Die private Krankenversicherung steht nicht allen Menschen offen. Wir müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um uns privat versichern zu können. Diese Bedingungen hängen von unserem Beruf und unserem Einkommen ab.
Angestellte können sich nur dann privat versichern, wenn wir über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Diese liegt 2025 bei 73.800 Euro pro Jahr oder 6.150 Euro monatlich. Verdienen wir weniger, müssen wir in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Selbstständige und Freiberufler haben mehr Freiheit. Wir können uns jederzeit für eine private Krankenversicherung entscheiden. Das gilt auch für Beamte, die oft bessere Konditionen in der privaten Versicherung bekommen.
Inhaltsverzeichnis
ToggleWer kann sich privat versichern?

Personengruppe | Voraussetzungen |
Angestellte | Einkommen über 73.800 Euro pro Jahr (2025) |
Selbstständige | Keine Einkommensgrenzen |
Freiberufler | Keine Einkommensgrenzen |
Beamte | Keine Einkommensgrenzen |
Studenten | Bis zum 39. Lebensjahr möglich |
Studenten haben besondere Regelungen. Wir können uns bis zum Ende des Studiums privat versichern, meist aber nur bis zum 39. Lebensjahr. Diese Versicherung ist zeitlich begrenzt.
Nach unserem 25. Geburtstag können wir wechseln, wenn wir vorher in der Familienversicherung waren. Das gibt uns neue Möglichkeiten bei der Versicherungswahl.
Bei einem Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung müssen wir Kündigungsfristen beachten. Die Frist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Kündigen wir am 25. März, können wir ab 1. Juni privat versichert sein.
Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Studierende liegen im unteren dreistelligen Bereich. Je nach Alter und Anbieter starten sie aktuell bei etwa 102 Euro monatlich und können bis zum 38./39. Lebensjahr auf rund 110 Euro steigen.
Der genaue Preis hängt vom Alter und dem gewählten Tarif ab.
Grundlagen der Beitragsberechnung

Höchstmöglichen Zuschuss des Arbeitgebers ermitteln
Der Arbeitgeber zahlt einen festen Anteil zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser Zuschuss basiert auf einer klaren Formel.
Die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze × (Standardbeitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag) ÷ 2
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.512,50 € monatlich
- Standardbeitragssatz: 14,6 %
- Zusatzbeitrag: 2,5 %
- Maximaler Zuschuss: 471,32 € pro Monat
Komponente | Wert 2025 |
Beitragsbemessungsgrenze (monatlich) | 5.512,50 € |
Gesamtbeitragssatz | 17,1 % |
Höchster Arbeitgeberzuschuss | 471,32 € |
Zusätzlich erhalten Sie den Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung.
Verdienst unter der Bemessungsgrenze

Liegt Ihr Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze, verwendet Ihr Arbeitgeber Ihr tatsächliches Einkommen für die Zuschussberechnung.
Der Zuschuss reduziert sich entsprechend. Bei einem Monatseinkommen von 4.000 Euro beträgt der Arbeitgeberzuschuss beispielsweise nur 342 Euro monatlich.
Diese Regelung stellt sicher, dass der Zuschuss proportional zu Ihrem Verdienst bleibt und niemand mehr Unterstützung erhält, als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde.
Häufig gestellte Fragen
Das entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 6.150 Euro. Nur wer diese Schwelle überschreitet, kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten.
Wichtig ist, dass wir das Einkommen über mehrere Jahre betrachten müssen. Ein einmaliges Überschreiten reicht nicht aus.
- Selbstständige und Freiberufler können sich jederzeit privat versichern
- Beamte haben grundsätzlich Zugang zur privaten Krankenversicherung
- Angestellte benötigen das entsprechende Mindesteinkommen
Gesundheitsprüfung: Alle Interessenten müssen eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die Versicherer können bei Vorerkrankungen höhere Beiträge verlangen oder Leistungen ausschließen.
Versicherungspflichtgrenze: Diese muss dauerhaft überschritten werden, nicht nur temporär.
- Die Rückkehr erfolgt meist zum Jahresende
- Ein Kündigungsrecht der privaten Versicherung besteht nicht automatisch
- Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet
Ausnahmen gibt es für Personen über 55 Jahren. Diese können oft nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Aspekt | Private KV | Gesetzliche KV |
Beiträge | Nach Alter und Gesundheit | Nach Einkommen |
Leistungen | Individuell wählbar | Standardleistungen |
Behandlung | Oft bevorzugte Termine | Längere Wartezeiten möglich |
Familienversicherung | Jeder zahlt eigenen Beitrag | Kostenlose Mitversicherung |
- Umfangreichere Leistungen möglich
- Schnellere Termine bei Fachärzten
- Behandlung als Privatpatient
Nachteile:
- Höhere Kosten im Alter
- Keine kostenlose Familienversicherung
- Schwieriger Wechsel zurück zur gesetzlichen Versicherung
Junge, gesunde Gutverdiener profitieren am meisten. Sie zahlen niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhalten bessere Leistungen.
Selbstständige und Freiberufler haben oft keine andere Wahl, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Die private Krankenversicherung kann für sie günstiger sein.
Singles ohne Familienplanungswünsche sparen sich die Kosten für die Familienversicherung, die in der privaten Krankenversicherung nicht existiert.
- Personen mit Vorerkrankungen
- Familien mit mehreren Kindern
- Menschen mit unsicherem Einkommen
Die Kostenfrage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir müssen verschiedene Faktoren berücksichtigen:
In jungen Jahren ist die private Krankenversicherung oft günstiger. Die Beiträge starten niedrig und steigen mit dem Alter.
- Gesetzliche KV: 14,6% vom Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
- Private KV: Individueller Beitrag je nach Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif
Langfristige Kostenentwicklung: Private Beiträge steigen durch Alter und allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Im Alter können sie deutlich höher werden als gesetzliche Beiträge.
Zusätzliche Kosten entstehen bei der privaten Krankenversicherung für jeden Familienangehörigen separat. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehepartner und Kinder oft kostenfrei mitversichert.