Die Notwendigkeit einer Absicherung im Pflegefall ist unbestreitbar. Mit steigendem Alter oder durch unvorhergesehene Ereignisse kann jeder von uns plötzlich auf Pflege angewiesen sein. Doch in Deutschland gibt es zwei Systeme, die diese Absicherung gewährleisten sollen: die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) und die private Pflegeversicherung (PPV).
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ToggleViele Menschen stellen sich die Frage, wo genau der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung liegt und welches System für sie das passende ist. Diese Entscheidung ist weitreichend, da sie nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Leistungen im Pflegefall maßgeblich beeinflusst.
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern und eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, beleuchten wir in diesem Blogbeitrag die entscheidenden Unterschiede beider Systeme und gehen auf häufig gestellte Fragen ein. Denn die Pflegepflichtversicherung ist für jeden Bürger in Deutschland obligatorisch, doch die Art der Absicherung kann variieren.
Alles Wissenswerte im Überblick
- Pflichtcharakter: Seit 1995 muss jede*r in Deutschland eine Pflege-Pflichtversicherung haben – gesetzlich (SPV) oder privat (PPV).
- Gleiche Leistungen: Sach- und Geldleistungen sind durch § 28 ff. SGB XI identisch, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
- Finanzierung: Die SPV arbeitet im Umlageverfahren, die PPV kapitalgedeckt mit Alterungsrückstellungen.
- Beitragsberechnung: SPV-Beiträge hängen vom Bruttolohn ab (Pflegeversicherung Beitrag); PPV-Beiträge richten sich nach Alter und Tarif (private Pflegepflichtversicherung Kosten).
- Versicherungspflichtige Personenkreise: Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch SPV-versichert; PKV-Mitglieder müssen innerhalb von sechs Monaten eine PPV wählen
- Ergänzungsschutz: Private Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerenten-Tarife decken Lücken im Heim oder bei ambulanter Pflege.
Unterschied gesetzliche und private Pflegeversicherung: Definition, Zweck und Rechtsgrundlagen
In Deutschland ist die Pflegeversicherung Pflicht. Seit 1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Sie bildet eine obligatorische Absicherung für alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer hingegen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Es gibt also keine Option, auf die Pflegepflichtversicherung zu verzichten; die Frage ist lediglich, in welchem System Sie pflegeversichert sind.
Das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) regelt die Pflicht zur Pflegeversicherung. Für Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, gelten die Bestimmungen in den Paragrafen 20 bis 21a SGB XI. Wer privat krankenversichert ist, findet die entsprechende Regelung in § 23 SGB XI. Auch freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen der Pflicht zur Pflegeversicherung.
Wechselmöglichkeiten: Ein Systemwechsel ist nicht völlig ausgeschlossen – z. B. bei neu eintretender Krankenversicherungspflicht durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2025: 73.800 €) oder Arbeitslosigkeit. Allerdings sind Fristen und Voraussetzungen eng gefasst.
Gesetzliche Pflegeversicherung: Das Solidarprinzip

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und basiert auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet, alle Versicherten zahlen in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem die Leistungen für alle Pflegebedürftigen finanziert werden.
- Pflichtversichert: Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Bezieher von Sozialleistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, automatisch Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch Familienversicherte sind über ihre Hauptversicherten mitversichert. Sie müssen sich nicht extra um eine Pflegepflichtversicherung abschließen kümmern, wenn sie bereits GKV-Mitglied sind.
- Freiwillige Versicherung: Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig in der GKV versichert sind, sind ebenfalls pflichtversichert in der GPV.
Private Pflegeversicherung: Individuelle Verträge
Die private Pflegeversicherung ist für alle Personen gedacht, die privat krankenversichert sind.
- Beamte: Beamte und Beamtenanwärter können freiwillig in der GKV sein, müssen aber den vollen Beitrag zahlen. In der privaten Pflegepflichtversicherung Beamte ist diese Versichertengruppe idealerweise untergebracht.
- Selbstständige und Freiberufler: Wenn ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und sie sich bewusst für die PKV entschieden haben.
- Arbeitnehmer mit hohem Einkommen: Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können ebenfalls von der GKV in die PKV wechseln und müssen dann eine private Pflegeversicherung abschließen.
Es ist wichtig zu verstehen: Wer in der privaten Krankenversicherung Pflegeversicherung abgeschlossen hat, kann nicht einfach in die gesetzliche wechseln, und umgekehrt. Die Wahl der Krankenversicherung bestimmt also auch die Zugehörigkeit zur Pflegeversicherung. Auch wenn Sie privat versichert Pflegeversicherung haben, ist die Pflegepflichtversicherung Pflicht.
1. Unterschied: Die Beitragshöhe

Die Berechnung der Beiträge ist einer der signifikantesten Unterschiede private und gesetzliche Krankenversicherung, die sich auf die Pflegeversicherung auswirken.
Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung: Einkommensabhängig
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind einkommensbasiert und werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Prozentualer Anteil: Der Beitragssatz zur GPV liegt aktuell bei 3,6 % des Bruttoeinkommens. Für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich der Beitragssatz um einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten auf 4,2 %.
- Arbeitgeberanteil: Arbeitgeber zahlt pauschal 1,8 % (bzw. 1,3 % in Sachsen), der 0,6 %-Zuschlag geht komplett zulasten kinderloser Arbeitnehmer*innen.
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Das bedeutet, dass ab einem bestimmten Einkommen der Beitrag nicht weiter steigt.
- Anpassung: Die Beitragssätze können politisch angepasst werden, um die Finanzierung der Pflegeleistungen sicherzustellen.
Beiträge in der privaten Pflegeversicherung: Individuell kalkuliert
Die private Pflegepflichtversicherung Kosten sind nicht einkommensabhängig, sondern werden individuell kalkuliert. Dies hat Vor- und Nachteile.
- Eintrittsalter und Gesundheitszustand: Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger ist in der Regel der Einstiegsbeitrag. Es gibt bei der privaten Pflegepflichtversicherung Beitragshöhe jedoch keine Gesundheitsprüfung.
- Leistungsumfang: Auch der gewünschte Leistungsumfang, der über die gesetzliche Pflicht hinausgeht, kann den Beitrag beeinflussen. Wer sich beispielsweise für eine zusätzliche private Pflegeversicherung Leistungen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus entscheidet, zahlt einen höheren Beitrag.
- Tarifmerkmale: Jeder Versicherer bietet unterschiedliche Tarife an, die sich in ihren Leistungen und damit in den Kosten unterscheiden. Ein private Pflegepflichtversicherung Vergleich kann sich daher lohnen.
- Beitragsentwicklung im Alter: Die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung können im Alter steigen, da das Pflegerisiko zunimmt. Um dies abzufedern, bilden die Versicherer Altersrückstellungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die private Pflegepflichtversicherung Kosten nicht dasselbe sind wie die Kosten für eine zusätzliche private Pflegezusatzversicherung, die über die Pflichtleistungen hinausgeht. Die Pflegeversicherung PKV umfasst lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung.
2. Unterschied: Der Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist wohl der entscheidendste Unterschied gesetzliche und private Pflegeversicherung für den Einzelnen im Pflegefall. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundabsicherung, während die private Pflegeversicherung oft die Möglichkeit bietet, bestehende Lücken zu schließen.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Eine Grundabsicherung
Die was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung? Die Leistungen der GPV sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt und sind als Grundabsicherung konzipiert. Sie decken nicht alle Kosten im Pflegefall ab.
- Pflegegrade: Die Leistungen richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad (ehemals Pflegestufen). Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit einer Person widerspiegeln. Wenn Sie sich fragen, Pflegestufe bei privatversicherten oder Pflegegrad bei privatversicherten, die Einteilung ist dieselbe wie in der gesetzlichen.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige entweder Pflegegeld für die selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste. Auch Kombinationen sind möglich.
- Teilstationäre und vollstationäre Pflege: Die GPV übernimmt Zuschüsse für teilstationäre Pflege (z.B. Tagespflege) und vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Diese Leistungen decken jedoch in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab.
- Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Die GPV leistet Zuschüsse für bestimmte Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
- Aktivierende Pflege und Rehabilitationsmaßnahmen: Die GPV fördert Maßnahmen, die die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen erhalten oder wiederherstellen sollen.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Leistungen der GPV gedeckelt sind. Das bedeutet, dass die tatsächlich anfallenden Kosten, insbesondere bei häuslicher Intensivpflege oder einem Aufenthalt im Pflegeheim, oft deutlich höher sind als die Leistungen der Kasse.
Leistungen der privaten Pflegeversicherung: Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Die private Pflegeversicherung Leistungen können über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen und bieten somit die Möglichkeit, Versorgungslücken zu schließen. Hier liegt ein wesentlicher Vorteil für diejenigen, die privat versichert Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
- Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung: Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) bietet die gleichen Mindestleistungen wie die GPV. Sie ist die private Pflichtversicherung für PKV-Versicherte.
- Zusätzliche private Pflegeversicherung: Darüber hinaus können Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese ist nicht obligatorisch, aber dringend empfehlenswert, um die finanzielle Lücke im Pflegefall zu schließen. Solche Zusatzversicherungen können verschiedene Formen annehmen:
- Pflegetagegeldversicherung: Zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag pro Pflegetag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
- Pflegekostenversicherung: Übernimmt einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlich anfallenden Pflegekosten bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.
- Pflegerentenversicherung: Zahlt ab dem Eintritt des Pflegefalls eine monatliche Rente.
- Freie Wahl der Pflegeform: Mit einer guten privaten Pflegezusatzversicherung haben Sie oft mehr Flexibilität bei der Wahl der Pflegeform und des Pflegepersonals. Auch die Wahl eines bestimmten Pflegeheims, das höhere Kosten verursacht, kann dadurch finanziert werden. g.
3. Unterschied: Die Finanzierung

Die langfristige Entwicklung der Beiträge ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. „Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?“ ist dabei eine Kernfrage.
Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung: Umlagesystem
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird im Umlagesystem finanziert. Das bedeutet, die eingenommenen Beiträge der aktuellen Beitragszahler werden direkt zur Finanzierung der Leistungen der aktuellen Pflegebedürftigen verwendet.
Das Umlagesystem ist anfällig für den demografischen Wandel. Eine alternde Gesellschaft mit immer mehr Pflegebedürftigen und gleichzeitig weniger Beitragszahlern kann zu Finanzierungsproblemen führen und höhere Beiträge oder gekürzte Leistungen nach sich ziehen. Hier stellt sich die Frage: Warum gibt es die Pflegeversicherung, wenn die Finanzierung so schwierig ist? Sie wurde geschaffen, um eine Grundabsicherung zu gewährleisten.
Finanzierung der privaten Pflegeversicherung: Kapitalgedecktes System
Die private Pflegeversicherung arbeitet mit dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, ein Teil der Beiträge wird angespart und mit Zinsen verzinst (Altersrückstellungen), um die voraussichtlich steigenden Leistungsausgaben im Alter zu decken.
- Altersrückstellungen: Diese Rückstellungen sollen dazu beitragen, die Beiträge im Alter stabiler zu halten. Allerdings können auch hier Beitragsanpassungen notwendig werden, beispielsweise aufgrund medizinischer Fortschritte oder längerer Lebenserwartung.
- Wiederanlageergebnisse: Die Höhe der Altersrückstellungen ist auch von den Kapitalmarktergebnissen abhängig.
- Individuelle Kalkulation: Der private Pflegeversicherung Beitrag wird individuell kalkuliert, was zu einer unterschiedlichen Beitragsentwicklung führen kann.
Es ist daher ratsam, sich bei der Wahl einer privaten Pflegeversicherung genau über die langfristige Beitragsentwicklung und die Art der Altersrückstellungen zu informieren. Der Beitrag private Pflegeversicherung kann sich im Laufe des Lebens ändern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Im Folgenden beantworten wir praxisrelevante Fragen rund um die Unterschiede zwischen gesetzliche und private Pflegeversicherung: