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Jagdhaftpflichtversicherung

Die Beantragung und Verlängerung eines Jagdscheins setzt den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung voraus. Durchaus ist die gesetzliche Verpflichtung aus verschiedenen Gründen geboten. Sobald sich aus einem versehentlich nicht gesicherten Gewehr ein Schuss löst, kann es zu einer gefährlichen Verletzung oder sogar Tötung eines Dritten kommen. In einem solchen Fall übernimmt die Jagdhaftpflichtversicherung die Schäden und kümmert sich um die gesamte Schadensregulierung. Auch Schäden, die beim Verschenken, Verkauf und Liefern von Wild oder Wildbret entstehen, werden von der Versicherung abgedeckt. Darüber hinaus sind mitgeführte Jagdhunde mitversichert, die beispielsweise bei der Verfolgung von Wild durch die Überquerung einer Straße einen Verkehrsunfall verursachen können.

Die Jagdhaftpflichtversicherung

– haftet für Schäden, die während der Jagdtätigkeit anderen zugefügt werden,

– richtet sich an Jäger, Förster, Forstbeamte, Forstaufseher und Jagdaufseher,

– schützt umfassend vor den finanziellen Folgen eines Jagdunfalls und

– umfasst zusätzlich einen Versicherungsschutz für Jagdhunde.

 

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