Das besondere Gefühl von Freiheit und das unmittelbare Fahrerlebnis machen die Begeisterung für das Motorradfahren aus. Allerdings reicht oft bereits ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und die Fahrt wird schlagartig durch einen Unfall beendet. Sofern Schäden bei Dritten entstehen, kommt die Motorradversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht für Krafträder für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf. Der Grundschutz kann um eine Teilkasko erweitert werden, um eine Versicherungsleistung bei Schäden wie Sturm oder Diebstahl zu erhalten. Wenn Sie eine vollumfängliche Sicherheit erlangen möchten, stellt eine Vollkasko die ideale Lösung dar. Diese greift auch bei selbst verschuldeten Unfällen sowie Folgen von Vandalismus. Ein regelmäßiger Vergleich der aktuellen Tarife lohnt sich und hilft im Monat einige Euro zu sparen.
Motorrad-versicherung
Motorradversicherung
Die Motorradversicherung
– schützt vor Ansprüchen Dritter,
– wehrt unberechtigte Forderungen ab,
– kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf und
– kann für einen umfassenderen Schutz um eine Teil- oder Vollkasko erweitert werden.
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