Die Werkstudent Krankenversicherung gehört zu den komplexesten Themen im studentischen Arbeitsalltag.
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ToggleFamilienversicherung, studentische Pflichtversicherung, Werkstudentenprivileg, Einkommens‑ und Altersgrenzen – wer hier den Überblick verliert, riskiert Beitragsnachzahlungen oder sogar den Verlust des Versicherungsschutzes.
In diesem umfassenden Leitfaden erläutern wir, worauf Sie bei einer Werkstudententätigkeit achten müssen, welche klassischen Stolperfallen auftreten und wie Sie diese mithilfe gesetzlicher Grundlagen, praktischer Checklisten und bewährter Handlungsstrategien umgehen.
Alles Wissenswerte im Überblick
- Versicherungspflicht gilt uneingeschränkt: Auch eine Werkstudententätigkeit befreit nicht von der Krankenversicherungspflicht.
- Familienversicherung endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres oder bei Überschreiten der monatlichen Einkommensgrenze von 535 € (bzw. 556 € bei Minijob‑Einkommen).
- Das Werkstudentenprivileg schützt vor Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit gearbeitet wird.
- Nach dem 30. Geburtstag endet die studentische Pflichtversicherung (KVdS); es greifen reguläre Beiträge von rund 150 € und mehr pro Monat.
- Arbeitgeber und Werkstudent teilen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Beitrag (allgemeiner Satz 14,6 % + Zusatzbeitrag) zu gleichen Teilen.
- Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) trägt der Werkstudent die Beiträge allein; der Arbeitgeber beteiligt sich nicht.
- Mehrere Jobs werden für Einkommens‑ und Stundengrenzen addiert; variable Vergütungen (z. B. Urlaubs‑ oder Feiertagszuschläge) sind einzubeziehen.
Werkstudent Krankenversicherung – Pflicht oder nicht?

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet: Auch als Werkstudent müssen Sie krankenversichert sein. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation stehen Ihnen dabei vier Möglichkeiten zur Verfügung:
- Familienversicherung
- Studentische Krankenversicherung
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Freiwillige private Krankenversicherung
Was ist ein Werkstudent eigentlich?
Ein Werkstudent ist eine ordentlich immatrikulierte Studentin bzw. ein Student, der – parallel zum Studium – in einem Unternehmen angestellt ist. Für Arbeitgeber bietet die Beschäftigung von Werkstudenten den Vorteil reduzierter Lohnnebenkosten und den Zugriff auf akademisch qualifizierte Nachwuchskräfte, während Sie praxisrelevante Berufserfahrung sammeln und Ihr theoretisches Wissen direkt anwenden können.
Als Werkstudentin oder Werkstudent dürfen Sie grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – unabhängig davon, ob Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind.
- am Wochenende,
- in den Abend‑ oder Nachtstunden oder
- während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)
liegt. Unter diesen Bedingungen behalten Sie Ihren Werkstudentenstatus.
Werkstudent Regelungen in puncto Krankenkasse im Überblick

Studierende, die regulär an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen während ihres Studiums für bestimmte Jobs keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Diese Regelung ist unter dem Begriff „Werkstudentenprivileg“ bekannt. Die oben genannte Krankenversicherungspflicht gilt aber unverändert für Sie als Werkstudent!
Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie als Werkstudent weiterhin kostenfrei über die Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert bleiben können. Damit diese Möglichkeit für Sie besteht, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sollten Sie Zivil- oder Wehrdienst geleistet haben, verlängert sich der Zeitraum der Mitversicherung entsprechend um die geleisteten Monate.
Zum anderen darf Ihr monatliches Einkommen 556 Euro nicht überschreiten. Verdienen Sie aus mehreren Beschäftigungen gleichzeitig Geld, werden die Einnahmen zusammengerechnet. Diese Grenze wird als Einkommensgrenze bezeichnet. Treffen beide Bedingungen auf Sie zu, besteht für Sie aktuell kein Handlungsbedarf in Bezug auf die eigene Krankenversicherung.
Und wann muss man sich studentisch krankenversichern? Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres endet also in der Regel die Familienversicherung für Studierende. Ab diesem Zeitpunkt greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende (KVdS), was bedeutet, dass eigene Beiträge gezahlt werden müssen.
Allerdings besteht kein Grund zur Sorge: Studierende zahlen in der studentischen Krankenversicherung einen ermäßigten Beitragssatz und müssen daher meist nur etwa 130 Euro pro Monat aufbringen.
Krankenversicherung als Werkstudent – das sind die typischen Fehler
Für viele Studierende ist die Krankenversicherung zunächst ein eher beiläufiges Thema – bis plötzlich hohe Nachzahlungen, unerwartete Beitragslasten oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Denn gerade in der Kombination aus Nebenjob, BAföG, Familienversicherung und Studium lauern zahlreiche Fallstricke.
Wer die komplexen Regelungen nicht kennt oder Fristen versäumt, riskiert teure Konsequenzen bei der Werkstudent Krankenversicherung. Die folgenden typischen Fehler zeigen, worauf Studierende besonders achten sollten – und wie sich diese mit einfachen Strategien vermeiden lassen.
Fehler 1: Ungewollter Verlust der Familienversicherung

Viele Studierende verlassen sich auf automatische Hinweise ihrer Krankenkasse. Bereits ein einmaliges Überschreiten der 556‑€‑Grenze kann jedoch rückwirkend das Ende der Familienversicherung auslösen. Sämtliche Einkünfte – einschließlich Minijob, selbstständiger Tätigkeit und Kapitalerträge – werden zugerechnet.
- Einkünfte monatlich überwachen (Netto‑ und Bruttobeträge).
- Ein Reservepuffer von mindestens 5 % unter der Grenze einplanen.
- Bei absehbarer Überschreitung rechtzeitig schriftlich die Umlagerung in die studentische Krankenversicherung beantragen.
Fehler 2: Dauerhaftes Überschreiten der 20‑Stunden‑Grenze
Das Werkstudentenprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) greift nur, wenn das Studium den Mittelpunkt der wöchentlichen Arbeitszeit bildet. Wird während der Vorlesungszeit dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet, gelten Sie als regulär Beschäftigte*r – mit vollen Beitragssätzen.
- Erstellen Sie zu Semesterbeginn einen Wochenstunden‑Plan.
- Legen Sie projektbezogene Mehrarbeit konsequent in vorlesungsfreie Zeiten oder auf die Wochenenden.
- Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten digital, um sie bei einer Statusprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung nachzuweisen.
Fehler 3: Altersgrenzen ignorieren

Mit 25 Jahren endet die kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern; mit 30 Jahren das Recht auf die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Wer unvorbereitet hineingerät, zahlt schlagartig Beiträge wie ein regulärer Arbeitnehmer.
- Planen Sie bei Vollendung des 24. Lebensjahres einen Beratungstermin mit Ihrer Krankenkasse.
- Prüfen Sie Übergangsoptionen wie ein Teilzeit‑ oder Zweitstudium zur Beitragssenkung.
- Beantragen Sie ggf. eine Härtefall‑Regelung (z. B. bei Behinderung oder Geburt eines Kindes), die das KVdS‑Ende hinausschieben kann.
Fehler 4: Überstürzter Wechsel in die private Krankenversicherung
Die PKV lockt mit Wahlleistungen und oft niedrigen Studententarifen. Unterschätzt werden jedoch die langfristigen Beitragssteigerungen nach Studienabschluss – insbesondere bei einem Einstiegsgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
- Kostenprojektion für mindestens fünf Jahre einschließlich möglicher Selbstbeteiligungen.
- Einholen von verbindlichen Leistungsbeschreibungen (Ambulant, Krankenhaus, Zahn).
- Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Versicherungsberater statt reiner Vermittlerprovision.
Fehler 5: Verspätete Anmeldung bei der Krankenkasse

Nach § 28a SGB IV obliegt dem Arbeitgeber die Meldung. Fehlen jedoch Unterlagen des Werkstudenten (Immatrikulationsbescheinigung, Steuer‑ID, Angabe weiterer Beschäftigungen), kann die fristgerechte Anmeldung scheitern. Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat sind möglich.
- Reichen Sie sämtliche Nachweise spätestens am ersten Arbeitstag ein.
- Verlangen Sie eine Bestätigung der erfolgreich abgesendeten DEÜV‑Meldung (Elektronisches Meldeverfahren).
- Prüfen Sie im Zweifelsfall eigenständig den Meldestatus bei Ihrer Krankenkasse.
Fehler 6: Minijob‑Grenze ohne Sicherheitsabstand
Seit 2025 liegt die Minijobgrenze für Studierende bei 556 €. Einmalige Bonuszahlungen oder zusätzliche Stunden können diese Schwelle überschreiten und zur Versicherungspflicht führen.
- Verhandeln Sie einen Arbeitsvertrag mit variabler Stundenregelung statt fixer Obergrenze.
- Kennzeichnen Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Fahrt‑ und Verpflegungspauschalen) separat.
- Lassen Sie Ihr Lohnabrechnungsprogramm auf automatische Warnmeldungen einstellen.
Fehler 7: Befreiungsfrist für die PKV wird versäumt

Der Befreiungsantrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht muss binnen drei Monaten nach Studienbeginn gestellt werden (§ 8 Abs. 1 SGB V). Wird der Termin verpasst, bleibt Ihr PKV‑Vertrag zwar bestehen, Sie zahlen jedoch zusätzlich die GKV‑Beiträge.
- Stellen Sie den Befreiungsantrag unmittelbar nach der Immatrikulationsbestätigung.
- Bewahren Sie das Original der Befreiungsurkunde für künftige Arbeitgeber auf.
- Notieren Sie Fristen in einem digitalen Kalender mit Erinnerungsfunktion.
Fehler 8: Mangelnder Kassen‑ und Tarifvergleich
Zusatzbeiträge der GKV variieren jährlich. Wer nicht wechselt, zahlt oft zu viel und verzichtet auf Bonusprogramme.
- Prüfen Sie alle 12 Monate den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und vergleichen Sie ihn mit dem Durchschnitt.
- Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.
- Achten Sie auf Mehrleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Auslandsreisekrankenversicherung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nachfolgend beantworten wir die Fragen, die uns in der Beratungspraxis zur Krankenversicherung als Werkstudent am häufigsten gestellt werden.