Bu-Rente versteuern – Brutto-Netto-Tabellen und Beispiele zur Berufsunfähigkeits-Rente: Leitfaden zur Besteuerung

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Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen verschiedenen Abgaben. Die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Rente ist erheblich, da oft nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden, während steuerliche Belastungen in vielen Fällen entfallen.

Dennoch hängen die genauen Abzüge von der Art des Vertrags und individuellen Umständen ab.

Ein Berufsunfähigkeitsrente Steuer Rechner hilft dabei, die Steuerbelastung genau zu berechnen.

Die Gestaltung des Vertrages, die verbleibende Laufzeit und die vereinbarte Rentenhöhe spielen eine entscheidende Rolle.

Genaue Berechnungen sind jedoch je nach Einzelfall vorzunehmen. Am Ende des Artikels werden die Berechnungsgrundlagen sowie Beispiele offengelegt, um eine fundierte Entscheidungsbasis zu bieten.

Alles Wissenswerte im Überblick

  • Netto-BU-Renten variieren je nach Vertragsgestaltung.
  • Steuerliche Abgaben sind oft begrenzt.
  • Individuelle Beratung bleibt unerlässlich.

So viel BU-Rente bleibt nach Abzügen übrig

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Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) steigt in der Regel jährlich aufgrund der vertraglich vereinbarten Leistungsdynamik.

Diese Anpassung zielt darauf ab, die Einbußen durch Inflation auszugleichen. Jährliche Erhöhungen von etwa 2 % sind üblich. Nominal steigt der Wert, der reale Wert bleibt im Wesentlichen gleich.

Brutto-Netto-Tabellen für verschiedene Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  1. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
  2. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Betriebsrente
  3. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Rürup

Diese Tabellen berücksichtigen die spezifischen steuerlichen Abzüge und variieren aufgrund der Versicherungsart.

Brutto-Netto-Tabelle: Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Die nachfolgende Tabelle ist besonders relevant für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche nicht in Kombination mit Altersvorsorgeprodukten wie Betriebsrenten oder Rürup-Renten abgeschlossen wurden.

BU-Rente (Brutto) BU-Rente (Netto) Steuer Krankenkasse (18 %) Faktor Brutto-Netto
1.000 € 800 € Steuerfrei 200 € 0,80
1.500 € 1.230 € Steuerfrei 270 € 0,82
2.000 € 1.640 € Steuerfrei 360 € 0,82
2.500 € 2.050 € Steuerfrei 450 € 0,82
3.000 € 2.460 € Steuerfrei 540 € 0,82
4.000 € 3.280 € Steuerfrei 720 € 0,82
5.000 € 4.063 € 37 € 900 € (höchst) 0,81
10.000 € 8.758 € 342 € 900 € (höchst) 0,87

Hinweis: Diese Daten basieren auf Annahmen über die Restlaufzeit eines BU-Vertrags von 20 Jahren und der gesetzlichen Krankenkasse. Es wird sich nicht um ein Kombinationsprodukt gehandelt. Die steuerliche Belastung bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen erweist sich in der Regel als minimal, da nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern ist.

Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen oft unter der Freigrenze gehalten, die etwa bei 10.000 Euro liegt. Krankenkassenbeiträge werden auf Basis des Einkommens bemessen und variieren innerhalb der vorgegebenen Grenzen.

Rechenbeispiel zur Steuerberechnung: Bei einer monatlichen BU-Rente von 2.000 Euro und einer restlichen Laufzeit von 20 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 21 %. Dies entspricht einem monatlichen Ertragsanteil von 420 Euro. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt sich somit ein Einkommen von 5.040 Euro, welches unterhalb der steuerfreien Grenze liegt, sodass keine Steuer erhoben wird.

Brutto-Netto bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Betriebsrente

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Nachstehend findet sich eine Tabelle, die mögliche Szenarien basierend auf bestimmten Annahmen darstellt.

Bei einer Kombination aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und betrieblicher Altersversorgung wird die Rente umfassend versteuert.

Hierbei spielt die Krankenversicherung eine bedeutende Rolle, da sie auf Grundlage des Einkommens berechnet wird, was zur Anwendung eines Mindest- oder Höchstbeitrags führt.

Rente Brutto Rente Netto Steuer Krankenkasse (18 %) Faktor Brutto zu Netto
1.000 € 770 € 30 € 200 € 0,77
1.500 € 1.085 € 145 € 270 € 0,72
2.000 € 1.360 € 280 € 360 € 0,68
2.500 € 1.625 € 425 € 450 € 0,65
3.000 € 1.878 € 582 € 540 € 0,63
4.000 € 2.344 € 936 € 720 € 0,59
5.000 € 2.761 € 1.339 € 900 € (höchst) 0,55
10.000 € 5.472 € 3.628 € 900 € (höchst) 0,55

Diese Berechnungen betrachten eine Restlaufzeit von 20 Jahren für den Vertrag und setzen eine gesetzliche Krankenversicherung voraus. Besonders bemerkenswert ist die Differenz zwischen der Brutto- und Nettorente, die durch Abzüge wie Steuern und Krankenkassenbeiträge entsteht.

Ein praktisches Beispiel zeigt, dass bei einer monatlichen BU-Rente von 2.000 € der volle Steuersatz zur Anwendung kommt.

Mit einem Durchschnittssteuersatz von 14 % ergibt sich hier ein Steuerbetrag von 280 € pro Monat. Besondere Erwähnung verdient die Behandlung von Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen aus sogenannten „alten Direktversicherungen“ nach § 40 b.

Diese sind nur nach dem Ertragsanteil steuerpflichtig, was eine wesentliche Steuererleichterung bedeutet. Solche Regeln gelten in der Regel nur für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

Brutto-Netto-Tabelle: Zusatz zur Berufsunfähigkeit mit Rürup

Die folgende Brutto-Netto-Tabelle bietet Einblick in die finanzielle Gestaltung von Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, besonders in Kombination mit der Rürup-Rente. Diese Tabelle zeigt die Auswirkungen auf das Einkommen, wenn eine Person Berufsunfähigkeitsleistungen bezieht.

BU-Rente (Brutto) BU-Rente (Netto) Steuer Krankenkasse (18 %) Faktor Brutto-Netto
1.000 € 773 € 27 € 200 € 0,77
1.500 € 1.100 € 131 € 270 € 0,77
2.000 € 1.388 € 252 € 360 € 0,69
2.500 € 1.668 € 383 € 450 € 0,67
3.000 € 1.936 € 524 € 540 € 0,65
4.000 € 2.438 € 842 € 720 € 0,61
5.000 € 2.895 € 1.205 € 900 € (maximal) 0,58
10.000 € 5.835 € 3.265 € 900 € (maximal) 0,58

Anmerkung: Die Berechnungen basieren auf einer Restlaufzeit des Berufsunfähigkeitsvertrags von 20 Jahren und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei wird eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Rürup betrachtet, wobei 90 % einkommensteuerpflichtig sind.

Unter der 1. Schicht-Altersvorsorge, welche die Rürup-Rente umfasst, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend dem in der Tabelle angegebenen steuerpflichtigen Anteil besteuert.

Für die Beiträge zur Krankenkasse erfolgt die Berechnung abhängig vom Einkommen, wobei sie zwischen einem festgelegten Minimum und Maximum liegen. Ein exemplarisches Steuerberechnungsbeispiel wäre: Eine BU-Rente von 2.000 € wird zu 90 % besteuert, was bei einem Durchschnittssteuersatz von 12,6 % einem Steuerbetrag von 252 € pro Monat entspricht.

Detaillierte Erläuterung der Tabellen, Hintergrunddaten und Beispielberechnungen

a) Tabelle der Ertragsanteile für die Steuerberechnung der BU-Rente (Standard-BU)

Die Ertragsanteile, die für die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente relevant sind, hängen von der Restlaufzeit des Vertrags ab. Je nachdem, wie viele Jahre der Vertrag noch läuft, variiert der steuerpflichtige Anteil.

Die folgende Tabelle zeigt die prozentualen Ertragsanteile abhängig von der Restlaufdauer des Vertrags:

Verbleibende Vertragslaufzeit Anteil Ertrag in % Verbleibende Vertragslaufzeit Anteil Ertrag in % Verbleibende Vertragslaufzeit Anteil Ertrag in %
1 Jahr 0 % 21 Jahre 22 % 41 Jahre 39 %
2 Jahre 1 % 22 Jahre 23 % 42 Jahre 40 %
3 Jahre 2 % 23 Jahre 24 % 43 Jahre 41 %
4 Jahre 4 % 24 Jahre 25 % 44 Jahre 41 %
5 Jahre 5 % 25 Jahre 26 % 45 Jahre 42 %
6 Jahre 7 % 26 Jahre 27 % 46 Jahre 43 %
7 Jahre 8 % 27 Jahre 28 % 47 Jahre 43 %
8 Jahre 9 % 28 Jahre 29 % 48 Jahre 44 %
9 Jahre 10 % 29 Jahre 30 % 49 Jahre 45 %
10 Jahre 12 % 30 Jahre 30 % 50 Jahre 45 %
11 Jahre 13 % 31 Jahre 31 % 51 Jahre 46 %
12 Jahre 14 % 32 Jahre 32 % 52 Jahre 46 %
13 Jahre 15 % 33 Jahre 33 % 53 Jahre 47 %
14 Jahre 16 % 34 Jahre 34 % 54 Jahre 48 %
15 Jahre 16 % 35 Jahre 35 % 55 Jahre 48 %
16 Jahre 18 % 36 Jahre 35 % 56 Jahre 49 %
17 Jahre 18 % 37 Jahre 36 % 57 Jahre 49 %
18 Jahre 19 % 38 Jahre 37 % 58 Jahre 50 %
19 Jahre 20 % 39 Jahre 38 % 59 Jahre 50 %
20 Jahre 21 % 40 Jahre 39 % 60 Jahre 51 %

Beispiele zur Anwendung der Tabelle:

  • Bei einer Restlaufzeit von 10 Jahren ergibt sich ein Ertragsanteil von 12 %. Das bedeutet, dass 12 % der BU-Rente versteuert werden.
  • Eine Restlaufzeit von 46 Jahren führt zu einem Ertragsanteil von 43 %, was bedeutet, dass 43 % der Rente steuerpflichtig sind.

Beispielrechnungen: Beispiel für eine BU-Rente von 5.000 € monatlich:

  • Restlaufzeit: 20 Jahre
  • Ertragsanteil: 21 %
  • Monatlicher Ertragsanteil der BU-Rente: 1.050 €
  • Jährlicher Ertragsanteil: 12.600 €
  • Steuerliche Belastung bei einem Freibetrag von 10.000 €: Es verbleiben 2.600 € als zu versteuernder Betrag
  • Angewandter Steuersatz: 17 %, was zu 442 € Steuer pro Jahr führt

Ein weiteres Beispiel bei einer Monatsrente von 10.000 €:

  • Restlaufzeit: 20 Jahre
  • Ertragsanteil: 21 %
  • Monatlicher Ertragsanteil der BU-Rente: 2.100 €
  • Jährlicher Ertragsanteil: 25.200 €
  • Steuerlicher Differenzbetrag nach Freibetrag: 15.200 €
  • Angenommener Steuersatz: 27 %, was eine Steuerlast von 4.104 € jährlich ergibt

b) Anteile der Besteuerung für die BU-Rente bei Rürup-Verträgen

Für Rürup-Verträge hängt der steuerpflichtige Anteil des Ertrags von dem Jahr ab, in dem die BU-Rente beginnt. Die folgende Tabelle zeigt die Besteuerungsanteile abhängig vom Jahr des Beginns der Rente:

Beginnjahr der BU-Rente Prozentualer Besteuerungsanteil Beginnjahr der BU-Rente Prozentualer Besteuerungsanteil
2019 78 % 2030 90 %
2020 80 % 2031 91 %
2021 81 % 2032 92 %
2022 82 % 2033 93 %
2023 83 % 2034 94 %
2024 84 % 2035 95 %
2025 85 % 2036 96 %
2026 86 % 2037 97 %
2027 87 % 2038 98 %
2028 88 % 2039 99 %

Diese Tabelle macht deutlich, dass mit zunehmendem Jahr, in dem die Rente beginnt, auch der besteuerbare Prozentsatz steigt. Ziel dieser Erhöhung ist es, die Steuerpflicht den jeweiligen Gegebenheiten im Laufe der Zeit anzupassen.

In der Praxis bedeutet dies, dass je füher die Rente beginnt, desto niedriger ist der Teil der Rente, der versteuert wird. Dies dient als Steueranreiz, den Beginn der Rentenzahlung strategisch gut zu planen. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren können Versicherte genaue Überlegungen anstellen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu planen.

Das Verständnis der Ertragsanteile und der spezifischen steuerlichen Anforderungen bietet eine solide Grundlage für finanzielle Entscheidungen im rentenfähigen Alter.

BU-Rente-Brutto-Netto-Rechner

Ein Brutto-Netto-Rechner für die Berufsunfähigkeits-Rente ist nützlich, um die komplexen Steuerabzüge besser nachzuvollziehen. Solche Rechner berücksichtigen verschiedene Steuern und Abgaben, um von der Brutto- zur Nettorente zu gelangen.

Auch wenn Tabellen hilfreiche Übersichten bieten, bevorzugen einige Personen konkrete Rechner für präzisere Berechnungen.

Wer daran interessiert ist, kann durch eine kurze Mitteilung den Wunsch zur Integration eines solcher Rechner kundtun, was dann im System ergänzt werden könnte.

Hinweise und Tipps zum Schluss

Bei der Wahl zwischen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist es wichtig, die steuerlichen Implikationen zu berücksichtigen. BUZ-Verträge, die mit einer Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge verbunden sind, werden höher besteuert.

Daher ist es sinnvoll, bei solchen Verträgen eine 20 % höhere BU-Rente zu planen, um denselben Netto-Ertrag zu erreichen wie bei einer SBU. Diese finanzielle Planung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Lücke zwischen Brutto- und Nettorente so weit wie möglich geschlossen wird, damit der Versicherungsnehmer nach Steuern die gewünschten Einnahmen erzielt.

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Als erfahrener Versicherungsmakler möchte das Audelio-Team Unterstützung bieten bei der optimalen Anpassung und Auswahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, um Fehler zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns gerne über Telefon, E-Mail oder vereinbaren Sie direkt einen Termin. Das Team freut sich darauf, Ihre Anfragen zu bearbeiten und Ihnen weiterzuhelfen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Steuern auf die Berufsunfähigkeitsleistung?
Die Höhe der Steuern auf eine Berufsunfähigkeitsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Jahres, in dem die Leistungen begonnen haben, und des sogenannten Ertragsanteils. Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente, der tatsächlich steuerpflichtig ist.
Wie erfolgt die Besteuerung der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Auszahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegen in der Regel der Besteuerung, insbesondere hinsichtlich des Ertragsanteils. Dieser wird auf der Grundlage der Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnet. Die genauen Steuersätze können variieren und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
Wird eine private Berufsunfähigkeitsleistung vom Finanzamt als Einkommen betrachtet?
Ja, eine private Berufsunfähigkeitsleistung wird als Einkommen betrachtet, das bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden muss. Der steuerpflichtige Anteil wird basierend auf dem Ertragsanteil bestimmt. Steuerzahler sollten darauf vorbereitet sein, diesen Betrag ihren jährlichen Einkünften hinzuzufügen./su_spoiler]
Wie gebe ich eine Nachzahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung in meiner Steuererklärung an?
Nachzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen in der Steuererklärung des Jahres, in dem die Zahlung erfolgt ist, angegeben werden. Es empfiehlt sich, alle relevanten Unterlagen und Abrechnungen sorgfältig aufzubewahren und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um die korrekte Eintragung sicherzustellen.
Ist eine Berufsunfähigkeitsleistung von der Steuer befreit oder steuerpflichtig?
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Welche Auswirkungen hat eine private Berufsunfähigkeitsleistung auf die Krankenversicherung im familiären Absicherungsrahmen?
Eine private Berufsunfähigkeitsleistung kann Auswirkungen auf den Status in der Familienversicherung haben. In bestimmten Fällen müssen Empfänger solcher Leistungen gegebenenfalls Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, wenn das Gesamteinkommen einen bestimmten Rahmen überschreitet. 

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