PKV-Beitragserhöhung – das sind Ihre Rechte und Möglichkeiten
Regelmäßig können sich die Beiträge erhöhen. Allerdings müssen Sie solche Erhöhungen nicht ohne Weiteres akzeptieren, denn sie sind nicht immer rechtlich gerechtfertigt.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Optionen Ihnen bei einer Erhöhung zur Verfügung stehen, wie Sie bei einer unrechtmäßigen Anpassung vorgehen können und an welchen Stellen Sie Unterstützung und Hilfe finden.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung sind üblich, bedingt durch die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und steigende Kosten für medizinische Behandlungen.
- Für das Jahr 2024 sind Anpassungen der Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geplant.
- Die jährliche Beitragsentwicklung von 2012 bis 2023 zeigt eine Steigerung von 2,6% in der PKV und 3,3% in der GKV.
- Versicherte können auf Beitragsanpassungen reagieren, indem sie ihren Tarif beim aktuellen Versicherer optimieren oder wechseln, was zu einer Kostensenkung führen kann.
- Bei einer Beitragserhöhung besteht grundsätzlich das Recht auf eine Sonderkündigung, die zwei Monate nach Bekanntgabe der Erhöhung wirksam wird.
- Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Situation ist wichtig, einschließlich des Zeitpunkts des Versicherungsabschlusses, des Alters und des Gesundheitszustands des Versicherten.
- Ein Wechsel kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich machen und möglicherweise zum Verlust von Altersrückstellungen führen.
Beitragserhöhungen – das sind die Gründe
Diese erfolgt immer dann, wenn die Ausgaben für einen Tarif einen festgelegten Prozentsatz (5 oder 10 Prozent) übersteigen, den Aktuare ursprünglich berechnet haben.
Dieser sogenannte auslösende Faktor ist entscheidend. Diese Experten berechnen die Prämien für bestimmte Personengruppen anhand vieler relevanter Kriterien.
Steigende Gesundheitskosten führen zwangsläufig dazu, dass die vorherige Tarifprämie ebenfalls angepasst werden muss.
Dies geschieht durch die Beitragsanpassung. Ein Blick auf die letzten zehn Jahre zeigt, dass fast jedes Jahr eine Anpassung vorgenommen wurde. In der PKV lag diese im Durchschnitt bei 2,6 Prozent, während sie in der GKV bei 3,3 Prozent pro Jahr lag.
Genauere Informationen bietet die IGES-PKV-Langzeitstudie zur Prämienentwicklung bei Debeka, dem größten privaten Krankenversicherer.
Es gibt verschiedene Kostenfaktoren:
- Der demographische Wandel führt zu einer alternden Gesellschaft, die mehr medizinische Versorgung benötigt.
- Aufgrund der Globalisierung nehmen virale (wie Corona) und bakterielle Infektionen zu.
- Der Bedarf an medizinischen Leistungen steigt.
- Die Niedrigzinsphase beeinflusst die Kosten.
- Gesundheitskosten erhöhen sich kontinuierlich.
Der rechtliche Rahmen von Beitragserhöhungen
Führt der Versicherer dennoch eine Anpassung ohne ausreichende Begründung durch, kann diese unwirksam sein. Üblicherweise werden gestiegene Kosten im Gesundheitswesen oder niedrige Zinsen als Gründe für eine Prämienerhöhung genannt, aber nicht jede Erhöhung ist rechtlich zulässig.
Der private Krankenversicherer muss bei einer Tarifprämienanpassung gemäß § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine nachvollziehbare Begründung liefern. Fehlt diese oder ist sie unzureichend, ist die Erhöhung nicht wirksam. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen deutlich darlegen muss, wie die Erhöhung zustande kommt.
Auch wenn eine plausible Begründung vorliegt, darf der Versicherer die Prämien nur dann anpassen, wenn die Gesundheitskosten die vorausberechneten Ausgaben um einen bestimmten Prozentsatz überschreiten. Dieser Prozentsatz ist auf 10 Prozent festgelegt, während die Sterbewahrscheinlichkeit mindestens um 5 Prozent abweichen muss. Sollten die Kostensteigerungen diese Schwellenwerte nicht erreichen, gilt eine Anpassung der Beiträge als ungültig.
Sollte eine Prämienanpassung zu Unrecht erfolgt sein, kann dies innerhalb einer Frist von drei Jahren durch eine Rückforderungsaufforderung beim Versicherer geltend gemacht werden. Der Versicherer muss dann die zu viel gezahlten Beiträge inklusive Verzinsung für den betreffenden Zeitraum zurückerstatten.
Das sind die Rechte und Möglichkeiten von Versicherten
Für die Versicherten stellt sich die Frage, wie sie auf eine Beitragserhöhung reagieren können. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Option 1: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung und Wechsel
Nach der Bekanntgabe einer Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten, um seinen Krankenversicherungsvertrag zu beenden. Es ist jedoch wichtig, bei der Entscheidung für einen neuen Anbieter nicht nur die attraktiven Tarife zu berücksichtigen, sondern auch zwei wesentliche Aspekte zu beachten:
- Gesundheitsprüfung: Bei der Beantragung einer neuen Krankenversicherung wird der Gesundheitszustand des Antragstellers geprüft. Abhängig von Alter und Gesundheitsstatus können zusätzliche Kosten in Form von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen entstehen, was den Wechsel maßgeblich beeinflussen kann.
- Altersrückstellungen: Diese werden von Versicherten aufgebaut, um die Beitragshöhe im Alter stabil zu halten. Wenn Ihr Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, werden diese Rückstellungen auf den neuen Versicherer übertragen, was zu niedrigeren Beiträgen führen kann.
Ein Wechsel sollte daher nur in besonderen Fällen erwogen werden. Lassen Sie sich nicht voreilig von einem Vermittler zu einem Wechsel drängen, sondern ziehen Sie zusätzlich andere Expertenmeinungen heran.
Option 2: Tarifoptimierung beim aktuellen Versicherer
Laut § 204 VVG steht es jedem Versicherten frei, innerhalb seiner Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln.
Anpassungen der Versicherungsleistungen wie höhere Selbstbeteiligungen oder Leistungsausschlüsse können zwar die Kosten senken, müssen jedoch sorgfältig geprüft werden.
- Entscheidungsfaktoren sind unter anderem das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten.
- Eine Gesundheitsprüfung ist nur dann notwendig, wenn der neue Tarif verbesserte Leistungen vorsieht.
- Altersrückstellungen werden nicht angetastet und in voller Höhe übernommen.
Vor einer Entscheidung sollten Sie eine umfangreiche Beratung bezüglich der Tarife in Anspruch nehmen und die langfristigen Kosten im Alter prüfen, um die bestmögliche Wahl zu treffen.
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