Rürup Rente

Bedauerlicherweise fällt die gesetzliche Rente immer geringer aus und es wird immer schwieriger, den zu Erwerbszeiten aufgebauten Lebensstandard zu erhalten. Aus diesem Grunde ist eine private Vorsorge heutzutage unerlässlich, die unter anderem mit der Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, getroffen werden kann. Der Staat unterstützt mit Steuererleichterungen mehr Sicherheit für die Zukunft zu erlangen. Die Rürup-Rente eignet sich insbesondere für Personengruppen, die bei der Riester-Rente nicht zulagenberechtigt sind. Grundsätzlich führt ein höherer Verdienst zu größeren Steuereinsparungen. Im Jahr 2021 können die eingezahlten Beiträge zur Basisrente bis zu 92 % steuerlich abgesetzt werden. Der Höchstbetrag liegt für das Steuerjahr 2021 bei 25.787 € pro Person. Ab dem Jahr 2025 können die Beiträge sogar zu 100 % geltend gemacht werden. Da das Kapital der nachgelagerten Besteuerung unterliegt, wird das Geld bei der Auszahlung versteuert.

Die Rürup-Rente stellt insbesondere für

– Selbständige,

– Freiberufler und

– Gutverdiener

eine effektive Möglichkeit für die Altersvorsorge dar.

Die Ansparung des Kapitals erfolgt über eine konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung. Im Gegensatz zur Riester-Rente sind einmalige Kapitalauszahlungen bei der Basisrente nicht möglich, sodass das angesparte Kapital als lebenslange Rente ausbezahlt wird. Sie möchten von den steuerlichen Vorteilen bei der Rürup-Rente profitieren? Wir beraten Sie gerne individuell und persönlich zu den Vorzügen der Basisrente.

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