Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen verschiedenen Abgaben. Die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Rente ist erheblich, da oft nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden, während steuerliche Belastungen in vielen Fällen entfallen.
Dennoch hängen die genauen Abzüge von der Art des Vertrags und individuellen Umständen ab.
Ein Berufsunfähigkeitsrente Steuer Rechner hilft dabei, die Steuerbelastung genau zu berechnen.
Die Gestaltung des Vertrages, die verbleibende Laufzeit und die vereinbarte Rentenhöhe spielen eine entscheidende Rolle.
Genaue Berechnungen sind jedoch je nach Einzelfall vorzunehmen. Am Ende des Artikels werden die Berechnungsgrundlagen sowie Beispiele offengelegt, um eine fundierte Entscheidungsbasis zu bieten.
Inhaltsverzeichnis
ToggleAlles Wissenswerte im Überblick
- Netto-BU-Renten variieren je nach Vertragsgestaltung.
- Steuerliche Abgaben sind oft begrenzt.
- Individuelle Beratung bleibt unerlässlich.
So viel BU-Rente bleibt nach Abzügen übrig

Diese Anpassung zielt darauf ab, die Einbußen durch Inflation auszugleichen. Jährliche Erhöhungen von etwa 2 % sind üblich. Nominal steigt der Wert, der reale Wert bleibt im Wesentlichen gleich.
Brutto-Netto-Tabellen für verschiedene Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Tabellen berücksichtigen die spezifischen steuerlichen Abzüge und variieren aufgrund der Versicherungsart.
Brutto-Netto-Tabelle: Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Die nachfolgende Tabelle ist besonders relevant für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, welche nicht in Kombination mit Altersvorsorgeprodukten wie Betriebsrenten oder Rürup-Renten abgeschlossen wurden.
BU-Rente (Brutto)
BU-Rente (Netto)
Steuer
Krankenkasse (18 %)
Faktor Brutto-Netto
1.000 €
800 €
Steuerfrei
200 €
0,80
1.500 €
1.230 €
Steuerfrei
270 €
0,82
2.000 €
1.640 €
Steuerfrei
360 €
0,82
2.500 €
2.050 €
Steuerfrei
450 €
0,82
3.000 €
2.460 €
Steuerfrei
540 €
0,82
4.000 €
3.280 €
Steuerfrei
720 €
0,82
5.000 €
4.063 €
37 €
900 € (höchst)
0,81
10.000 €
8.758 €
342 €
900 € (höchst)
0,87
Hinweis: Diese Daten basieren auf Annahmen über die Restlaufzeit eines BU-Vertrags von 20 Jahren und der gesetzlichen Krankenkasse. Es wird sich nicht um ein Kombinationsprodukt gehandelt. Die steuerliche Belastung bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen erweist sich in der Regel als minimal, da nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern ist.
Rechenbeispiel zur Steuerberechnung: Bei einer monatlichen BU-Rente von 2.000 Euro und einer restlichen Laufzeit von 20 Jahren liegt der Ertragsanteil bei 21 %. Dies entspricht einem monatlichen Ertragsanteil von 420 Euro. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt sich somit ein Einkommen von 5.040 Euro, welches unterhalb der steuerfreien Grenze liegt, sodass keine Steuer erhoben wird.
Brutto-Netto bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Betriebsrente

Bei einer Kombination aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und betrieblicher Altersversorgung wird die Rente umfassend versteuert.
Hierbei spielt die Krankenversicherung eine bedeutende Rolle, da sie auf Grundlage des Einkommens berechnet wird, was zur Anwendung eines Mindest- oder Höchstbeitrags führt.
Rente Brutto
Rente Netto
Steuer
Krankenkasse (18 %)
Faktor Brutto zu Netto
1.000 €
770 €
30 €
200 €
0,77
1.500 €
1.085 €
145 €
270 €
0,72
2.000 €
1.360 €
280 €
360 €
0,68
2.500 €
1.625 €
425 €
450 €
0,65
3.000 €
1.878 €
582 €
540 €
0,63
4.000 €
2.344 €
936 €
720 €
0,59
5.000 €
2.761 €
1.339 €
900 € (höchst)
0,55
10.000 €
5.472 €
3.628 €
900 € (höchst)
0,55
Diese Berechnungen betrachten eine Restlaufzeit von 20 Jahren für den Vertrag und setzen eine gesetzliche Krankenversicherung voraus. Besonders bemerkenswert ist die Differenz zwischen der Brutto- und Nettorente, die durch Abzüge wie Steuern und Krankenkassenbeiträge entsteht.
Ein praktisches Beispiel zeigt, dass bei einer monatlichen BU-Rente von 2.000 € der volle Steuersatz zur Anwendung kommt.
Diese sind nur nach dem Ertragsanteil steuerpflichtig, was eine wesentliche Steuererleichterung bedeutet. Solche Regeln gelten in der Regel nur für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.
Brutto-Netto-Tabelle: Zusatz zur Berufsunfähigkeit mit Rürup
Die folgende Brutto-Netto-Tabelle bietet Einblick in die finanzielle Gestaltung von Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, besonders in Kombination mit der Rürup-Rente. Diese Tabelle zeigt die Auswirkungen auf das Einkommen, wenn eine Person Berufsunfähigkeitsleistungen bezieht.
BU-Rente (Brutto)
BU-Rente (Netto)
Steuer
Krankenkasse (18 %)
Faktor Brutto-Netto
1.000 €
773 €
27 €
200 €
0,77
1.500 €
1.100 €
131 €
270 €
0,77
2.000 €
1.388 €
252 €
360 €
0,69
2.500 €
1.668 €
383 €
450 €
0,67
3.000 €
1.936 €
524 €
540 €
0,65
4.000 €
2.438 €
842 €
720 €
0,61
5.000 €
2.895 €
1.205 €
900 € (maximal)
0,58
10.000 €
5.835 €
3.265 €
900 € (maximal)
0,58
Anmerkung: Die Berechnungen basieren auf einer Restlaufzeit des Berufsunfähigkeitsvertrags von 20 Jahren und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei wird eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Rürup betrachtet, wobei 90 % einkommensteuerpflichtig sind.
Unter der 1. Schicht-Altersvorsorge, welche die Rürup-Rente umfasst, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend dem in der Tabelle angegebenen steuerpflichtigen Anteil besteuert.
Detaillierte Erläuterung der Tabellen, Hintergrunddaten und Beispielberechnungen
a) Tabelle der Ertragsanteile für die Steuerberechnung der BU-Rente (Standard-BU)
Die Ertragsanteile, die für die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente relevant sind, hängen von der Restlaufzeit des Vertrags ab. Je nachdem, wie viele Jahre der Vertrag noch läuft, variiert der steuerpflichtige Anteil.
Die folgende Tabelle zeigt die prozentualen Ertragsanteile abhängig von der Restlaufdauer des Vertrags:
Verbleibende Vertragslaufzeit
Anteil Ertrag in %
Verbleibende Vertragslaufzeit
Anteil Ertrag in %
Verbleibende Vertragslaufzeit
Anteil Ertrag in %
1 Jahr
0 %
21 Jahre
22 %
41 Jahre
39 %
2 Jahre
1 %
22 Jahre
23 %
42 Jahre
40 %
3 Jahre
2 %
23 Jahre
24 %
43 Jahre
41 %
4 Jahre
4 %
24 Jahre
25 %
44 Jahre
41 %
5 Jahre
5 %
25 Jahre
26 %
45 Jahre
42 %
6 Jahre
7 %
26 Jahre
27 %
46 Jahre
43 %
7 Jahre
8 %
27 Jahre
28 %
47 Jahre
43 %
8 Jahre
9 %
28 Jahre
29 %
48 Jahre
44 %
9 Jahre
10 %
29 Jahre
30 %
49 Jahre
45 %
10 Jahre
12 %
30 Jahre
30 %
50 Jahre
45 %
11 Jahre
13 %
31 Jahre
31 %
51 Jahre
46 %
12 Jahre
14 %
32 Jahre
32 %
52 Jahre
46 %
13 Jahre
15 %
33 Jahre
33 %
53 Jahre
47 %
14 Jahre
16 %
34 Jahre
34 %
54 Jahre
48 %
15 Jahre
16 %
35 Jahre
35 %
55 Jahre
48 %
16 Jahre
18 %
36 Jahre
35 %
56 Jahre
49 %
17 Jahre
18 %
37 Jahre
36 %
57 Jahre
49 %
18 Jahre
19 %
38 Jahre
37 %
58 Jahre
50 %
19 Jahre
20 %
39 Jahre
38 %
59 Jahre
50 %
20 Jahre
21 %
40 Jahre
39 %
60 Jahre
51 %
Beispiele zur Anwendung der Tabelle:
- Bei einer Restlaufzeit von 10 Jahren ergibt sich ein Ertragsanteil von 12 %. Das bedeutet, dass 12 % der BU-Rente versteuert werden.
- Eine Restlaufzeit von 46 Jahren führt zu einem Ertragsanteil von 43 %, was bedeutet, dass 43 % der Rente steuerpflichtig sind.
Beispielrechnungen: Beispiel für eine BU-Rente von 5.000 € monatlich:
- Restlaufzeit: 20 Jahre
- Ertragsanteil: 21 %
- Monatlicher Ertragsanteil der BU-Rente: 1.050 €
- Jährlicher Ertragsanteil: 12.600 €
- Steuerliche Belastung bei einem Freibetrag von 10.000 €: Es verbleiben 2.600 € als zu versteuernder Betrag
- Angewandter Steuersatz: 17 %, was zu 442 € Steuer pro Jahr führt
Ein weiteres Beispiel bei einer Monatsrente von 10.000 €:
b) Anteile der Besteuerung für die BU-Rente bei Rürup-Verträgen
Für Rürup-Verträge hängt der steuerpflichtige Anteil des Ertrags von dem Jahr ab, in dem die BU-Rente beginnt. Die folgende Tabelle zeigt die Besteuerungsanteile abhängig vom Jahr des Beginns der Rente:
Beginnjahr der BU-Rente
Prozentualer Besteuerungsanteil
Beginnjahr der BU-Rente
Prozentualer Besteuerungsanteil
2019
78 %
2030
90 %
2020
80 %
2031
91 %
2021
81 %
2032
92 %
2022
82 %
2033
93 %
2023
83 %
2034
94 %
2024
84 %
2035
95 %
2025
85 %
2036
96 %
2026
86 %
2037
97 %
2027
87 %
2038
98 %
2028
88 %
2039
99 %
Diese Tabelle macht deutlich, dass mit zunehmendem Jahr, in dem die Rente beginnt, auch der besteuerbare Prozentsatz steigt. Ziel dieser Erhöhung ist es, die Steuerpflicht den jeweiligen Gegebenheiten im Laufe der Zeit anzupassen.
Das Verständnis der Ertragsanteile und der spezifischen steuerlichen Anforderungen bietet eine solide Grundlage für finanzielle Entscheidungen im rentenfähigen Alter.
BU-Rente-Brutto-Netto-Rechner
Ein Brutto-Netto-Rechner für die Berufsunfähigkeits-Rente ist nützlich, um die komplexen Steuerabzüge besser nachzuvollziehen. Solche Rechner berücksichtigen verschiedene Steuern und Abgaben, um von der Brutto- zur Nettorente zu gelangen.
Auch wenn Tabellen hilfreiche Übersichten bieten, bevorzugen einige Personen konkrete Rechner für präzisere Berechnungen.
Wer daran interessiert ist, kann durch eine kurze Mitteilung den Wunsch zur Integration eines solcher Rechner kundtun, was dann im System ergänzt werden könnte.
Hinweise und Tipps zum Schluss
Bei der Wahl zwischen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist es wichtig, die steuerlichen Implikationen zu berücksichtigen. BUZ-Verträge, die mit einer Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge verbunden sind, werden höher besteuert.
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