Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bietet finanzielle Sicherheit, wenn gesundheitliche Gründe eine Berufstätigkeit stark einschränken oder unmöglich machen. Doch wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente Höhe 2025 aus?
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag, und welche steuerlichen Konsequenzen sind zu beachten? Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Fragen – von der Berechnung über Nachteile bis zu den Neuerungen in diesem Jahr.
Inhaltsverzeichnis
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- Anspruchsvoraussetzungen: Mindestens fünf Jahre Versicherungszeit, davon drei Pflichtbeitragsjahre; Reha‑Prüfung „Reha vor Rente“; Altersgrenze unter Regelaltersgrenze.
- Volle vs. Teilweise Rente: Volle EM‑Rente bei weniger als drei Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit, Teilrente bei drei bis sechs Stunden.
- Hinzuverdienst: 2025 bis 19.661,25 € (voll), mindestens 39.322,50 € (teilweise) jährlich; Überschreitung führt zu Kürzung oder Ruhen der Rente.
- Vor‑ und Nachteile: Staatliche Absicherung bei Krankheit, jedoch aufwändiges Antragsverfahren und mögliche Versorgungslücke ohne private Vorsorge.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt Einkommen, wenn Ihre Gesundheit Ihnen höchstens noch sechs Stunden Arbeit pro Tag erlaubt.
Beträgt Ihr Leistungsvermögen weniger als drei Stunden, spricht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) von voller Erwerbsminderung; zwischen drei und sechs Stunden liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.
Anders als früher spielt Ihr erlernter Beruf keine Rolle mehr – entscheidend ist, ob Sie irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.
Diese Rente ist keine „Gnade“, sondern eine Versicherungsleistung. Wer Pflichtbeiträge gezahlt hat, hat Anspruch, sofern die übrigen Voraussetzungen stimmen.
Das Verfahren folgt dem Grundsatz „Reha vor Rente“: Die DRV prüft, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation Sie wieder fit für den Arbeitsmarkt macht. Erst wenn das ausscheidet, wird die Rente bewilligt.
Wichtig: Seit 2001 zählt nicht mehr die Berufsunfähigkeit (Unfähigkeit im erlernten Beruf), sondern nur noch die allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Voraussetzungen für die EM-Rente 2025

- Mindestversicherungszeit: 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit)
- Pflichtbeiträge: Mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung
- Gesundheitliche Einschränkung: Erwerbsfähigkeit dauerhaft unter 6 Stunden täglich gesunken
- Keine andere Tätigkeit möglich: Auch andere berufliche Tätigkeiten müssen ausgeschlossen sein (insbesondere bei voller Erwerbsminderung)
Sonderregeln gelten für Jahrgänge vor dem 2. Januar 1961, Schwerbehinderte in Werkstätten und bestimmte selbständige Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Künstler). Für Berufsanfänger unter 25 Jahren existieren verkürzte Wartezeiten.
Viele Interessenten fragen: Wie schwer ist es, Erwerbsminderungsrente zu bekommen? Etwa 40 % der Erstanträge werden abgelehnt. Aussagekräftige ärztliche Gutachten, lückenlose Versicherungszeiten und gut dokumentierte Krankheitsverläufe erhöhen Ihre Chancen deutlich.
Erkrankungen, die häufig zu Erwerbsminderung führen

- Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krebserkrankungen
- Neurologische Leiden wie Multiple Sklerose oder Parkinson
Die Bewertung erfolgt stets individuell. Es zählt nicht nur die Diagnose, sondern die Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.
Antragstellung: Wie stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

Der Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Dies ist online, schriftlich oder persönlich möglich. Die Rentenzahlung beginnt frühestens im 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Was passiert nach der Antragstellung?
Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?
In den meisten Fällen erfolgt die Bewilligung zunächst befristet für bis zu drei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Nach insgesamt neun Jahren kann unter bestimmten Bedingungen eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt werden.
Erwerbsminderungsrente Höhe: Wie hoch ist sie wirklich?
Die Frage „Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?“ stellt sich jährlich für tausende Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente erfolgt individuell.
- Anzahl und Höhe der eingezahlten Rentenbeiträge
- Durchschnittliche Entgeltpunkte
- Rentenartfaktor (1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung)
- Aktueller Rentenwert (2025: 40,79 Euro ab Juli)
- Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn
Der Rechenweg zur Erwerbsminderungsrente Höhe 2025
Erwerbsminderungsrente wie hoch? Eine fixe Summe gibt es nicht. Ihre Rente ergibt sich aus der Formel:
Rentenpunkte × Rentenwert × Rentenartfaktor − Abschläge
Rentenpunkte (Entgeltpunkte)
Jedes Beitragsjahr bringt Ihnen Punkte. Verdienten Sie exakt den deutschen Durchschnittslohn, erhalten Sie 1,0 Punkt; bei 70 % des Durchschnitts sind es 0,7 Punkte. Am Ende zählt der Durchschnitt aller Jahre.
Rentenwert
- 1. Juli 2024 – 30. Juni 2025: 39,32 €.
- Ab 1. Juli 2025 (geplant): 40,79 €.
Rentenartfaktor
- 1,0 für volle Erwerbsminderung.
- 0,5 für teilweise Erwerbsminderung.
Zurechnungszeit 2025
Die DRV tut so, als hätten Sie bis 66 Jahre + 2 Monate (2025‑Grenze) weitergearbeitet. Diese Zurechnungszeit erhöht Ihre Punktezahl automatisch. Die Tabelle „Zurechnungszeit Erwerbsminderungsrente“ zeigt die Altersgrenzen; 2025 steigt sie erneut um zwei Monate.
Beispielrechnung volle Rente
Sie haben 35 Beitragsjahre, durchschnittlich 0,7 Punkte pro Jahr und gehen 2025 in volle Erwerbsminderung:
Beginn vor 65? Dann mindern Abschläge Ihre Rente. Jeder Monat vor 65 kostet 0,3 %, maximal 10,8 %. Zehn Monate Vorverlegung senken das Beispiel um 3 %.
Beispielrechnung halbe Rente
Gleiche Daten, aber nur teilweise erwerbsgemindert:
Erwerbsminderungsrente und Steuern: Was 2025 gilt
Die Erwerbsminderungsrente unterliegt grundsätzlich der Einkommenssteuerpflicht. Seit der Rentenreform 2005 steigt der Besteuerungsanteil jährlich an. Wer 2025 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhält, muss 85 Prozent davon versteuern.
Die gute Nachricht: Es bleibt ein steuerfreier Teil bestehen. Zudem gilt der Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Stand 2025). Erst bei einem Gesamteinkommen oberhalb dieser Grenze entstehen Steuerpflichten. In Kombination mit anderen Einkünften (z. B. Hinzuverdienst oder Partnereinkommen) kann jedoch eine Steuererklärung notwendig sein.
Hinzuverdienstgrenzen 2025 – so viel dürfen Sie verdienen
Rentenart | Jahres‑Freibetrag 2024 | Jahres‑Freibetrag 2025 |
Volle EM‑Rente | 18.558,75 € | 19.661,25 € |
Teil‑EM‑Rente | 37.117,50 € | 39.322,50 € |
Achtung: Auch Ihre Arbeitszeit muss innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens bleiben. Drei Stunden sind drei Stunden – ganz gleich, wie gut bezahlt der Nebenjob ist.
Welche Nachteile hat die Erwerbsminderungsrente?
- Der Antragsprozess ist aufwendig und zieht sich oft über Monate.
- Die Höhe der Rente reicht häufig nicht zum Leben – besonders bei jungen Versicherten.
- Strenge Prüfungen durch die Rentenversicherung können zu Ablehnungen führen.
- Die Erwerbsminderungsrente ist in den meisten Fällen befristet, in der Regel auf drei Jahre.
Diese Punkte zeigen, warum Betroffene zusätzlich privat vorsorgen sollten – etwa durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Fazit: Erwerbsminderungsrente wichtige Absicherung, aber nicht umfassend
Die Erwerbsminderungsrente Höhe 2025 ist individuell, komplex berechnet und von zahlreichen Faktoren abhängig. Eine frühzeitige Antragstellung, lückenlose Dokumentation und das genaue Verständnis der Hinzuverdienstgrenzen und steuerlichen Auswirkungen sind essenziell.
Trotz staatlicher Unterstützung bleibt die finanzielle Lücke oft bestehen – private Vorsorge und Zusatzversicherungen sind dringend zu empfehlen. Planen Sie sorgfältig und nutzen Sie kompetente Beratung, um Ihre Ansprüche vollständig zu realisieren.