Im Jahr 2025 ändern sich zahlreiche Berechnungsgrundlagen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von großer Bedeutung sind.
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ToggleZentrale Werte wie die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung beeinflussen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge maßgeblich.
Die Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2025 bildet dabei die rechtliche Grundlage für diese Anpassungen.
Ein Überblick der wichtigsten Grenzwerte für 2025:
Bereich | Monatliche BBG (€) | Jährliche BBG (€) | Hinweise |
Gesetzliche Krankenversicherung | 5.512,50 | 66.150 | Gilt bundesweit |
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West) | 8.050 | 96.600 | |
Pflegeversicherung | 5.512,50 | 66.150 | Entspricht KV-BBG |
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 6.150 | 73.800 | Wechsel in PKV möglich |
Hinweis: Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt das beitragspflichtige Einkommen. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert, werden Sozialversicherungsbeiträge maximal bis zur BBG erhoben, der darüber liegende Teil bleibt beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) wiederum entscheidet, ob ein Beschäftigter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde die BBG ebenfalls angepasst. Arbeitnehmer, die oberhalb dieser Rechengrößen liegen, zahlen keine weiteren Beiträge aus dem Mehrverdienst. Arbeitgeber zahlen für das Gehalt ihrer Angestellten anteilig ebenfalls maximal bis zur BBG die Sozialversicherungsbeiträge.
Praktische Auswirkungen und Personengruppen
- Arbeitnehmer mit hohen Gehältern
- Arbeitgeber im Rahmen ihrer Lohnabrechnung
- Selbstständige und Freiberufler bei der Wahl ihrer Versicherung
- Rentner mit zusätzlichem Erwerbseinkommen

Für Familien ist die Beitragsbemessungsgrenze auch bei der Familienversicherung von Bedeutung. Außerdem wirkt sie sich auf den Höchstzuschuss des Arbeitgebers für Arbeitnehmer aus, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind.
audelio.de informiert regelmäßig über die aktuellen Änderungen in der Sozialversicherung und deren Bedeutung für Versicherte und Unternehmen.
Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen 2025 in Tabellenform:
Sozialversicherung | Monatlich (EUR) | Jährlich (EUR) |
Gesetzliche Krankenversicherung | 5.512,50 | 66.150 |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) | 8.050,00 | 96.600 |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost) | Angepasst, siehe Prognosen | Angepasst, siehe Prognosen |
Veränderungen und Trends bei der Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Seit den 2000er Jahren ist eine stetige Steigerung dieser Werte zu beobachten, was sich in höheren Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und anderen Zweigen der Sozialversicherung niederschlägt.
Im Jahr 2025 wurde die BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 5.512,50 € monatlich erhöht. Das bedeutet eine Erhöhung im Vergleich zu 2024, als der Wert noch bei 5.175,00 € lag.
Die Anhebung spiegelt die positive Entwicklung der Einkommen in Deutschland wider, führt aber gleichzeitig auch zu erhöhten maximalen Beitragszahlungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge zeigt eine ähnliche Tendenz. Während 2015 der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,9 % lag, steigt er 2025 voraussichtlich auf 2,5 %. Hinzu kommen verschiedene Beitragssätze in der Pflegeversicherung, die mit 3,4 % für Versicherte mit Kindern und 4,0 % für Versicherte ohne Kinder beziffert werden.

- 2024: Maximale Beiträge für GKV-Versicherte mit Kindern: 1.019,48 € / Monat
- 2025: Maximale Beiträge für GKV-Versicherte mit Kindern: 1.141,09 € / Monat
Auch der maximale Beitrag für Versicherte ohne Kinder steigt entsprechend. Die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen bedeuten, dass immer höhere Einkommen beitragspflichtig werden. Für Versicherte, deren Einkommen die neue BBG übersteigt, steigt damit der zu zahlende Höchstbeitrag ebenfalls.
Eine Übersicht der bisherigen Zusatzbeiträge:
Jahr | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (%) |
2015 | 0,9 |
2018 | 1,0 |
2020 | 1,1 |
2023 | 1,6 |
2024 | 1,7 |
2025 | 2,5 |
Durch diese Entwicklung bleibt die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gesichert, allerdings auf Basis höherer Beitragszahlungen im oberen Einkommensbereich.
Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen die steigenden Sozialversicherungsbeiträge in ihrer Finanzplanung berücksichtigen.