausland auch in Deutschland Gültigkeit besitzt.

PKV für Ausländer – Expertenwissen ist gefragt

Es ist ratsam, bei der Wahl einer PKV für Ausländer in Deutschland einen Experten zu konsultieren. Dies ist besonders wichtig, da der Versicherungsmarkt in der EU und der Bundesrepublik viele Besonderheiten und potenzielle Fallstricke bietet, wie unterschiedliche Fristen und die erforderlichen Mindestdeckungssummen.

Sprachliche Barrieren können die Kommunikation mit Behörden und das Verständnis von Fachtermini erschweren. Ein PKV-Experte kann hier unterstützen und dabei helfen, langfristig Kosten zu sparen.

Der Fachmann für private Krankenversicherungen für Ausländer ist der ideale Ansprechpartner, um die passenden Leistungen zu identifizieren.

Viele Optionen sind verfügbar, aber nicht jede ist für jeden Versicherten relevant. Es ist wichtig, die Leistungen genau zu wählen, die der Versicherungsnehmer wirklich benötigt.

Tipp: Wählen Sie einen unabhängigen Experten für die private Krankenversicherung für Ausländer, der nicht an eine spezifische Versicherungsgesellschaft gebunden ist. Dies ermöglicht eine objektive Bewertung Ihrer Situation und der verfügbaren Optionen. Zudem können so die Preise verschiedener Angebote besser verglichen werden, was sich positiv auf die zu zahlenden Versicherungsprämien auswirken kann.

Fordern Sie eine Beratung an und finden Sie die richtige PKV für Ausländer.

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