Krankheiten betreffen Menschen unterschiedlich und führen zu verschiedenen Ausfallzeiten im Job. Manche Beschwerden sind schnell überstanden, andere können wochenlang andauern und erhebliche Folgen für Arbeitnehmer haben.
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ToggleDie Dauer einer Krankschreibung richtet sich nach mehreren Faktoren. Ärzte müssen sowohl die medizinischen Gegebenheiten als auch gesetzliche Bestimmungen beachten, wenn sie Patienten arbeitsunfähig schreiben. Verschiedene Krankheitsarten verursachen dabei unterschiedlich lange Fehlzeiten in deutschen Unternehmen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Länge einer Krankschreibung hängt von der Art der Erkrankung und arbeitsrechtlichen Regeln ab
- Ärzte dürfen Patienten nur für bestimmte Zeiträume am Stück krankschreiben
- Bestimmte Krankheiten führen statistisch zu deutlich längeren Ausfallzeiten als andere
Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach Krankheitsart

Die Entscheidung über die Länge einer Krankschreibung liegt vollständig beim behandelnden Mediziner. Dieser bewertet die spezifische Erkrankung und deren Schweregrad, um die passende Dauer festzulegen.
- Erstbescheinigung: Maximal 14 Tage
- Ausnahmefälle: Bis zu 4 Wochen bei besonderen Verläufen
- Verlängerung: Unbegrenzt möglich durch Folgebescheinigungen
Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien geben klare Vorgaben vor. Ein Arzt darf normalerweise nicht mehr als zwei Wochen im Voraus krankschreiben. Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder komplexen Heilungsverläufen kann diese Frist auf einen Monat ausgedehnt werden.
Typische Krankschreibungsdauern:
Krankheitstyp | Häufige Dauer |
---|---|
Erkältung | 3-7 Tage |
Grippe | 7-14 Tage |
Rückenschmerzen | 1-4 Wochen |
Burnout | Mehrere Monate |
Knochenbrüche | 6-12 Wochen |
Depression | Wochen bis Monate |
Ärzte führen eine ausführliche Anamnese durch, um die richtige Prognose zu stellen. Sie erfragen die Krankengeschichte und bewerten den aktuellen Zustand des Patienten. Diese medizinische Einschätzung bildet die Grundlage für die Krankschreibungsdauer.
Patienten müssen nach Ablauf der Bescheinigung erneut zum Arzt, falls sie noch nicht arbeitsfähig sind. Der Mediziner untersucht dann den Heilungsfortschritt und stellt bei Bedarf eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
- Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Krankschreibungen
- Private Versicherte sollten das Primärarztprinzip beachten
- Jede Verlängerung erfordert einen neuen Arztbesuch
Die tatsächliche Krankschreibungsdauer hängt immer vom individuellen Heilungsverlauf ab. Manche Patienten genesen schneller als erwartet, andere benötigen längere Erholungszeiten.
Wann müssen Privatversicherte ihre PKV über eine Arbeitsunfähigkeit benachrichtigen?

Die Meldepflicht bei einer Arbeitsunfähigkeit hängt von der Dauer der Krankschreibung ab. Privatversicherte müssen nicht jede kurze Krankschreibung ihrer PKV melden.
Bei Angestellten gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung von 6 Wochen, also 42 Kalendertagen. In dieser Zeit ist eine Meldung an die PKV in der Regel nicht notwendig, da das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Erst wenn die 6 wöchige Lohnfortzahlung endet, muss die PKV informiert werden, damit Krankentagegeld Leistungen geprüft und eingeleitet werden können.
Bei Selbstständigen wird die Karenzzeit individuell im Krankentagegeldvertrag vereinbart. Möglich sind hier unterschiedliche Varianten, zum Beispiel 14, 21, 28 oder 43 Tage. In der Praxis entscheiden sich viele Selbstständige für den 28. oder 43.
Tag, weil diese Fristen eine gute Balance zwischen Beitragshöhe und Absicherung darstellen. Grundsätzlich können aber auch längere Karenzzeiten wie 92, 183 oder 365 Tage gewählt werden, wenn eine entsprechende finanzielle Reserve vorhanden ist.
In besonderen Konstellationen, zum Beispiel bei Geschäftsführern oder leitenden Angestellten, können ebenfalls längere Karenzzeiten vereinbart sein, etwa 92, 183 oder 365 Tage.
Meldepflicht entsteht also immer dann, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung von 42 Tagen überschritten wird, wenn die im Vertrag vereinbarte Karenzzeit bei Selbstständigen abläuft oder wenn Krankentagegeld Leistungen beantragt werden sollen.
Wichtig ist, dass die PKV spätestens eine Woche vor Ablauf der Karenzzeit informiert wird, damit der Versicherer rechtzeitig die notwendigen Unterlagen bereitstellen kann.
Krankheitsdauer | Meldung erforderlich? |
---|---|
1-5 Tage | Nein |
6-42 Tage | Meist nein |
Über 42 Tage | Ja, zwingend |
Viele Privatversicherte reichen ohnehin die Arztrechnung zur Erstattung ein. Dabei können sie die AU-Bescheinigung gleich mitübermitteln – digital per App oder im Online-Portal.
Benachrichtigung des Arbeitgebers – welche Regeln gelten?
Der Arbeitgeber muss sofort am ersten Krankheitstag über die Abwesenheit informiert werden. Dies geschieht am besten telefonisch während der Arbeitszeit.
Eine ärztliche Bescheinigung verlangt der Arbeitgeber meist ab dem dritten Krankheitstag. Manche Arbeitsverträge sehen bereits ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung vor.
- Krankmeldung: Am ersten Tag
- AU-Bescheinigung: Meist ab dem 3. Tag
- Bei Verspätung: Abmahnung möglich
Die elektronische AU (eAU) wird automatisch an die Krankenkasse übermittelt. Privatversicherte erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung für den Arbeitgeber.
Arbeiten während einer Krankschreibung – ist das zulässig?

Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt. Die AU stellt kein gesetzliches Arbeitsverbot dar.
Fühlen sich Beschäftigte wieder gesund, dürfen sie zur Arbeit zurückkehren – auch wenn die Krankschreibung noch läuft. Der Versicherungsschutz bleibt dabei vollständig bestehen.
- Kann erkrankte Mitarbeiter nach Hause schicken
- Fürsorgepflicht bei offensichtlicher Arbeitsunfähigkeit
- Entscheidung im Einzelfall
Achtung: Bei bestimmten Krankheiten oder Tätigkeiten können andere Regelungen gelten.
Beitragszahlung zur PKV während der Krankheit
Die PKV-Beiträge laufen während einer Krankheit normal weiter. Auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit entfällt die Beitragspflicht nicht.
- Arbeitnehmer: Zahlt 50% des Beitrags
- Arbeitgeber: Zahlt 50% des Beitrags
- Lohnfortzahlung läuft weiter
Nach 6 Wochen (Krankentagegeld-Bezug):
- Arbeitnehmer: Zahlt 100% des Beitrags allein
- Arbeitgeber-Anteil entfällt
- Krankentagegeld von der PKV
Eine Krankentagegeld-Versicherung kann längere Krankheitsphasen finanziell absichern. Diese sollte rechtzeitig abgeschlossen werden, um Einkommenslücken zu vermeiden.
2023: Ausfalltage durch verschiedene Krankheitsarten
Das Berliner IGES-Institut untersuchte die Arbeitsausfälle von 2,39 Millionen Arbeitnehmern. Der Krankenstand stieg um 13 Prozent auf ein Rekordniveau.
Fast zwei Drittel aller Beschäftigten erhielten mindestens eine Krankschreibung. 64,5 Prozent der Versicherten fehlten krankheitsbedingt am Arbeitsplatz. Nur 35,5 Prozent blieben das ganze Jahr ohne Krankschreibung.
- Atemwegserkrankungen: 415 Fehltage je 100 Versicherte
- Muskel-Skelett-Erkrankungen: 373 Fehltage je 100 Versicherte
- Psychische Erkrankungen: 323 Fehltage je 100 Versicherte

Erkältungen mit Husten und Schnupfen führten die Liste an. Rückenschmerzen und andere Muskelprobleme folgten an zweiter Stelle. Psychische Leiden wie Depressionen rangierten auf dem dritten Platz.
- Höchste Krankenstände: Altenpflege (7,4%) und Kindertagesstätten (7,0%)
- Niedrigste Krankenstände: Informatik und Kommunikationstechnologie (3,7%)
Körperlich anspruchsvolle Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen wiesen die meisten Krankheitstage auf. Bürotätigkeiten in der IT-Branche zeigten deutlich weniger Ausfälle.
Tägliches Krankengeld: Ein Muss für Selbstständige
Selbstständige stehen vor einem ernsten Problem, wenn eine längere Krankheit eintritt. Ohne staatliche Hilfe müssen sie trotzdem ihre laufenden Kosten decken. Eine private Krankentagegeldversicherung wird daher zur Existenzsicherung.
Anders als Angestellte haben Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Während Arbeitnehmer sechs Wochen lang ihr volles Gehalt erhalten, fallen bei Selbstständigen die Einnahmen sofort weg. Die Betriebskosten laufen jedoch weiter.

- Keine staatliche Unterstützung bei Arbeitsausfall
- Laufende Betriebskosten müssen gedeckt werden
- Existenzbedrohung bereits nach wenigen Wochen möglich
- Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit
Die Wartezeit bis zum Leistungsbeginn kann individuell gewählt werden. Viele Selbstständige benötigen bereits nach 14, 21 oder 28 Tagen finanzielle Unterstützung. Je kürzer die Wartezeit, desto höher der Beitrag.
Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt werden, dass laufende Kosten und der Lebensunterhalt abgesichert sind. Wichtig ist dabei, dass maximal das Nettoeinkommen versichert werden darf.
Eine fachkundige Beratung hilft, die passende Höhe und den richtigen Tarif zu finden.
Schlussfolgerung: Absicherung während der Krankschreibung
Das Arbeitseinkommen stellt einen der wertvollsten Vermögenswerte dar. Über das gesamte Berufsleben hinweg sammelt ein Angestellter durchschnittlich etwa zwei Millionen Euro an.
Kurze Erkrankungen fallen meist nicht ins Gewicht. Die gesetzliche Lohnfortzahlung deckt sechs Wochen mit vollem Gehalt ab. Anders sieht es bei längeren Ausfällen aus.
Moderne Krankschreibungsverfahren
- Video-Sprechstunden beim Arzt möglich
- Automatische Übermittlung an PKV und Arbeitgeber
- Folgebescheinigungen unkompliziert erhältlich
- Ärzte entscheiden über Krankschreibungsdauer

Finanzielle Sicherheit bei längeren Ausfällen
Ohne zusätzlichen Schutz entstehen bei längeren Krankheiten finanzielle Lücken. Eine Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücken effektiv.
- Zahlung ab dem ersten Tag nach Lohnfortzahlungsende
- Flexible Höhe des Tagegeldes
- Anpassung an individuelle Bedürfnisse
Professionelle Beratung nutzen
Unabhängige Versicherungsberater helfen bei der Auswahl passender Tarife. Sie analysieren den gesamten Markt und finden optimale Lösungen. Auch interne Tarifwechsel zu besseren Konditionen sind oft möglich.
Die richtige Krankentagegeldversicherung sichert die finanzielle Stabilität während längerer Krankheitsphasen. So bleibt das Einkommen auch bei gesundheitlichen Problemen geschützt.
Häufig gestellte Fragen
- Bandscheibenvorfall
- Chronische Rückenschmerzen
- Gelenkoperationen
- Knochenbrüche
Schwere körperliche Erkrankungen benötigen ebenfalls längere Heilungszeiten:
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Krebserkrankungen
- Operationen mit langer Nachsorge
Die Krankschreibung muss jedoch medizinisch begründet sein. Der Arzt trägt die Verantwortung für seine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit.
Bei längeren Krankheitsverläufen überweisen Hausärzte oft freiwillig an Fachärzte. Dies dient der besseren Diagnose und Behandlung.
- Symptome müssen die Arbeitsleistung beeinträchtigen
- Ansteckungsgefahr für Kollegen
- Verschlechterung durch Arbeitsbelastung möglich
Die ärztliche Einschätzung entscheidet über die Dauer. Der Arzt bewertet Schweregrad und voraussichtlichen Heilungsverlauf.
- Grippe mit Fieber
- Bronchitis
- Schwere Erkältung
Magen-Darm-Erkrankungen führen oft zu einwöchigen Ausfällen:
- Gastroenteritis
- Lebensmittelvergiftung
- Magen-Darm-Grippe
Andere häufige Ursachen:
- Migräne mit schweren Attacken
- Akute Rückenschmerzen
- Kleinere Verletzungen
- Zahnarztbehandlungen
Medizinische Rechtfertigung bleibt Voraussetzung. Bei jeder Verlängerung prüft der Arzt den aktuellen Gesundheitszustand.
Dokumentationspflicht besteht für den Arzt. Er muss die Gründe für anhaltende Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar begründen.
- Unklare Diagnosen
- Spezialisierte Behandlung erforderlich
- Therapie zeigt keine Wirkung
Längere Krankheitsdauer kann Überweisung auslösen. Viele Hausärzte überweisen nach 4-6 Wochen zur Absicherung.
Arbeitgeberanfrage kann indirekt Druck ausüben. Bei Zweifeln wählen Ärzte oft den fachärztlichen Zweitmeinung.
Rehabilitation oder Begutachtung benötigt Fachärzte bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate.