Im Jahr 2025 wird es für Angestellte anspruchsvoller, sich flexibel zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung zu entscheiden.
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ToggleDie Versicherungspflichtgrenze, welche festlegt, ab welchem Jahreseinkommen Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, steigt auf 73.800 Euro.
Diese Änderung folgt einer jährlich durchgeführten Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen, die sich an der Lohnentwicklung orientiert.
Zusätzlich wird auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung entsprechend aufgestockt. Das führt dazu, dass sowohl der Wechsel in die private Krankenversicherung als auch die Beitragshöhe für viele eine größere Rolle spielen dürften.
Wer sich für Details und weitere Entwicklungen interessiert, findet auf der Website von audelio.de aktuelle Informationen rund um Versicherungen und Sozialversicherung.
Key Takeaways
- Höhere Grenzen schränken die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV ein.
- Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2025 deutlich angehoben.
- Häufige Fragen zu Kranken- und Pflegeversicherung bleiben relevant.
Begrenzte Wahlmöglichkeiten durch die Versicherungspflichtgrenze

Die jährliche Anpassung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze hat direkte Auswirkungen auf die Wahlmöglichkeiten von Arbeitnehmern in Deutschland.
Zur Zeit liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 73.800 Euro brutto pro Jahr, was bedeutet, dass nur Beschäftigte mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb dieser Grenze von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wählen können.
Die zuletzt deutlichen Anhebungen haben diesen Zugang für viele eingeschränkt. Seit 2013 ist die Versicherungspflichtgrenze um rund 42 Prozent gestiegen. Lag der Wert damals noch bei 52.200 Euro, so müssen Beschäftigte ab 2025 monatlich 1.817 Euro mehr verdienen als noch vor zwölf Jahren, um versicherungsfrei zu werden.
Durch diese Entwicklung bleiben zunehmend mehr Arbeitnehmer trotz eines soliden Einkommens Pflichtmitglieder der GKV und können nicht in die PKV wechseln.
Jahr | Versicherungspflichtgrenze (Jahresbrutto) |
2013 | 52.200 € |
2025 | 73.800 € |
- Arbeitnehmer werden erst bei Überschreiten der Grenze krankenversicherungsfrei und können dann zwischen PKV und freiwilliger GKV-Mitgliedschaft wählen.
- Die Versicherungsfreiheit ist an das Beschäftigungsverhältnis sowie an die regelmäßigen Einkünfte geknüpft.
- Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt mittlerweile 7.650 € über der Beitragsbemessungsgrenze, was die einstige Gleichstellung der Rechengrößen aufgehoben hat.
Mit dieser Entwicklung wird auch der Wettbewerb zwischen GKV und PKV eingeschränkt. Die Zahl der Versicherten mit echter Wahlmöglichkeit sinkt, was die Dynamik im System bremst.
Bei audelio.de sieht man kritisch, dass dadurch die Flexibilität für Arbeitnehmer und die Chancengleichheit der Versicherungsarten deutlich reduziert wird.
Beitragsbemessungsgrenze wird 2025 auf 66.150 Euro angehoben

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 66.150 Euro pro Jahr, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.512,50 Euro entspricht.
Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro monatlich. Damit folgt die Berechnung aktuellen Anpassungen gemäß der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung.
Die neue Grenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung fällig werden. Für Beschäftigte und Arbeitgeber bedeutet dies höhere Abgaben auf Löhne oberhalb der bisherigen Grenze.
Insbesondere die Mittelschicht spürt die Auswirkungen der Erhöhung, da ein größerer Teil ihres Einkommens beitragspflichtig wird.
Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt unter Mitwirkung von Institutionen wie dem Bundesrat und dem GKV-Spitzenverband nach gesetzlich vorgeschriebenen Rechengrößen.
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Häufig gestellte Fragen
Jahr | Jahresgrenze | Monatliche Grenze |
2024 | 69.300 € | 5.775 € |
2025 | 73.800 € | 6.150 € |