Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur für Leistungen, die nach dem Sozialgesetzbuch „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Sobald diese Leistungen nicht ausreichen, müssen Mehr-Leistungen von den Kassenpatienten aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Mitunter hilfreiche Behandlungen von Heilpraktikern können mit hohen Kosten verbunden sein. Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt genau solche Kosten, die von den GKV nur teilweise bezuschusst oder gar nicht übernommen werden. Zum Beispiel Sehhilfen werden bei Personen ab 18 Jahren im Regelfall nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung heben Sie Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau eines Privatpatienten an.
Kranken-zusatz-versicherung
Krankenzusatzversicherung
Je nach gewünschten Versicherungsumfang profitieren Sie von
– einer freien Krankenhauswahl,
– einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen medizinischen Versorgung,
– den Vorteilen eines Privatpatienten,
– zusätzlichen Tagegeldern und
– erweiterten vor- und nachstationären Behandlungen.
Sie möchten zu jedem Zeitpunkt die bestmögliche Behandlung und zudem weniger Wartezeiten akzeptieren müssen? Wir beraten Sie gerne persönlich sowie umfassend zu den verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten. Beim Umfang sind Ihre individuellen Vorstellungen das Maß aller Dinge.
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