Ab welchem Gehalt kann man sich privat versichern? Die aktuellen Regeln 2025

Ein friedlicher Gartenteich mit Seerosenblättern und einem kleinen Wasserfall, beleuchtet vom sanften Morgenlicht um 12:25 Uhr MEZ am Mittwoch, den 03. September 2025, mit Tau auf den umgebenden Pflanzen

In Deutschland hängt die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung stark vom Einkommen ab. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ab welcher Gehaltsschwelle sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich privat versichern können.

Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 73.800 Euro können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln. Das entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 6.150 Euro. Diese Grenze wird als Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet und steigt jährlich entsprechend der Lohnentwicklung.

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung beeinflusst nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Leistungen und langfristigen Kosten.

Neben dem Einkommen spielen weitere Faktoren wie Beruf, Gesundheitszustand und persönliche Umstände eine wichtige Rolle bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung.

Key Takeaways

  • Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2025 bei 73.800 Euro Jahresbruttoeinkommen
  • Selbständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern
  • Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist oft schwierig oder unmöglich

Ab welchem Gehalt ist eine private Krankenversicherung möglich?

Ein ruhiger Gartenteich mit Seerosenblättern und einem kleinen Wasserfall, der die helle Nachmittagssonne um 12:23 Uhr MEZ reflektiert, umgeben von lebendigen Pflanzen
Nachmittagssonnenlicht um 12:23 Uhr MEZ kann die Wassertemperatur in Teichen erhöhen und potenziell das Verhalten der Fische sowie das Pflanzenwachstum beeinflussen.

Die Versicherungspflichtgrenze 2025 liegt bei 73.800 Euro brutto im Jahr. Ab dieser Einkommensgrenze können Angestellte zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Aktuelle Versicherungspflichtgrenze 2025

Die Versicherungspflichtgrenze 2025 beträgt 73.800 Euro brutto pro Jahr. Das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro.

Diese Grenze bestimmt, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie können dann zwischen GKV und PKV wählen.

Die Grenze ist im Vergleich zu 2024 um 6,5 Prozent gestiegen. Im Vorjahr lag sie noch bei 69.300 Euro.

Wichtige Regelung: Das Einkommen muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Grenze liegen, um wechseln zu können.

Berechnung des maßgeblichen Einkommens

Für die Berechnung der Einkommensgrenze zählt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.

Dazu gehören:

  • Grundgehalt
  • Regelmäßige Zulagen
  • Weihnachtsgeld (wenn vertraglich garantiert)
  • Urlaubsgeld (wenn vertraglich garantiert)

Nicht berücksichtigt werden:

  • Einmalige Bonuszahlungen
  • Unregelmäßige Überstunden
  • Sachbezüge unter bestimmten Grenzen

Die Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttoeinkommens vor Steuern und Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen das voraussichtliche Jahreseinkommen bereits bei der Einstellung prüfen.

Wichtige Unterschiede: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze 2025 liegt bei 66.150 Euro jährlich. Das sind 5.512,50 Euro monatlich.

Diese Grenze ist niedriger als die Versicherungspflichtgrenze. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben.

Der Unterschied beträgt 7.650 Euro (73.800 – 66.150 Euro). In diesem Bereich zahlen Versicherte weiterhin den Höchstbeitrag zur GKV, obwohl ihr Einkommen darüber liegt.

Bis 2002 waren beide Grenzen identisch. Seit 2003 wurden sie getrennt, um weniger Menschen den Wechsel in die PKV zu ermöglichen.

Historische Entwicklung der Gehaltsgrenzen

Die Versicherungspflichtgrenze ist seit 2013 um fast 42 Prozent gestiegen. Damals lag sie bei 52.200 Euro.

Entwicklung der letzten Jahre:

  • 2023: 66.600 Euro
  • 2024: 69.300 Euro
  • 2025: 73.800 Euro

Die jährlichen Steigerungen folgen der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. 2025 beträgt die Erhöhung 6,5 Prozent gegenüber 3,8 Prozent im Vorjahr.

Diese Entwicklung schränkt die Wahlfreiheit ein. Immer weniger Arbeitnehmer erreichen die erforderliche Einkommensgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung.

Personengruppen und Voraussetzungen für die private Krankenversicherung

Fünf Geschäftsleute im Anzug gehen auf ein monumentales Gebäude zu
Das Reichstagsgebäude in Berlin ist seit 1999 Sitz des Deutschen Bundestages

Die private Krankenversicherung steht nicht allen offen. Verschiedene Personengruppen haben unterschiedliche Zugangswege und müssen spezielle Voraussetzungen erfüllen, wobei die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro im Jahr 2025 eine zentrale Rolle spielt.

Angestellte: Gehaltsgrenze und Sonderregelungen

Angestellte können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese liegt 2025 bei 73.800 Euro.

Das Einkommen muss ein komplettes Jahr lang über dieser Grenze liegen. Erst dann dürfen Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Wichtige Regelung: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt maximal 471 Euro monatlich.

Bei der Elternzeit entfällt dieser Arbeitgeberzuschuss. Angestellte müssen dann den vollen Beitrag selbst zahlen. Dies kann die monatlichen Kosten erheblich erhöhen.

Die Einkommensgrenze wird jährlich angepasst. Fällt das Gehalt unter diese Grenze, besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben freien Zugang zur privaten Krankenversicherung. Für sie gilt keine Einkommensgrenze wie bei Angestellten.

Sie können unabhängig von ihrer Einkommenshöhe zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Diese Wahlfreiheit besteht von Beginn der Selbstständigkeit an.

Besonderheit: Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag allein. Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss wie bei Angestellten.

Bei schwankenden Einkommen kann die private Krankenversicherung problematisch werden. Die Beiträge bleiben auch bei geringeren Einnahmen konstant hoch.

Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten nutzen häufig die private Krankenversicherung. Viele haben spezielle Berufsversorgungswerke.

Beamte und Beamtenanwärter

Junge Frau im Business-Outfit lächelt, weitere Geschäftsleute unscharf im Hintergrund
Beamte und Beamtenanwärter haben in Deutschland Anspruch auf Beihilfe und können sich privat krankenversichern

Beamte haben den einfachsten Zugang zur privaten Krankenversicherung. Für sie gilt keine Einkommensgrenze und keine Gesundheitsprüfung bei Öffnungsaktionen.

Der Dienstherr übernimmt einen Großteil der Krankheitskosten durch die Beihilfe. Beamte versichern nur den Restanteil privat.

Die durchschnittlichen Kosten liegen bei etwa 270 Euro monatlich. Dies macht die private Krankenversicherung für Beamte besonders attraktiv.

Beamtenanwärter können bereits während der Ausbildung in die private Krankenversicherung wechseln. Sie erhalten ebenfalls Beihilfe vom Dienstherrn.

Auch Beamte im Ruhestand profitieren von der Beihilfe. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben dadurch überschaubar.

Studenten und besondere Berufsgruppen

Studenten können sich zu Studienbeginn oder nach Ende der Familienversicherung privat versichern. Dies ist meist bis zum 25. Geburtstag möglich.

Ab dem 30. Geburtstag ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Studenten können dann dauerhaft privat versichert bleiben.

Die Beiträge für Studenten sind oft niedriger als die regulären Tarife. Viele Versicherer bieten spezielle Studententarife an.

Besondere Berufsgruppen wie Piloten oder Journalisten haben teilweise erschwerten Zugang. Riskante Berufe führen zu höheren Beiträgen oder Ablehnungen.

Kinder können immer privat versichert werden, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es jedoch nicht.

Ablauf des Wechsels von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung

Mann im Anzug hält einen großen Geldstapel mit Euro-Banknoten in der Hand
Durch den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung können Gutverdiener ihre Beiträge oft deutlich senken

Der Wechsel in die private Krankenversicherung erfordert spezifische Scschritte und die Einhaltung bestimmter Fristen. Das Einkommen muss nachgewiesen werden, der Arbeitgeber spielt eine wichtige Rolle und verschiedene Vor- und Nachteile sollten abgewogen werden.

Nachweis des Einkommens

Arbeitnehmer müssen ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze 2025 von 73.800 Euro jährlich nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Gehaltsabrechnungen der letzten Monate.

Bei einer Gehaltserhöhung reicht oft eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das neue Gehalt aus. Die private Krankenversicherung Grenze muss sowohl im aktuellen als auch im folgenden Jahr überschritten werden.

Erforderliche Dokumente:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3-6 Monate
  • Arbeitsvertrag oder Gehaltsnachweis
  • Bei Selbstständigen: Steuerbescheid oder BWA

Die Versicherung prüft diese Unterlagen vor Vertragsabschluss. Ohne ausreichenden Nachweis ist der Wechsel nicht möglich.

Wechselzeitpunkt und Fristen

Der Wechsel ist zum Ende des Kalenderjahres möglich, wenn das Einkommen die Grenze übersteigt. Die Krankenkasse informiert das Mitglied über das Ende der Versicherungspflicht.

Wichtige Fristen:

  • 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse für sofortigen Wechsel
  • Kündigungsfrist: Zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats

Wird die 2-Wochen-Frist verpasst, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort. Ein späterer Wechsel bleibt dann jederzeit möglich.

Die Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt schriftlich. Der neue private Versicherer hilft oft bei der Abwicklung.

Meldung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber meldet den Wechsel bei der Lohnbuchhaltung und den Sozialversicherungsträgern. Er stoppt die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenkasse.

Aufgaben des Arbeitgebers:

  • Abmeldung bei der bisherigen Krankenkasse
  • Neue Lohnabrechnungen ohne GKV-Beiträge
  • Meldung an die Sozialversicherung

Der Arbeitnehmer erhält eine Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht. Diese Bescheinigung ist für die private Versicherung erforderlich.

Die Gehaltsabrechnung zeigt ab dem Wechsel keine Krankenversicherungsbeiträge mehr. Das Nettogehalt steigt entsprechend.

Vor- und Nachteile eines Wechsels

Vorteile der privaten Krankenversicherung:

  • Bessere medizinische Leistungen
  • Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten
  • Chefarztbehandlung möglich
  • Einzelzimmer im Krankenhaus

Nachteile und Risiken:

  • Höhere Beiträge im Alter
  • Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Rückkehr zur GKV oft schwierig
  • Keine Familienversicherung

Die Beiträge richten sich nach Alter und Gesundheitszustand, nicht nach dem Einkommen. Bei sinkenden Einkünften bleiben die Beiträge gleich.

Besonders problematisch ist der Wechsel für Personen über 55 Jahre. Sie können meist nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Einfluss der Gehaltsentwicklung und Grenzanpassungen

Stethoskop liegt auf mehreren Euro-Banknoten
Die Versicherungspflichtgrenze steigt jährlich und entscheidet, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist

Die Gehaltsentwicklung in Deutschland bestimmt direkt die Höhe der Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze. Die Bundesregierung erhöht diese Grenzen jährlich entsprechend der durchschnittlichen Lohnsteigerung aller Arbeitnehmer.

Jährliche Anpassung der Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze 2025 steigt auf 73.800 Euro brutto pro Jahr. Das entspricht einem Monatseinkommen von 6.150 Euro.

Diese Erhöhung um 6,5 Prozent fällt deutlich höher aus als im Vorjahr. 2024 betrug die Steigerung nur 4,1 Prozent.

Die Bundesregierung orientiert sich bei der jährlichen Anpassung an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland. Steigen die Löhne stärker, erhöht sich auch die Grenze entsprechend.

Entwicklung der letzten Jahre:

  • 2024: 69.300 Euro (Anstieg: 4,1%)
  • 2025: 73.800 Euro (Anstieg: 6,5%)

Die höhere Anpassung 2025 spiegelt die gestiegene Lohnentwicklung in Deutschland wider. Arbeitnehmer müssen dadurch mehr verdienen, um sich privat versichern zu können.

Prognose der Einkommensgrenzen in den kommenden Jahren

Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich weiter steigen. Experten erwarten jährliche Erhöhungen zwischen 4 und 7 Prozent.

Diese Steigerungen hängen von der allgemeinen Lohnentwicklung ab. Bei einer durchschnittlichen Erhöhung von 5 Prozent würde die Grenze 2027 etwa 81.000 Euro erreichen.

Die Prognose basiert auf verschiedenen Faktoren:

  • Inflationsentwicklung
  • Tarifabschlüsse
  • Wirtschaftswachstum
  • Arbeitsmarktlage

Mögliche Entwicklung:

  • 2026: circa 77.000 Euro
  • 2027: circa 81.000 Euro
  • 2028: circa 85.000 Euro

Diese Zahlen sind Schätzungen und können je nach wirtschaftlicher Entwicklung variieren.

Unterschied Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze 2025 liegt bei 66.150 Euro pro Jahr. Das entspricht 5.512,50 Euro monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze 2025 beträgt 73.800 Euro jährlich. Der Unterschied zwischen beiden Grenzen liegt bei 7.650 Euro.

Wichtige Unterschiede:

Grenze 2025 (Jahr) 2025 (Monat) Zweck
Beitragsbemessungsgrenze 66.150 Euro 5.512,50 Euro Maximales beitragspflichtiges Einkommen
Versicherungspflichtgrenze 73.800 Euro 6.150 Euro Wechsel in PKV möglich

Bis 2002 waren beide Grenzen identisch. Die rot-grüne Bundesregierung trennte sie bewusst, um weniger Menschen den PKV-Wechsel zu ermöglichen.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Darüber liegende Einkommen sind beitragsfrei.

Sonderfälle und Ausnahmen von der Gehaltsgrenze

Menschenmenge formt ein großes rotes Kreuz, umgeben von weiteren Personen
Für bestimmte Berufsgruppen wie Selbstständige, Beamte oder Studenten gilt die Gehaltsgrenze für den PKV-Wechsel nicht

Die 73.800 Euro Jahresgrenze gilt nicht für alle gleich. Bestehende PKV-Mitglieder profitieren von niedrigeren Grenzen, und beim Unterschreiten gelten besondere Regeln.

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für bestehende PKV-Mitglieder

Wer bereits privat versichert ist, muss weniger verdienen als Neukunden. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2025 bei 62.550 Euro jährlich.

Das sind 5.212,50 Euro pro Monat. Diese niedrigere Grenze schützt bestehende PKV-Mitglieder vor einem ungewollten Wechsel zurück in die GKV.

Die besondere Grenze gilt für alle, die vor 2003 erstmals privat versichert waren. Sie gilt auch für Personen, die später wieder in die PKV gewechselt sind.

Wichtig: Fällt das Einkommen unter 62.550 Euro, können bestehende PKV-Mitglieder trotzdem privat versichert bleiben. Ein Zwangswechsel findet nicht statt.

Diese Regelung bietet mehr Flexibilität bei Gehaltsveränderungen. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das ein großer Vorteil.

Wechsel bei Unterschreiten der Grenze

Sinkt das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, entstehen verschiedene Szenarien. Temporäre Unterschreitungen bis zu drei Monaten haben keine Folgen.

Bei Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld bleibt die Versicherungsfreiheit bestehen. Diese Leistungen gelten als vorübergehende Unterbrechungen.

Ab dem 55. Lebensjahr ist der Wechsel zurück in die GKV nicht mehr möglich. Die Entscheidung für PKV oder GKV wird dann endgültig.

Bei dauerhafter Unterschreitung haben Betroffene drei Monate Zeit für den Wechsel. In dieser Frist muss die neue GKV-Mitgliedschaft nachgewiesen werden.

Ausnahme: Elternzeit und Pflegezeit führen trotz Befristung zum Verlust der Versicherungsfreiheit. Hier gelten andere Regeln als bei anderen temporären Unterbrechungen.

Spezialfälle für Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten unterliegen besonderen Regelungen in der Krankenversicherung. Die Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt oft den Arbeitgeberanteil.

Für KSK-Versicherte gilt die normale Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro. Sie können bei Überschreitung in die PKV wechseln.

Besonderheit: Selbstständige Künstler können auch bei niedrigeren Einkommen eine private Krankenversicherung wählen. Die Einkommensgrenze gilt nur für pflichtversicherte Künstler.

Publizisten mit schwankenden Einkommen müssen das Durchschnittseinkommen der letzten Jahre betrachten. Kurzfristige Spitzen oder Einbrüche sind weniger relevant.

Die Beitragsbemessungsgrenze 2025 liegt bei 62.100 Euro und beeinflusst die maximalen GKV-Beiträge. Für Künstler mit höheren Einkommen wird die PKV oft günstiger.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Jahreseinkommen ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich?
Angestellte können ab einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6.150 Euro. Diese Grenze wird als Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Der Gesetzgeber passt diesen Betrag jährlich an die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter an. Bei der Berechnung zählen nicht nur das Grundgehalt, sondern auch zugesicherte Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Es reicht aus, wenn das voraussichtliche Einkommen der nächsten zwölf Monate über der Grenze liegt.
Welche Vor- und Nachteile hat eine private Krankenversicherung für Angestellte im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet oft bessere Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus. Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten sind ein weiterer Vorteil. Jüngere und gesunde Versicherte zahlen häufig niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge richten sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Nachteile sind die Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme und mögliche Ablehnungen bei Vorerkrankungen. Im Alter steigen die Beiträge deutlich an. Eine kostenlose Familienversicherung für Ehepartner und Kinder gibt es nicht. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag.
Wie wirkt sich ein Einkommensrückgang unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung aus?
Fällt das Einkommen unter 73.800 Euro brutto jährlich, wird der Angestellte wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wechsel zurück erfolgt automatisch. Während der Elternzeit bleibt der vorherige Versicherungsstatus erhalten. Privat versicherte Eltern bleiben in der PKV, auch wenn das Einkommen vorübergehend sinkt. Bei Arbeitslosigkeit wechseln privat versicherte Arbeitnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich jedoch unter bestimmten Bedingungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Welche Faktoren sollten bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung berücksichtigt werden?
Das Alter spielt eine wichtige Rolle, da die Beiträge im Laufe der Zeit steigen. Jüngere Versicherte profitieren von niedrigeren Anfangsbeiträgen. Der Gesundheitszustand beeinflusst sowohl die Aufnahme als auch die Beitragshöhe. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnungen führen. Die Familienplanung ist entscheidend, da Kinder und nicht berufstätige Ehepartner eigene Verträge benötigen. Dies erhöht die Gesamtkosten erheblich. Die Einkommensstabilität sollte langfristig betrachtet werden. Schwankende Einkommen können zu ungewollten Wechseln zwischen den Systemen führen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine private Krankenversicherung?
Die Kosten variieren stark je nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Junge und gesunde Versicherte zahlen oft zwischen 200 und 400 Euro monatlich. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge kontinuierlich an. 50-Jährige zahlen häufig 500 bis 800 Euro pro Monat. Der gewählte Leistungsumfang beeinflusst den Beitrag erheblich. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger als Vollschutz-Varianten. Zusätzliche Kosten entstehen für Familienmitglieder, da keine kostenlose Mitversicherung möglich ist. Kinder kosten meist 100 bis 200 Euro monatlich.

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