Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung privaten Krankenversicherung (2)

Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung: Was Sie wissen müssen

Die Gesundheitsprüfung dient dazu, Ihren Gesundheitszustand bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) zu bewerten. Durch diesen schriftlichen Prozess ermittelt der Versicherer die Bedingungen, unter denen ein Vertragsabschluss möglich ist.

Die Prüfung erfolgt sowohl bei der Antragstellung als auch beim Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fragen Sie erwarten und warum es entscheidend ist, wahrheitsgemäß zu antworten.

Warum wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?

Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung abschließen möchten, müssen Sie in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten.

Der Versicherer nutzt diese Informationen, um Ihr individuelles Risiko einzuschätzen.

Daraus lassen sich potenzielle zukünftige Kosten ableiten und der notwendige Beitrag zur Deckung dieser Kosten ermitteln.

Die Gesundheitsfragen dienen somit der finanziellen Absicherung. Das Versicherungsunternehmen muss sicherstellen, dass es die Kosten für medizinische Behandlungen im Rahmen Ihres Tarifs jederzeit tragen kann.

Zudem ist dieses Vorgehen fair gegenüber allen Versicherten, da die Beiträge auf Basis individueller Gesundheitsrisiken berechnet werden und das Einkommen dabei keine Rolle spielt.

Was beinhaltet die Gesundheitsprüfung?

Die Gesundheitsprüfung erfolgt durch einen Fragebogen, in dem Sie in der Regel zwischen 10 und 15 Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Diese Fragen beziehen sich auf einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren, wobei der genaue Zeitraum je nach Versicherungsgesellschaft variieren kann.

Durch die Gesundheitsprüfung schätzt der Versicherer sowohl das objektive als auch das subjektive Risiko ein. Beim objektiven Risiko spielen Faktoren wie Ihr Alter, Beruf, Wohnort und aktueller Gesundheitszustand eine Rolle.

Diese Daten geben Sie im Antrag an. Das subjektive Risiko bezieht sich auf Faktoren, die direkt von Ihrem Verhalten abhängen.

Ein allgemeiner Austausch zwischen Ihrem Arzt und dem Versicherer über Ihre Gesundheitsdaten oder Einsicht in Ihre Patientenakte findet aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht statt. Dies ist nur möglich, wenn Sie ausdrücklich Ihr Einverständnis dafür geben.

Welche Fragen erwarten Sie in der Gesundheitsprüfung?

Gesundheits- und Lebensstilbewertungen
Der Fragenkatalog der Gesundheitsprüfung kann umfangreich sein und variiert je nach Versicherer.

Die Fragen sind meist präzise formuliert und erfordern detaillierte Antworten. Sowohl die Zeiträume, auf die sich die Fragen beziehen, als auch die Inhalte können unterschiedlich sein. In der Regel werden jedoch bei allen privaten Krankenversicherungen Fragen zu Gesundheitsstörungen, Krankheiten, aktuellen und allgemeinen Beschwerden sowie Unfallfolgen gestellt.

Wichtig: Sie müssen auch solche Leiden angeben, die derzeit nicht oder noch nie ärztlich behandelt wurden.

Bei der Beantragung einer Vollversicherung werden häufig folgende Punkte abgefragt:

  • Gewicht sowie Körpergröße
  • Krankheiten und Leiden: Ob in den letzten 3 Jahren Krankheiten, chronische Leiden, Beschwerden, Unfallfolgen, Implantate, Prothesen oder Einschränkungen körperlicher, organischer oder geistiger Art bestanden oder derzeit bestehen (auch ohne Behandlung) oder Pflegebedürftigkeit vorliegt
  • Sterilität und Infertilität: Ob eine Sterilität oder Infertilität besteht oder in den letzten 5 Jahren Beratungen oder Untersuchungen wegen unerfülltem Kinderwunsch durchgeführt wurden
  • Behinderung: Ob eine anerkannte Behinderung vorliegt
  • HIV/AIDS: Ob jemals eine HIV-Infektion (AIDS) festgestellt wurde oder ein Testergebnis noch aussteht
  • Zahnstatus: Wie viele Zähne fehlen (außer Weisheitszähne und bei vollständigem Lückenschluss) und noch nicht ersetzt wurden; wie viele Zähne ersetzt oder überkront wurden
  • Sinnesbeeinträchtigungen: Einschränkungen im Seh- oder Hörvermögen
  • Ambulante Behandlungen: Ob in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Operationen, medizinische Kontrollen oder Nachsorgeuntersuchungen stattgefunden haben oder geplant sind
  • Stationäre Behandlungen: Ob in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Operationen, Behandlungen oder Kur- bzw. Rehamaßnahmen in Krankenhäusern, Sanatorien oder ähnlichen Einrichtungen erfolgt sind oder vorgesehen sind
  • Psychische Behandlungen: Ob in den letzten 5 Jahren psychiatrische, psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen stattgefunden haben oder geplant sind
  • Krebserkrankungen
  • Medikamenteneinnahme
  • Drogenkonsum
  • Suchterkrankungen
  • Aufenthalte in Sanatorien oder Kureinrichtungen

Wenn Sie im Fragebogen Fragen mit “Ja” beantworten, müssen Sie weitere Details angeben. Es ist wichtig, auch hier vollständig und korrekt zu sein. Sie sollten Krankheiten, Verletzungen, Behandlungen, Beschwerden und auch Beratungen genau benennen.

Zudem müssen Sie korrekte Informationen zu den Ergebnissen von Operationen, Behandlungen oder Krankheitsverläufen angeben, unabhängig davon, ob diese ausgeheilt sind oder weiterhin Beeinträchtigungen bestehen. Versicherer fordern häufig die Namen der behandelnden Ärzte, medizinischen Einrichtungen und Heilpraktiker, um Einblick in die Behandlungshistorie und die beteiligten medizinischen Dienstleister zu erhalten.

Hinweis: Sollten die benötigten Informationen den Platz im Formular überschreiten, können Sie zusätzliche Angaben auf Beiblättern machen und dem Antrag beifügen. Außerdem besteht für Sie eine Anzeigepflicht, falls sich Veränderungen ergeben.

Die Folgen unrichtiger Angaben

Gesundheitsprüfung privaten Krankenversicherung
Gesundheitsprüfung privaten Krankenversicherung

Die Gesundheitsfragen sind meist als Ja/Nein-Fragen formuliert, um zunächst eine allgemeine Klärung zu ermöglichen. Beantworten Sie eine Frage mit “Ja”, werden weitere Details im Fragebogen erfragt, und der Versicherer kann zusätzliche Informationen anfordern.

Die Genauigkeit Ihrer Angaben hat oberste Priorität. Sie sind verpflichtet, alle Fragen vollständig und korrekt zu beantworten. Bei Unsicherheiten sollten Sie lieber mehr Informationen liefern als zu wenig, selbst wenn Ihnen bestimmte Details unwichtig erscheinen. Versicherungsunternehmen erfahren früher oder später, wenn Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet wurden.

Vorsätzliche Falschangaben, arglistige Täuschung oder auch fahrlässig unrichtige Angaben können schwerwiegende Konsequenzen haben.

Obwohl der Versicherer Ihre Angaben nicht routinemäßig überprüft, erfolgt eine Überprüfung im Leistungsfall, wenn das Unternehmen Kosten erstatten soll.

Spätestens dann fallen fehlerhafte Angaben in der Gesundheitsprüfung auf. Das Verschweigen von Vorerkrankungen oder sogar vermeintlichen Bagatellerkrankungen kann weitreichende Folgen haben. Wird Ihnen eine arglistige Täuschung nachgewiesen, kann der Versicherer von der Leistungspflicht befreit werden oder den Vertrag kündigen, was erhebliche finanzielle Belastungen für Sie bedeutet.

Wichtig: Es kann vorkommen, dass Sie unabsichtlich unkorrekte Angaben gemacht haben, weil Sie es nicht besser wussten. In solchen Fällen ist es üblich, dass der Versicherer nachträglich Risikozuschläge erhebt, die eventuell mit Nachzahlungen verbunden sind. Ihr Krankenversicherer übernimmt jedoch weiterhin die entstandenen Kosten.

Ist ein PKV-Abschluss trotz Vorerkrankungen möglich?

Navigieren durch die Risikobewertung der Krankenversicherung
Navigieren durch die Risikobewertung der Krankenversicherung

Die Gesundheitsprüfung dient dazu, das Risiko einzuschätzen, das Sie als Versicherungsnehmer für den Versicherer darstellen. Werden dabei Vorerkrankungen festgestellt, kann dies zur Ablehnung Ihres Antrags oder zur Erhebung von Risikozuschlägen führen. Diese Zuschläge sollen potenzielle Kosten für zukünftige Behandlungen abdecken, die aufgrund Ihrer Gesundheitslage wahrscheinlich anfallen.

Die Höhe eines Risikozuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss stets gut begründet sein.

Dabei spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:
• Regelmäßige Medikamenteneinnahme
• Einsatz von Fremdmaterial (z. B. Prothesen)
• Dauer der Behandlung
• Zeitraum seit Behandlungsende
• Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls oder erneuten Auftretens der Erkrankung

Risikozuschläge können auch erhoben werden, wenn erste Anzeichen für häufige Leiden vorliegen, wie zum Beispiel:
• Beschwerden des Bewegungsapparats
• Infektionskrankheiten
• Sehbeeinträchtigungen
• Bluthochdruck
• Herz-Kreislauf-Erkrankungen
• Psychische Erkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems
• Allergien (z. B. Heuschnupfen)
• Atemwegserkrankungen

Weniger relevant für Risikozuschläge sind hingegen:
• Pilzerkrankungen
• Erkältungen
• Magen-Darm-Infektionen
• Schwangerschaft

Ein Risikozuschlag wird als Prozentsatz Ihres Beitrags angegeben und kann zwischen 5 % und 30 % liegen, je nach Schwere der Erkrankung.

Wenn Sie bei der Antragstellung Risikozuschläge befürchten, können Sie mittels eines Probeantrags die Bedingungen für eine private Vollversicherung ausloten. Dabei stellen Sie einen regulären Antrag mit dem handschriftlichen Zusatz “Antrag auf Probe”. So sind Sie nicht verpflichtet, den Vertrag abzuschließen. Dieser Vorgang wird auch als Risikovoranfrage bezeichnet.

Sie können mehrere Probeanträge bei verschiedenen Versicherern einreichen. Es ist oft hilfreich, einen unabhängigen Versicherungsvermittler hinzuzuziehen, der Sie bei der Auswahl und beim Ausfüllen der Anträge unterstützt.

Hinweis: Wenn Sie ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben, könnte ein Leistungsausschluss anstelle eines hohen Risikozuschlags eine Option sein. Allerdings müssen Sie dann die Kosten für Behandlungen des ausgeschlossenen Bereichs selbst tragen. Überlegen Sie daher sorgfältig, ob der niedrigere Beitrag die potenziellen Mehrkosten wirklich aufwiegt.

Wann ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

Eine Gesundheitsprüfung ist nicht nur beim erstmaligen Abschluss einer privaten Krankenversicherung erforderlich, sondern auch in bestimmten anderen Situationen.

Beim Tarifwechsel

Wenn Sie innerhalb Ihres bestehenden Versicherers in einen anderen Tarif wechseln und dabei ähnliche Leistungen erhalten, ist normalerweise keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dürfen auch keine Risikozuschläge erhoben werden, selbst wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat.

Eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustands und mögliche Risikozuschläge sind nur zulässig, wenn Sie in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln möchten. Für den Leistungsanteil, der über Ihrem bisherigen Tarif liegt, können dann Risikobeiträge erhoben werden.

Wichtig: Ein erhobener Risikozuschlag ist nicht dauerhaft. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder die Gründe für den Zuschlag entfallen, haben Sie Anspruch darauf, dass der risikobedingte Beitragszuschlag wegfällt.

Beim Versichererwechsel

Krankenversicherung
Als privat Versicherter haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln.

Dabei müssen Sie jedoch erneut einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.

Wenn Sie bereits länger privat versichert sind, sollten Sie einen Wechsel gut überlegen. Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Gesundheitsprüfung verschlechtert, könnten beim neuen Antrag Risikozuschläge anfallen. Auch Ihr höheres Lebensalter spielt bei der objektiven Risikobewertung eine Rolle.

Indem Sie die Gesundheitsprüfung ernst nehmen und alle Fragen ehrlich beantworten, stellen Sie sicher, dass Ihre private Krankenversicherung im Leistungsfall zuverlässig für Sie da ist. Bei Unsicherheiten kann ein unabhängiger Versicherungsberater wertvolle Unterstützung bieten. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot für eine auf Sie zugeschnittene Lösung!

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