Altersrückstellung

AltersrückstellungPKV

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen Altersrückstellungen dafür, dass die Beitragshöhe auch im fortgeschrittenen Alter stabil bleibt.

Diese Rückstellungen sind im Grunde eine vorherige Aufteilung der zu erwartenden Kosten für medizinische Behandlungen über die Jahre. Doch wie funktioniert dieses System genau und was müssen Versicherte beachten, um ihre Ansprüche darauf zu sichern? Der nachfolgende Artikel bietet Aufschluss und gibt wichtige Tipps.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Altersrückstellungen erklärt: Diese sind ein wesentlicher Teil der Prämie in der privaten Krankenversicherung, die zurückgelegt wird, um zukünftige, steigende Krankheitskosten im Alter zu decken.
  • Bedeutung der Altersrückstellungen: Da mit dem Alter das Risiko für Krankheiten und damit die Kosten für medizinische Versorgung zunehmen, spielen diese Rückstellungen eine wichtige Rolle, um die Beiträge stabil zu halten.
  • Wichtige Hinweise beim Wechsel der Versicherung: Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer für einen Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer, ist die Mitnahme der Altersrückstellungen nur unter spezifischen Bedingungen möglich. Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verbleiben diese Rückstellungen beim ursprünglichen Versicherer. In diesem Kontext spricht man auch vom “Vererben” der Alterungsrückstellungen, was bedeutet, dass diese nicht ausgezahlt, sondern lediglich übertragen oder zurückbehalten werden.

Was sind Altersrückstellungen?

Altersrückstellung
Mit steigendem Alter erhöhen sich in der Regel die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV).

Dies liegt an dem erhöhten Gesundheitsrisiko und der höheren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch ältere Menschen, was die Kosten für ihre Absicherung ansteigen lässt.

Um diesen Anstieg abzufedern, nutzen private Krankenversicherungen das Konzept der Altersrückstellungen. Diese dienen als finanzielle Vorsorge für die Zeiten, in denen die Gesundheitskosten aufgrund des Alters zunehmen. Die in jüngeren Jahren angesparten Mittel aus den Altersrückstellungen werden dann im Alter verwendet, um die Beitragskosten zu stabilisieren.

Im Gespräch verwenden Versicherer oft Begriffe wie Rückstellungen oder Alterungsrückstellungen, um auf dieses Prinzip der Vorsorge und Kostenverteilung über die Lebenszeit hinweg zu referieren.

Sinn und Zweck der Altersrückstellungen

Bilde mit Altersrückstellungen pkv
Ein Anteil der Prämie, die Versicherungsnehmer an ihre private Krankenversicherung (PKV) zahlen, wird als Altersrückstellungen beiseitegelegt.

Diese Maßnahme berücksichtigt, dass die Kosten für medizinische Versorgung mit dem Alter zunehmen. Je früher eine Person sich für eine PKV entscheidet, desto umfangreicher können diese Rückstellungen aufgebaut werden.

Die Bildung von Altersrückstellungen ist jedoch keine Eigeninitiative der Versicherer, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Seit dem 1. Januar 2000 müssen alle Versicherten, die zwischen dem 22. und dem 61. Lebensjahr sind und neu in eine PKV eintreten, solche Rückstellungen anlegen. Es wird zwischen tariflichen Rückstellungen und dem gesetzlichen Zuschlag unterschieden.

Diese Altersrückstellungen fungieren als angesparte Rücklagen und sind von Anfang an ein integraler Bestandteil der Versicherungsbeiträge, die von Versicherten entrichtet werden. Dies gilt auch für private Krankenzusatzversicherungen, wie beispielsweise die Zahnzusatzversicherung. Ab dem 65. Lebensjahr profitieren die Versicherten dann vom gesetzlichen Zuschlag, der 10 Prozent des zu zahlenden Beitrags beträgt.

Die Versicherer sind verpflichtet, diese Mittel ausschließlich zur Reduzierung der Beiträge im Alter zu nutzen. Die vollständige Verwendung der Altersrückstellungen muss bis zum 80. Lebensjahr des Versicherten erfolgt sein.

Die Abläufe rund um die Altersrückstellungen

Altersrückstellungen werden direkt von dem Versicherungsunternehmen erhoben, bei dem der Versicherte seinen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Diese Rückstellungen sind Teil der Prämienzahlung des Versicherten und werden anschließend von dem Versicherungsunternehmen verwaltet.

Der zusätzlich erhobene Beitragsteil wird von Finanzexperten angelegt und verzinst, um später, im Alter des Versicherten, zur Stabilisierung der Krankenversicherungskosten beizutragen. Wie bereits erläutert, kommt der gesetzliche Zuschlag Versicherten ab dem 65. Lebensjahr zugute, kann aber auch höher ausfallen, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer erst spät in die private Krankenversicherung eintritt.

Die zusätzlich erhobenen Beitragsanteile werden ebenso angelegt und gespart, um später die Beitragslast für den Versicherten zu verringern. Die Altersrückstellungen werden vom privaten Krankenversicherer am Kapitalmarkt investiert, wobei eine Verzinsung von maximal 3,5 Prozent angesetzt wird. Sollten die Investitionen höhere Zinsen als diese 3,5 Prozent erbringen, entsteht ein sogenannter Überzins. Von diesem Überzins sind 90 Prozent zur weiteren Stärkung der Altersrückstellungen zu verwenden. Über den verbleibenden Anteil kann das Versicherungsunternehmen frei verfügen.

In welcher Höhe erfolgen die Altersrückstellungen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein bestimmter Prozentsatz als Altersrückstellung (gesetzlicher Zuschlag) gebildet werden muss. Im Jahr 2024 beträgt dieser Satz 10 Prozent, die der Versicherungsnehmer von seinem monatlichen Beitrag als Rücklage für das Alter beiseitelegt. Dieser Prozentsatz stellt jedoch das Minimum dar und kann je nach Versicherer auch höher angesetzt werden.

Besonders wichtig ist: Je jünger der Versicherungsnehmer, desto geringer ist der Anteil der Rücklagen. Mit zunehmendem Alter steigt dieser Anteil, da weniger Zeit bleibt, um ausreichend Altersrückstellungen aufzubauen.

Die Berechnung der Altersrückstellungen berücksichtigt mehrere Faktoren und ist versicherungsmathematisch sehr komplex. Die Grundlage hierfür bilden die aktuellen Gesundheitskosten. Zudem müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften beachtet werden, darunter das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung. Der genaue Sparanteil, der in der privaten Krankenversicherung für Rückstellungen verwendet wird, variiert und ist selten einheitlich.

Wechsel des Tarifs/Versicherers – was passiert mit den Rückstellungen?

Wenn Sie über einen Wechsel Ihres Versicherungstarifs oder -anbieters nachdenken, sollten Sie unbedingt Ihre Altersrückstellungen berücksichtigen. Hier einige Hinweise zu Ihren Optionen:

Falls Sie von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, beispielsweise aufgrund eines geringeren Einkommens, verlieren Sie jeglichen Anspruch auf Ihre bisher angesammelten Altersrückstellungen. Eine Rückerstattung der eventuell über Jahre eingezahlten Beiträge ist ebenfalls ausgeschlossen. Stattdessen profitiert die Versichertengemeinschaft von diesen Mitteln.

Sollten Sie erneut in die private Krankenversicherung eintreten, auch beim selben Anbieter, werden Ihre früheren Altersrückstellungen nicht angerechnet. Sie beginnen dann quasi wieder von vorn, haben jedoch die Möglichkeit, durch eine Anwartschaftsversicherung Ihr Eintrittsalter und den Gesundheitsstatus für eine gewisse Zeit zu sichern.

Innerhalb der Tarife desselben Versicherungsanbieters den Tarif zu wechseln, kann sinnvoll sein, wenn Sie Leistungen beibehalten wollen, denn hier behalten Sie die angesparten Altersrückstellungen. Gemäß § 204 VVG haben Sie das Recht, jederzeit in einen Tarif mit vergleichbaren Leistungen zu wechseln. Streben Sie allerdings einen Tarif mit höheren Leistungen an, kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung fordern, was zu Wartezeiten oder zusätzlichen Kosten führen kann.

Ein Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsanbieter ist in der Regel nur dann ratsam, wenn Sie noch nicht lange bei Ihrem aktuellen Anbieter sind oder noch relativ jung sind, da Altersrückstellungen nur im Basistarif übertragen werden können und oft ein Teil verloren geht. Beachten Sie, dass eine Übertragung der Werte nur möglich ist, wenn Ihr Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Trotz des möglichen Verlusts der Altersrückstellungen könnte ein solcher Wechsel vorteilhaft sein, wenn der neue Tarif entsprechende Mehrwerte bietet.

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